ADB:Michael, Eduard von
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[673] Talent und Geschick, daß ihm sogar von auswärts mehrfache Anerkennungen zu Theil wurden, unter Anderem die Verleihung des russischen St. Stanislaus-Ordens 2. Klasse mit dem Stern (1862), mit welcher Decoration der Dienstadel verbunden ist. Schwierigen auswärtigen Missionen unterzog er sich mehrmals mit vorzüglichem Erfolg. Endlich bedarf seine Thätigkeit in Bezug auf das forstliche Vereinswesen noch ein Wort der Anerkennung; namentlich half er den thüringischen Forstverein, dessen Präsidium er viele Jahre (bis 1872) mit Umsicht und Eifer verwaltete, mit groß ziehen und gab in den Vereinsversammlungen selbst vielfältige Anregung.
Michael: Eduard v. M., Forstmann, geb. am 6. Januar 1805 zu Sachsa (Preußen), † am 19. Februar 1874 zu Sondershausen. Zweiter Sohn des Commerzienrathes M.; besuchte das Gymnasium zu Nordhausen, hierauf die Berg- und Forstschule zu Klausthal und war dann noch kurze Zeit mit Forstvermessungen auf dem Eichsfelde beschäftigt. Am 18. November 1823, also schon im 19. Lebensjahre, trat er in den fürstlich Schwarzburg-Sondershäusischen Forstdienst ein, wurde einem älteren Büreaubeamten im damaligen Forstcollegium, dem Forstrathe Freitag, beigeordnet und erhielt alsbald den Titel „Forstrath“ (!). Seine erste Leistung war die Vermessung der fürstlichen Forste in der Unterherrschaft des Fürstenthums; 1836 wurde ihm das ganze Forsteinrichtungswesen übertragen, welches er trotz der geringen Unterstützung, die ihm von Seiten des mehr jagd- als forstkundigen Personals zu Theil wurde, in vorzüglicher Weise durchführte. Zunächst wurden die Forste der Oberherrschaft in Angriff genommen, wo die Arbeiten raschen Fortgang nahmen; dann folgten die fürstlichen Waldungen in der Unterherrschaft, deren Einrichtung sich bis in das Jahr 1856 hinzog. Eine zweimalige officielle Beurtheilung der Sondershäusischen Forsteinrichtung durch auswärtige Forstbeamte hat sich im großen Ganzen sehr anerkennend hierüber ausgesprochen. Auch sonst entfaltete er ein reges und eifriges Streben zum Besten der seiner Leitung unterstellten Forste und des Forstwesenes in seinem Heimathlande. Seine Laufbahn war eine rasche und ehrenvolle. Am 22. Januar 1838 wurde er zum Oberforstrath ernannt; den 8. Januar 1850 erfolgte seine Beförderung zum vortragenden Rath im Ministerium; am 26. September 1858 erhielt er den Charakter als „Oberforstmeister“, am 2. October 1862 den Rang eines Abtheilungsvorstandes im Ministerium und bei Gelegenheit seines 50jährigen Dienstjubiläums am 18. November 1873, welches er nur wenige Monate überlebte, wurde er durch das Prädikat „Oberlandforstmeister“ ausgezeichnet. Als Nebengeschäft übernahm er im Frühjahr 1855 die Direction der Landesvermessung. Ueber die von ihm hierbei befolgte Methode gibt eine 1867 erschienene Festgabe für die Mitglieder der zweiten Wanderversammlung thüringischer Forstwirthe, betitelt „Grundprincipien der mit der Landesvermessung in Verbindung stehenden Waldvermessung im Fürstenthume Schwarzburg-Sondershausen, sowie der Construction der Karte und deren Benutzung beim Forstbetriebe“ nähere Auskunft. Auch bei der Leitung dieser Vermessung entwickelte er ein solches organisatorisches- Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 1862, S. 146; 1874, S. 144, 288 und 319. – Forstliche Blätter, N. F. 1873, S. 384; 1874, S. 32 und 240. – Monatschrift für das Forst- und Jagdwesen, 1874, S. 132. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc., III, S. 272, Bemerkung 36.