ADB:Metz, Andreas
Reuß inne gehabt, übertragen. [529] Ebenso wie letzterer gehörte er zu den entschiedenen Anhängern der Philosophie Kant’s, und in dieser Richtung schrieb er „De principio ethices supremo“ (1796), „Institutiones logicae“ (1796), „De philosophorum criticorum (d. h. der Kantianer) de logicae studio meritis“ (1799), „Compendium criticae rationis practicae“ (1800), „Conspectus logicae“ (1801), „Handbuch der Logik“ (1802), „Kurze und deutliche Darstellung des kantischen Systemes“ (1802), „Handbuch der Anthropologie“ (1808) und „Grundriß der praktischen Philosophie“ (1826). Außerdem erschienen von ihm: „Das Majestätsrecht“ (1823, eine Universitäts-Rede) und „Ueber den Begriff der Naturphilosophie“ (1829), sowie einige mathematische Schriften, nämlich: „Theoria logarithmorum“ (1795), „De ratione superficiei telluris aquis obtectae ad superficiem terrae continentis“ (1800) und „Handbuch der Elementar-Arithmetik“ (1804).
Metz: Andreas M., geb. am 7. December 1767 in Bischofsheim an der Rhön, † in Würzburg am 7. December 1839, studirte in Würzburg und trat daselbst 1786 in das geistliche Seminar ein, in welchem er später auch als Repetitor der Philosophie zu wirken hatte. Nachdem er (1791) die Priesterweihe empfangen hatte, erhielt er (1792) die Stelle eines Caplans in Großbardorf bei Königshofen, fand aber bald eine angemessenere Verwendung, als er 1794 zum Professor der Philosophie und Mathematik am Würzburger Gymnasium ernannt wurde; und nachdem er bereits 1798 die Erlaubniß erhalten hatte, auch an dortiger Universität Vorlesungen zu halten, wurde ihm 1802 die ordentliche Professur der Philosophie, welche bis dahin- N. Nekrolog d. Deutschen, Jahrg. 1840, S. 55.