ADB:Mörlin, David
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Kaspar Frankh gewesen (vgl. Bd. VII, S. 272). Schon als Student schrieb er, wol um leichter seinen Unterhalt zu gewinnen, verschiedene erbauliche Büchlein zusammen. Im J. 1590 nahm ihn Dr. Georg Brand, der im Auftrage des Bischofs von Eichstädt nach Rom ging, als Begleiter mit sich; nach seiner Heimkehr wurde er notarius publicus zu Ingolstadt; in der Folge erhielt er die Stelle eines Stadtschreibers zu Greding bei Eichstädt, welche er im Jahre 1608 noch inne hatte. Das Jahr seines Todes ist nicht bekannt. Unter seinen verschiedenen Schriften ist als besonders verdienstlich hervorzuheben: „Das güldene Hauskleinot, darinnen Catechismus, Communion und Sacramentbüchlein, katholische Kirchen-, Kreuz- und Wahlfahrtsgesänge“, Grätz 1594.
Mörlin: David M., geb. zu Harburg bei Donauwörth um das Jahr 1565, machte seine Studien zu Ingolstadt, woselbst wir ihn 1589 als Candidaten der Rechtswissenschaft finden. In früheren Jahren war er dort Famulus des Professors und St. Morizpfarrers- Kobolt, Gelehrtenlexicon, S. 467 und Nachträge, S. 205.