ADB:Mersy, Franz Ludwig
Erzbischof eine in diesem Sinne gehaltene Bittschrift zu übersenden. Es handelte sich dabei um ein deutsches Rituale, Revision des Meßbuches, Aufhebung der Bruderschaften, Beschränkung der Wallfahrten, Verminderung der Feiertage, Beseitigung der Meßstipendien und Stolgebühren u. dgl.; bezüglich des Cölibates wird nun vorgeschlagen, den Geistlichen, welche heirathen wollen, den Rücktritt in den Laienstand zu gestatten. Das Freiburger Ordinariat sprach sich 12. October 1832 sehr scharf gegen Mersy’s Schrift aus. Er fügte der zweiten Auflage eine „bescheidene, aber freimüthige Beleuchtung“ des Ordinariats-Erlasses und einige andere Beilagen bei. Die Sache wurde auch nach Rom berichtet, und 17. September 1833 verbot Gregor XVI. in einem Breve die Schrift von M., sowie die von G. L. K. Kopp (A. d. B. 16, 681), eine von Aloys Fuchs (A. d. B. 8, 160) und zwei andere in der Schweiz erschienene Broschüren, weil sie „falsche, verwegene, … schismatische, häretische, schon längst bei Luther, Bajus, Richer, Eybel, der Synode von Pistoja und anderen verdammte Sätze“ enthielten. Am 4. October 1833 richtete er dann an die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz ein Breve, worin er über die Verbreitung solcher Bestrebungen in der Kirchenprovinz, namentlich in der Diöcese Rottenburg, klagt, [469] die Offenburger Conferenz als seditiosus conventus bezeichnet, die Reformvorschläge unter Bezugnahme auf die Bulle Auctorem fidei vom Jahre 1794 (gegen die Synode von Pistoja) ausführlich und scharf kritisirt und die Bischöfe zur Unterdrückung solcher Bestrebungen auffordert. 1835 erschien dann eine officiöse Gegenschrift: „Was haben wir von den Reformatoren zu Offenburg, St. Gallen etc. zu halten? Gespräche zwischen einem Pfarrer und seiner Gemeinde. Von Athanasius Sincerus Philalethes“ (Graf Reisach, damals Rector der Propaganda, später Cardinal). – Im August 1833 begründete M. mit dem protestantischen Pfarrer Rinck das „Badische Kirchenblatt“, worin er das Breve mit Anmerkungen abdrucken ließ. Von der Mitredaction des Blattes trat er schon im Mai 1834 auf Befehl des Erzbischofs zurück; er blieb aber Mitarbeiter und manche Artikel von ihm erschienen mit seiner Namensunterschrift. Das Blatt änderte seinen Titel 1839 in „Badisches Kirchen- und Schulblatt“, 1844, nach dem Tode Mersy’s, in „Evangelisches Kirchenblatt“, ging dann aber schon im Juni 1845 ein. – 1835 schrieb M. als Entgegnung auf die Schrift „Was ist in unserer Zeit von Synoden zu erwarten?“ von Prof. von Drey in Tübingen, „Die Diöcesansynode im Erzbisthum Freiburg“. In demselben Jahre veröffentlichte er ein kurzes „Offenes Sendschreiben an seine Amtsbrüder, Einführung von Synoden oder Sittengerichten betreffend“ (in Rheinwalds Acta eccles. II, 398 abgedruckt). – M. blieb bis zu seinem Tode im Amte. Die Angabe, er habe auf dem Sterbebette widerrufen, ist unrichtig.
Mersy: Franz Ludwig M., katholischer Geistlicher, geb. 29. November 1785 zu Weingarten bei Durlach, † 12. August 1843 zu Offenburg. M. wurde 1807 Gymnasiallehrer zu Bruchsal, 17. April 1810 zum Priester geweiht, 1813 Pfarrer zu Ersingen, 1819 auch landesherrlicher Decan, 1825 geistlicher Rath an dem bischöflich-speierischen Vicariate zu Bruchsal (bis zur Errichtung des Erzbisthums Freiburg im J. 1827) und Pfarrer daselbst, 1830 Pfarrer und Schulvisitator zu Offenburg. Auf einer am 24. Juli 1832 unter seinem Vorsitz gehaltenen Conferenz der Geistlichen der Regiunkel (eines der vier Bezirke des Decanates) Offenburg wurden Resolutionen über kirchliche Reformen gefaßt, welche von M. in der Schrift „Sind Reformen in der katholischen Kirche nothwendig? Auf welchem Wege sind dieselben zu bewirken, und welche Hindernisse stehen etwa entgegen?“ näher begründet und dann an sämmtliche badische Decanate versandt wurden, mit dem Vorschlage, dem- Jentsch, die Reformbestrebungen des Pfarrers Mersy und seiner Freunde, 1876. Weech, Bad. Biogr. II, 73. Aschaffenburger Kath. Kirchen-Zeitung 1833, 164. 252.