ADB:Mestwin II.
Barnim I. von Stettin, dem Sohne seiner Vatersschwester Miroslawa, einen Erbvertrag über das ihm nach dem Tode seines Vaters und seines jüngeren Bruders Wartislaw II. zufallende Erbe: die Urkunde, die von Mestwin’s Capellan Arnold von Schwetz in Cammin mit dem herzoglichen Siegel versehen wurde, ist wol kaum zur Kenntniß Swantopolk’s gelangt. Doch hinderte dieser Vertrag nicht, daß alsbald nach dem Tode des alten Herzogs († 11. Januar 1266), durch den der nördliche Theil Pommerellens mit Danzig an den jüngeren Sohn Wartislaw fiel, während M. die südliche Hälfte mit Schwetz (daneben bestanden noch die selbständigen Herrschaften von Swantopolk’s Brüdern Sambor II. zu Dirschau und Ratibor zu Belgard an der Leba) erhielt, der pommersche Herzog Barnim im Sommer 1266 mit Heeresmacht in das Gebiet von Schlawe einfiel, um dasselbe, das vor einem Menschenalter Swantopolk an sich gebracht, wieder zu gewinnen, im August stehen seine Schaaren beim Kloster Bukow; die beiden Brüder scheinen ihnen wenig Widerstand geleistet zu haben, zumal sich alsbald auch an der Ostgrenze ihres Gebietes eine Fehde erhob. Uneingedenk der Worte, mit denen nach dem Chronisten des deutschen Ordens Swantopolk auf seinem Todbette die Söhne ermahnt hatte, Frieden mit dem Orden zu halten, begannen im Frühjahr 1267 M. und Wartislaw Feindseligkeiten gegen das Ordensland, welches durch den bereits sieben Jahre währenden Aufstand der Preußen sich in schwerer Bedrängniß befand. Aber der Landmeister von Preußen, Ludwig von Baldensheim, spielte den Krieg schon im Sommer 1267 auf Feindesgebiet hinüber, zwang Ende Juli erst Wartislaw zum Frieden, dem zu Beginn des nächsten Jahres durch Vermittelung des nach Preußen gelangten Böhmenkönigs Ottokar der gleiche Vertrag mit M. nachfolgte. Von jetzt an aber gingen die Wege der beiden Brüder auseinander, die gegen die Nachbarn unglücklichen Waffen [505] kehrten sich gegen einander. Die spärlich fließenden Quellen lassen nicht erkennen, wer von beiden den Streit anfing: M. nahm Danzig ein, Wartislaw bekam den Bruder in seine Gewalt und setzte ihn gefangen; nur gegen die Aufgabe von Danzig konnte M. seine Freiheit wieder erlangen, vertrieb aber darauf, mit Hilfe des Markgrafen von Brandenburg, die er sich durch einen Lehnsvertrag gesichert hatte, seinen Bruder Wartislaw, dem es nicht gelang, sein Erbe wiederzugewinnen: er starb 1271 an der Grenze Pommerellens in Wyßegrod, nachdem er vorher bei dem deutschen Orden in Elbing Beistand gesucht hatte. Für M. verwandelte sich die brandenburgische Hilfe jedoch alsbald in eine Plage, denn die Markgrafen hielten ihm Danzig, das eine brandenburgische Besatzung aufgenommen hatte, vor, und dachten nicht daran, von der deutschen Bürgerschaft unterstützt, diesen wichtigen Platz zu räumen. Da wandte sich (im Winter 1271/72) M. an seinen Vetter Herzog Boleslaw den Frommen von Großpolen (den Sohn seiner Vatersschwester Hedwig), mit dessen Beistand wurde das für uneinnehmbar geltende Danzig im Januar 1272 im Sturm eingenommen: die Brandenburger mußten in einem Thurm capituliren, die deutsche Bürgerschaft erhielt zwar Frieden, aber über die Führer der Bewegung gegen den Herzog erging ein strenges Gericht in Güterconfiscationen. Wenige Tage darauf wandte sich das polnisch-pommersche Heer gegen Dirschau, den Sitz Sambors II., der über die Weichsel ins Ordensland floh, das sich auf die Danziger Bedingungen den Siegern ergab. Bis auf das Land Schlawe, welches Mestwin’s Neffe, Wizlaw von Rügen, wol im Einverständniß mit den Westpommern, an sich gebracht hatte, und Belgard an der Leba, wo sich noch der alte Ratibor, sein Oheim, behauptete, war nun ganz Pommerellen M. unterworfen. Gegen jenen rief der Herzog aufs Neue die Hilfe der eben vertriebenen Brandenburger an, von denen er die Länder Stolp und Schlawe zu Lehen nahm, wofür sie ihn und seine Söhne im Besitz derselben zu schützen versprachen: als aber im Laufe des Jahres 1273 der Zweck des Schutzvertrags erreicht und das streitige Gebiet mit dem übrigen Pommerellen vereinigt war, kümmerte sich M. um die den Brandenburgern gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nicht weiter, im Sommer 1278 unterstützte er sogar seinen Vetter Boleslaw von Großpolen in einem Feldzug gegen die Markgrafen. Ueberhaupt befolgte M., nachdem es ihm gelungen war, ganz Pommerellen unter seinem Scepter zu vereinigen, eine entschieden antideutsche Politik: die Lübecker, die von seinem Vater und Bruder zahlreiche Handelsprivilegien erhalten, sich aber 1271 auf die Seite der Brandenburger gestellt hatten, haben bis zu seinem Tode keine Vergünstigung mehr erfahren. M. schloß sich seit 1274 vollständig den stamm- und blutsverwandten großpolnischen Herzögen an: 1281 zieht er mit Herzog Lesko von Krakau zur Befreiung des von Heinrich IV. gefangen gehaltenen Przemyslaw II. von Großpolen nach Schlesien. Da M., jetzt bereits ein Mann von einigen sechzig Jahren, seine Söhne verloren und nur eine an einen mecklenburgischen Fürsten Pribislaw von Parchim, von geringem Ansehen, vermählte Tochter Katharina hatte, so gab er dem Drängen seiner polnisch gesinnten Barone, besonders der Familie des Schwetzer Palatins Waysil, nach und setzte bereits im Februar 1282 Przemyslaw II. von Großpolen zum Erben seines Landes ein, der von jetzt an vielfach an den Regierungshandlungen Theil nahm und seinen Vetter (er war ein Enkel von Mestwin’s Tante Hedwig) mit polnischen Baronen zu umgeben wußte. Nur dem östlichen Nachbarn gegenüber, dem deutschen Orden in Preußen, sah sich M. zu Zugeständnissen genöthigt. Schon seit den ersten Kriegen mit Swantopolk in den vierziger Jahren hatte der Orden Pommerellen, welches ihn von Pommern und Brandenburg trennte, sorgsam beobachtet und stets die jüngeren Zweige des Herrscherhauses gegen Swantopolk unterstützt: bei [506] ihm hatte auch der 1272 seiner Herrschaft beraubte Sambor eine Zuflucht gefunden. In Elbing schenkte nun im J. 1276 Sambor dem deutschen Orden einen bedeutenden Landstrich an der Weichsel und der Ferse um die Burg Mewe: ungefähr um dieselbe Zeit trat der jüngste Bruder Ratibor selbst in den Orden und brachte diesem die Anwartschaft auf sein Gebiet Belgard; früher (vielleicht während seiner Bedrängniß durch seinen Bruder Wartislaw) hatte M. selbst den Deutschherren eine Schenkung in den Gebieten von Schwetz, Neuenburg und Thymau gemacht. Als nun am 31. December 1278 Sambor bei seinem Schwiegersohn Ziemomysl von Cujavien und am 6. April 1281 Ratibor von Belgard gestorben waren, trat der Orden mit seinen Ansprüchen auf die nicht unbedeutenden ihm geschenkten Gebiete hervor; nach langen Streitigkeiten (doch kam es nicht zum Kriege, die Erfahrungen von 1267 hatte M. noch nicht vergessen) vermittelte im Mai 1282 der päpstliche Legat Bischof Philipp von Fermo einen Vergleich, in welchem der Herzog die Schenkung Sambors dem Orden überließ, für Belgard und Schwetz dagegen einige Striche im Weichselwerder und auf der Nehrung abtrat. Damit hatte der gefährliche Nachbar auf dem linken Weichselufer festen Fuß gefaßt. Die letzten 12 Jahre von Mestwin’s Herrschaft verflossen friedlich. Im Innern unterschied sich dieselbe in Nichts von der der übrigen polnischen Theilfürsten seiner Zeit, die Verfassung des Landes entsprach genau der der polnischen Nachbarlande. Ueber der hörigen Landbevölkerung schalteten die großen Barone, in deren Händen sich die gesammte Verwaltung des Landes, die an die einzelnen Burgbezirke (Palatinate, Castellaneien) geknüpften militärischen, richterlichen und administrativen Aemter befanden: Zwei Familien sind es besonders, die diese Aemter unter M. bekleiden, die aus Stolp stammenden Swenzonen in Danzig (die Ahnherren des Hauses Puttkamer) und die Wyßelitzen in Schwetz. Durch zwei Factoren aber wurde in Pommerellen ebenso wie in Polen diese Castellaneiverfassung durchbrochen, durch die deutschen Städte und durch die ebenfalls meist von Deutschen bewohnten Klöster. Von Städten besaß Pommerellen unter M. nur zwei, Danzig und Dirschau: der Herzog war ihnen nicht hold nach den im J. 1271 mit Danzig gemachten Erfahrungen. Um so größere Gunstbezeugungen wandte er den Klöstern zu, voran den Cisterciensern von Oliva, der Grabstätte seiner Vorfahren, das der Herzog wiederholt als seine künftige Ruhestätte bezeichnet; aber auch die übrigen klösterlichen Stiftungen in Pommerellen, Pelplin, das Sambor II. für die Cistercienser gegründet hatte, die Prämonstratenserklöster Zuckau und Stolp, Byßewo in der Castellanei Wyßegrod, das von M. gestiftete Augustinerkloster Schwornigatz bei Konitz, die Cisterciensernonnen von Sarnowitz und mehrere auswärtige Klöster hatten sich zahlreicher Spenden an Grundbesitz zu erfreuen, durch welche, da ihnen meist das Recht verliehen wurde, deutsche Colonisten anzusiedeln, die Germanisirung des Landes vorbereitet wurde. M. war zweimal vermählt, wir kennen jedoch die Herkunft seiner ersten Gemahlin Euphrosyne ebensowenig wie die seiner zweiten, Sulislawe (vielleicht eine ehemalige Nonne aus Stolp). Er starb am 25. December 1294, mit Hinterlassung einer Tochter Katharina, die bei der Erbtheilung übergangen wurde; seine Söhne waren schon vor ihm gestorben.
Mestwin II., Herzog von Pommerellen, der älteste Sohn Herzog Swantopolks, geboren noch bevor sein Vater 1220 die Herrschaft seines Landes übernahm, da er bereits 1231 in einer päpstlichen Bulle als thätig für die Ausbreitung des christlichen Glaubens unter den benachbarten heidnischen Preußen erwähnt wird, wurde 1243 bei dem ersten Friedensschlusse zwischen Swantopolk und dem deutschen Orden in Preußen von seinem Vater dem Orden als Geisel gestellt, und, als der Herzog noch in demselben Jahre den Frieden brach, zuerst auf das feste Schloß Sartowitz bei Culm, dann nach Oesterreich in sicheren Gewahrsam gebracht. Erst im November 1248, als durch Vermittelung des Legaten Jacob von Lüttich Swantopolk definitiven Frieden schloß, erhielt er seinen Sohn wieder, der ebenfalls den Frieden beschwören mußte. Als dennoch Swantopolk 1253 noch einmal den Orden befehdete und nach kurzem Widerstande abermals sich zum Frieden gezwungen sah, beschwor M. ebenfalls den Sicherungsvertrag. Noch bei Lebzeiten seines Vaters wurde M. das Gebiet von Schwetz eingeräumt; als Herzog von Schwetz schloß er 1264 mit dem Herzog- Scriptores rerum Prussicarum. T. V. – Pommerellisches Urkundenbuch, herausg. von Perlbach.