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ADB:Münchhausen, Ernst Friedemann Freiherr von

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Artikel „Münchhausen, Ernst Friedemann Freiherr von“ von Ernst Friedländer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 727–728, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:M%C3%BCnchhausen,_Ernst_Friedemann_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:50 Uhr UTC)
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Münchhausen: Ernst Friedemann Freiherr v. M. ist am 19. September 1724 geboren und war in seiner Jugend in sächsischen Diensten, wo er eine Stelle als königlich polnischer und kursächsischer Tribunalsrath in Dresden bekleidete. Im J. 1750 trat er aus Vorliebe für den König Friedrich II. und die neue Justizverfassung in den preußischen Dienst und wurde am 22. August desselben Jahres auf Cocceji’s Vorschlag, nachdem er einige Zeit bei dem Kammergericht gearbeitet hatte, als Präsident der neumärkischen Regierung angestellt, aus dieser Stellung aber schon am 16. October 1751 zum Präsidenten der Oberamtsregierung, des Oberconsistoriums und des Pupillencollegiums in Breslau befördert. Da er sich sehr auszeichnete, ernannte ihn der König am 19. September 1763 zum wirklichen geheimen Etats- und Justizminister und wenige Wochen darauf am 31. October zum ersten Präsidenten des Kammergerichts. Als Minister bearbeitete er das schlesische Justizdepartement und die Criminalsachen aus dem ganzen Lande. Am 17. Juni 1764 trat er das Präsidium des Kammergerichts ab und erhielt dafür eine lange Reihe anderer Ressorts, ein rechtes Beispiel für die Aemtercumulation. Es waren die folgenden: das geistliche Departement in lutherischen Kirchen- und Schulsachen, desgleichen in Stifter- und Klöster- und allen die katholische Geistlichkeit betreffenden Sachen, das Präsidium des lutherischen Oberconsistoriums und des kurmärkischen Amts Kirchen-Revenuen-Directoriums, das Directorium der Dreifaltigkeitskirche, das Armendirectorium, das Directorium der königlichen Bibliothek, der Kunstkammer, des Medaillencabinets und der Bibliothekskasse. Im Herbste des Jahres 1770 wünschte M. [728] seiner schwachen Augen wegen das Departement der Criminalsachen aufzugeben was der König genehmigte und dem Minister seine besondere Zufriedenheit aussprach. Zugleich übertrug er ihm am 18. November desselben Jahres das ganze Lehns- und Vasallendepartement und das Obercuratorium über sämmtliche Universitäten. Am 18. Januar 1771 gab M. die oben erwähnten am 17. Juni 1764 übernommenen Aemter ab und erhielt dafür das Präsidium des Tribunals und das Justizdepartement für Preußen, Pommern, Lauenburg, Magdeburg, Halberstadt, Minden, Cleve, Mörs, Geldern, Lingen und Tecklenburg, welche Ressorts bis dahin der Minister v. Zedlitz verwaltet hatte. 1773 erhielt er statt des preußischen Departements, welches der Großkanzler v. Fürst übernahm, die Alt- und Neumark und Ostfriesland. M. war auch Domherr von Magdeburg; er starb am 30. November 1784.

Klaproth u. Cosmar, Der wirkl. Geh. Staatsrath. A. H. v. Münchhausen, Geschlechtshistorie derer von M. 1872. Acten des Geh. Staatsarchivs.