ADB:Mantel, Joseph Nikolaus von
[252] Instituts der zuerst in Baiern ins Leben getretenen „Wirthschaftsregeln“, durch welche die Staatsregierung den ganzen Organismus und die Resultate der Staatsforstverwaltung, je nach Waldgebieten, dem Publicum in eben so offener als gründlicher Weise erschloß, den regsten und wärmsten Antheil genommen. Das reichste Feld zu segensreichem Wirken eröffnete sich ihm aber von seinem Eintritte in das Ministerium ab. Eine Menge organisirender Verordnungen, betreffend die Verbesserung der Stellung und materiellen Lage des Forstbeamtenpersonals, das forstliche Unterrichtswesen, die Taxation und Waldertragsregelung etc. bezeugen seine unermüdliche Schaffenskraft, praktischen Scharfblick und volles Verständniß für die Bedürfnisse, Aufgaben und Ziele seiner Zeit, – verbunden mit warmer Berufsliebe und Wahrung der Interessen des ihm unterstellten Personals, welch’ letzteren er namentlich auch bei Gelegenheit der Kammerverhandlungen in entschiedenster Weise Ausdruck zu geben wußte.
Mantel: Joseph Nikolaus v. M., Dr. der Staatswirthschaft h. c., Forstmann, geb. am 13. Octbr. 1800 zu Langenprozelten (Unterfranken); † am 7. Juli 1872 zu München. Seine (bürgerlichen) Vorfahren dienten vom Ururgroßvater ab als Förster und Jäger im Spessart; dieser Umstand in Verbindung mit einem schon frühzeitig erwachten Sinne für Wald und Waldesleben entschied auch über seine Berufswahl. Nach beendigtem Schulcursus und Absolvirung der Forstschule zu Aschaffenburg (1819) trat er in die forstliche Praxis ein. Hier durchlief er wegen seiner hervorragenden Befähigung die unteren Dienstgrade in verhältnißmäßig kurzer Zeit. 1821 erfolgte seine erste Anstellung als Forstamtsgehülfe in Rieneck. Schon im folgenden Jahr wurde er zum Forstamtsactuar in Winnweiler (Pfalz) befördert und nach (1823) mit Auszeichnung bestandenem Staatsconcours 1826 in gleicher Eigenschaft nach Kirchheimbolanden versetzt. Am 1. Januar 1830 rückte er, als Nachfolger seines Vaters, zum Revierförster in Langenprozelten auf; 1832 erfolgte seine Versetzung nach Rothenbuch (ebenfalls im Spessart), bald darauf (1835) seine Beförderung zum Forstcommissär bei der königlichen Kreisregierung zu Würzburg, und im Mai 1841 wurde ihm die Forstmeisterstelle zu Sailauf (bei Aschaffenburg) übertragen. Durch diese mannichfachen Dienst- und Ortswechsel, welche ihm Bekanntschaft mit den verschiedenartigsten Verhältnissen verschafft hatten, hinlänglich für den höheren Forstdienst vorbereitet, trat er im Herbste 1842 als Regierungs- und Kreisforstrath bei der königl. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg zu Würzburg ein. Am 1. Oct. 1851 erfolgte seine Berufung als Oberforstrath in das Finanzministerium nach München, und Anfang 1858 trat er als Ministerialrath an die Spitze der baierischen Forstverwaltung, welche er bis zu seiner am 30. Mai 1872 erfolgten Quiescirung mit ausgezeichnetem Erfolg leitete. Von den ihm bei verschiedenen Gelegenheiten zu Theil gewordenen mehrfachen Ordens- und sonstigen Auszeichnungen sollen blos die Verleihung des Ritterkreuzes (später Comthurkreuzes) des Verdienstordens der bairischen Krone (1860), mit welcher zugleich der persönliche Adel verbunden ist, und des Doctortitels honoris causa von Seiten der staatswirthschaftlichen Facultät der Universität Würzburg (1852) besonders hervorgehoben werden. M. hat sich um das baierische Forstwesen nach verschiedenen Richtungen hin so ausgezeichnete Verdienste erworben, daß ihm die ungetheilte Verehrung und Dankbarkeit der baierischen Forstmänner wohl dauernd gesichert bleibt. So lange er im äußeren Dienste und als Forstrath bei der Regierung zu Unterfranken thätig war, erfreute sich unter seiner Leitung namentlich das Forsteinrichtungswesen in den betreffenden Staats- und Körperschaftswaldungen einer musterhaften Durchführung. Ferner hat M. an der Aufstellung des in jeder Hinsicht so vortrefflichen- Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 1862, S. 6 (die hier befindliche unrichtige Notiz über den Geburtstag ist in die meisten Geschichtswerke übergegangen). – Fraas, Geschichte der Landbau- und Forstwissenschaft, S. 614. – Fr. v. Löffelholz-Colberg, Forstl. Chrestomathie, IV, S. 277, Bemerkung 991c. – Forstliche Blätter, N. F. 1872, S. 223 und 251. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc. III, S. 75, Bemerkung 56.