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ADB:Maria (Herzogin von Burgund)

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Artikel „Maria von Burgund“ von Karl Theodor Wenzelburger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 366–367, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Maria_(Herzogin_von_Burgund)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:41 Uhr UTC)
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Band 20 (1884), S. 366–367 (Quelle).
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Maria von Burgund, Tochter Karl’s des Kühnen und Isabellas von Burgund, geboren am 13. Februar 1457 in Brüssel. Kaum war ihr Vater bei Nancy gefallen, als sofort die Stände von Brabant, Flandern, Holland und Hennegau nach Gent zusammenberufen wurden, um über die Erbfolge zu berathen (3. Februar 1477). M. wurde als die rechtmäßige Erbin der genannten Länder anerkannt, aber die Städte ließen diese Gelegenheit nicht vorbeigehen, ohne auf die Wiederherstellung ihrer von Karl dem Kühnen größtentheils vernichteten Privilegien zu dringen und die Freiheiten, welche M. jetzt nothgedrungen zugestehen mußte, bildeten das sogenannte Großprivilegium (März 1477). Ludwig XI. hatte nach dem Tode ihres Vaters das Herzogthum Burgund widerstandslos an sich gerissen und um seine Ansprüche auf Flandern zu paralysiren, schickte sie eine Gesandtschaft nach Paris, um dem König für Flandern, als französisches Lehen, den Lehenseid zu leisten und um einen endgiltigen Frieden mit ihm abzuschließen; der König verlangte aber außerdem noch die Hand Maria’s für den erst siebenjährigen Dauphin. Die beiden hervorragendsten Mitglieder der Gesandtschaft, Hugonet und Humbercourt, die selbst französisch gesinnt waren, wußten die widerwillige M. schließlich dahin zu bringen, auf die von Ludwig XI. gestellte Bedingung einzugehen und schon hatte sie eingewilligt, mit Hugonet heimlich Gent zu verlassen und sich an den französischen Hof zu begeben, aber der Plan wurde entdeckt und Hugonet sowol wie Humbercourt trotz der persönlichen Fürbitte Maria’s verurtheilt und enthauptet (3. April 1477). Indessen waren von allen Seiten Freier um „die reichste Erbin der Christenheit“ auf dem Schauplatz erschienen; außer Ludwig XI., der sie für seinen Sohn begehrte, kamen noch weiter in Betracht: Carl, Herzog von Guyenne, Ludwig’s XI. Bruder; Philibert, Herzog von Savoyen; Nocolaus, der Herzog von Calabrien und Adolf von Gelder, der langjährige Gefangene Karl’s des Kühnen; ferner begehrte sie Margaretha von York, ihre Stiefmutter, für ihren Bruder, den Herzog von Clarence, den Bruder Eduards VI. und endlich der [367] Herzog von Cleve für Adolf von Cleve, den Herrn von Ravestein, den Vertrauten Maria’s, der Hugonet und Humbercourt kurz vorher aufs Schaffot gebracht hatte. Der Bevorzugte war aber Maximilian, der Sohn des deutschen Kaisers Friedrichs III. Schon früher bei der Zusammenkunft, welche der Kaiser mit Karl dem Kühnen in Trier (1473) gehabt hatte, war von einem Heirathsproject zwischen dem Erzherzog und M. die Rede gewesen und jetzt schrieb M. selbst an Maximilian und lud ihn ein, in die Niederlande zu kommen. Der Kaiser ließ durch eine Gesandtschaft für seinen Sohn um M. werben, die Stände gaben ihre Zustimmung und am 18. August 1477 wurde die Hochzeit in Brügge gefeiert und dadurch ging die Herrschaft über die Niederlande auf das Haus Oesterreich über. – Ludwig XI., erbittert über diese Heirath, fiel in die Niederlande ein, ein am 18. September 1477 abgeschlossener Waffenstillstand lief resultatlos ab, im April des folgenden Jahres eröffnete Ludwig aufs Neue die Feindseligkeiten, verwüstete Artois und Flandern, wurde aber bei Guinegate von Maximilian, der sein Heer persönlich anführte, geschlagen. M. starb schon am 27. März 1482, erst 25 Jahre alt, in Brügge in Folge einer verwahrlosten Wunde, die sie auf der Jagd durch einen Sturz vom Pferde erhalten; sie hinterließ zwei Kinder, Philipp den Schönen und Margaretha.