ADB:Mönckeberg, Johann Georg
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[165] die Stadtbibliothek kamen, während die Hamburgensien vom Staatsarchiv erworben wurden. Unter seinen, sämmtlich dem Gelehrtenstande angehörigen Söhnen ist der bekannteste der Dr. theol. Carl M., Pastor zu St. Nicolai, welcher sich in theologischen und historischen Fächern schriftstellerisch ausgezeichnet hat. Dessen Sohn ist der jetzige Senator Dr. Johann Georg M.
Mönckeberg: Johann Georg M., Licentiat der Rechte und Senator, geb. zu Hamburg, den 7. Nov. 1766, eines Kaufmanns Sohn. Auf der Gelehrtenschule und dem akademischen Gymnasium seiner Vaterstadt gründlich vorgebildet, und gleichzeitig als Assistent des Stadtbibliothekars seine Neigung zur Litteratur und Bücherkunde bethätigend, studirte er von Ostern 1785 bis Mich. 1788 die Rechtswissenschaft zu Göttingen, woselbst er auch den juristischen Licentiatengrad erwarb. Nachdem er sodann in Wetzlar die reichskammergerichtliche Praxis kennen gelernt, habilitirte er sich 1789 in seiner Vaterstadt als Advocat. In dieser Eigenschaft zeichnete er sich durch ungewöhnliche Gewandtheit, gediegenes Wissen und überlegenen Scharfsinn vor vielen seiner Collegen der Art aus, daß er sehr bald zu den angesehensten und beschäftigtsten Juristen Hamburgs gehörte. Daneben versah er seit 1794 die Functionen eines Consulenten der Commerzdeputation, deren Bibliothek er mit Einsicht und Neigung verwaltete und zu ihrer nachmaligen Höhe zu heben verstand. Seine Verdienste um dieselbe sind später von Dr. F. L. Hoffmann in dessen Schrift „Die Commerzbibliothek in Hamburg“ (1849) anerkannt und gewürdigt. Seit 1797 wirklicher Consulent dieser Hamburgischen Handelsbehörde, konnte er freilich den Kaufmannsstand seiner Vaterstadt vor solchen Krisen nicht bewahren, welche eine Folge verderblicher Weltereignisse waren, wohl aber haben unter den schwierigsten Zeitumständen seine klugen Rathschläge die verderblichsten Wirkungen glücklich abgewendet, und seiner handelspolitischen Einsicht verdankte man das Einlenken in günstigere Bahnen und erfolgreichere Handelswege. – Nach Beendigung der französischen Herrschaft in Hamburg erkor das Vertrauen seiner Mitbürger M. zum Mitgliede wichtiger bürgerschaftlicher Commissionen, z. B. 1814 behufs zeitgemäßer Verfassungs- und Verwaltungsreformen, deren Arbeiten er leitete und deren Gutachten er verfaßte; später auch behufs der Organisation des Justizwesens und des Ober-Appellhofes. – Längst hatte man im Publicum die Erwählung des hochbegabten verdienstvollen Mannes in den Senat erwartet, als endlich, den 4. December 1826, das (nach damaliger Verfassung den Ausschlag gebende) Loos ihm diese Würde übertrug. Seitdem wirkte er unermüdet in allen ihm obliegenden Rathsämtern, wie im Obergerichte, als eins der einflußreichsten geschätztesten Senatsmitglieder. Allgemein fand neben seiner vielseitigen geistigen Begabung, auch sein ehrenfester Charakter volle Anerkennung. – Als eine besondere Art Ehrenauszeichnung durfte er seine Ernennung zum Spruchmann im Schiedsgericht des deutschen Bundes betrachten, welche wohlgemeinte, aber wenig praktisch gewordene Institution jetzt wohl völlig vergessen ist. – Ungeachtet seiner im höheren Lebensalter eingetretenen Augenschwäche, blieb er thätig bis an seinen, den 30. April 1842 erfolgten Tod. Seine Beerdigung fand statt am 1. Tage des großen Brandes, welche Calamität Hamburgs er also nicht mehr erlebte. Seine vielseitige Litteraturkenntniß bezeugte die von ihm gesammelte große Privat-Bibliothek, deren werthvollste Seltenheiten größtentheils an- S. Hamb. Schriftstellerlexikon Bd. V, S. 313–315. Serapeum 1855, S. 364–367.