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ADB:Meves, Karl Oskar

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Artikel „Meves, Karl Oskar“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 52 (1906), S. 331–332, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meves,_Karl_Oskar&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:07 Uhr UTC)
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Meves: Dr. jur. Karl Oskar M., Reichsgerichtsrath. Er wurde zu Sorau (Lausitz) als Sohn des dortigen Land- und Stadtgerichtsdirectors Gustav M. am 8. Februar 1828 geboren und besuchte die Schule zu Pforta. Nach erlangtem Reifezeugniß bezog er die Universität Berlin, wo er, zum eigenen Erwerb des Lebensunterhaltes genöthigt, sich mit eisernem Fleiße dem Rechtsstudium widmete. Dies betrieb er so eifrig, daß er sich rechtzeitig zur ersten Prüfung melden konnte, trat am 11. November 1850 in den Justizdienst ein und wurde während seiner praktischen Ausbildung als Auscultator und Referendar im Appellationsgerichtsbezirk Frankfurt a. O. beschäftigt. Nach bestandenem Assessorexamen versah er erst commissarisch eine Richterstelle in Heilsberg, die ihm dann 1857 mit Gehalt von 1500 Mark definitiv übertragen wurde. Im März 1860 erhielt er daselbst die Stelle als Staatsanwalt, wurde nach neun Monaten nach Löbau versetzt, vier Jahre später nach Naugard, wo er fünf Jahre blieb. Diese Thätigkeit sagte ihm sehr zu. Mit großem Eifer lag er ihr auch in Anklam und seit März 1873 in Tilsit ob. Im Frühjahr 1874 ging er als Appellationsgerichtsrath nach Insterburg. Bei Einführung der neuen Justizorganisation erfolgte seine Versetzung an das Oberlandesgericht in Posen vom 1. October 1879 an. Doch lenkten sich bald [332] bei Besetzung von Richterstellen am Reichsgericht in Leipzig die Blicke auf ihn und so wurde er denn zum 1. Januar 1883 dorthin als Rath berufen und dem IV. Strafsenate zugetheilt, dem er über zwölf Jahre angehört hat. In Verbindung mit hochgeachteten, theoretisch wie praktisch gleich ausgezeichneten Collegen arbeitete er mit Lust und Liebe auf dem ihm besonders entsprechenden strafrechtlichen Gebiete und erachtete diese bei großer Arbeitslast in regstem Pflichteifer verbrachte Zeit als die glücklichste seines Lebens. Nebenbei lag ihm litterarische Bethätigung am Herzen. So gab er eine Reihe trefflich commentirender Ausgaben von[WS 1] Reichsgesetzen heraus für das Sammelwerk von Ernst Bezold, „Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches“, so in Theil III, Band I, Heft 2 das Reichsgesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874, Erlangen 1875 – während er schon 1872 eine Schrift „Das Gewerbe im Umherziehen nach der Bundes- und preußischen Landes-Gesetzgebung“ veröffentlicht hatte – dann in Heft 3 das über die Wechselsteuer vom 20. Juni 1869, Erlangen 1875, in Heft 4 die strafrechtlichen Bestimmungen in dem Reichsgesetz über das Postwesen vom 28. October 1871, Erlangen 1876, in Heft 5 Gesetze über Kauffahrteischiffe, Seemanns- und Strandungsordnung, Erlangen 1876, in Heft 6 die strafrechtlichen Bestimmungen in der deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869, Erlangen 1877, und in Band II, Heft 1–4 das Strafgesetz und die Novelle vom 26. Februar 1876, Erlangen 1876/77. Für das „Handbuch des deutschen Strafproceßrechts“ von v. Holtzendorff behandelte er in Band 2 (S. 375–525) die besonderen Arten des Verfahrens und die Strafvollstreckung, Berlin 1876, schrieb auch viele Artikel im Rechtslexikon (3. Aufl.) desselben Herausgebers, Leipzig 1880/81, bearbeitete endlich die Civilproceßordnung (Breslau 1873) und die Concursordnung (ebd. 1881). Eine sehr klar und anschaulich geschriebene Darstellung des Strafprocesses brachte „Das Strafverfahren nach der deutschen Strafproceßordnung vom 1. Februar 1877“ (Berlin 1879, 3. Aufl. 1880), der „Die Strafproceßordnung vom 1. Februar 1877“ (Breslau 1882) folgte. Dazu viele Aufsätze und Bücherbesprechungen in verschiedenen Zeitschriften. Im J. 1887 übernahm er die Leitung des von Dr. Goltdammer begründeten „Archivs für Strafrecht“ mit Band 35, das er bis zu Band 46 fortsetzte. Hierfür wählte er die wichtigeren reichsgerichtlichen Entscheidungen zur Mittheilung aus und besprach darin jeweilig die Praxis besonders beschäftigende Fragen. Seine Verdienste fanden in ihn sehr erfreuender Form ihre Anerkennung durch Ernennung zum Ehrendoctor der Leipziger Juristenfacultät bei Einweihung des neuen Reichsgerichtsgebäudes 1895. Ein letztes größeres Werk erschien unter dem Titel „Schutz der Waarenbezeichnungen nach dem Gesetz vom 12. Mai 1894“ (Berlin 1894). Seine eingehende Beschäftigung mit dem Einflusse des B.G.B. auf das Strafrecht zeigen seine letzten Abhandlungen in seinem Archiv Band 46 (S. 81–95, 161–182). Ein hartnäckiges Magenleiden zwang ihn schließlich zur Aufgabe des Amtes. Seine Versetzung in den Ruhestand wurde auf sein Gesuch zum 1. December 1896 bewilligt unter Verleihung des Rothen Adlerordens II. Cl. In Berlin, wohin er vom 1. April 1897 seinen Wohnsitz verlegt hatte, erlag er am 3. October 1898 schweren Leiden.

Nach dem Nekrolog im Archiv für Strafrecht Bd. 46, S. 255, 256. – Bettelheims biographisches Jahrbuch und deutscher Nekrolog III 130, 131. – Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts, Leipzig 1904, S. 69. – Dr. jur. Georg Maas, Verzeichniß der wissenschaftlichen Aufsätze im Archiv für Strafrecht und Strafproceß Bd. 1–49 (Berlin 1903), S. 57; gleiches Verzeichniß desselben Bearbeiters für den Gerichtssaal, Bd. I–LXIII (Stuttgart 1904), S. 103.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: vvn