ADB:Möller, Johann
[144] Jammer des Krieges wieder einem geordneten Staate anzugehören. Der große Kurfürst wird gepriesen und Gottes Segen für ihn erfleht: „Du aber, großer Held, wirst stehen Im Siege, Segen, Ehr’ und Licht! Gott bringet klar Dein Recht herfür Und stehet als ein Held bei Dir!“ – – „Gib uns den güldnen Frieden wieder Und hab’ auf Friedrich Wilhelm Acht! Bring mehr und mehr sein Recht herfür Und schütze ihn! So singen wir!“ Möller’s Sprache ist zwar meist breit und schwülstig, aber von wohlthuender ungeheuchelter Frömmigkeit durchweht, und wenn er als Dichter auch nur einen sehr untergeordneten Platz in der deutschen Litteraturgeschichte einnimmt, so ist es ihm und seinen Genossen doch hoch anzurechnen, daß im Elende jener Zeit sie sich noch den Muth und die Kraft zu derartigen geistigen Bestrebungen bewahrt hatten. M., dessen Tod die „Gottsingende Gesellschaft“ wol nicht lange überdauert hat, war seit dem 11. October 1652 mit Dorothea Salzsieder, Tochter des Bürgermeisters Matthias Salzsieder in Greifenberg, vermählt. Sein einziger Sohn Matthias M., geb. am 13. Juli 1658, † 1705, war ebenfalls Bürgermeister in Greifenberg.
Möller: Johann M., Dichter, geb. am 1. Januar 1623 in Greifenberg in Hinterpommern, † daselbst am 6. Mai 1680. Sein Vater, der Grobschmied Michael M., stammte aus Golnow, seine Mutter hieß Anna Vicke. Da beide Eltern 1633 starben, wurde der Knabe von seinem Vaterbruder, dem Bürgermeister Matthias M. in Greifenberg, angenommen, und nachdem er in der Schule seiner Vaterstadt einen tüchtigen Grund im Lateinischen gelegt hatte, 1637 auf die Colberger Schule zum Rector Friedeborn gebracht. Schon im folgenden Jahre verschaffte der Rathskämmerer Michael Beggerow in Stolp, ein um die Unterstützung armer, talentvoller Schüler wohlverdienter Mann, ihm freies Unterkommen auf der Schule in Stolp, wo M. zugleich die Kinder des Rathsherrn Tessen fünf Jahre lang unterrichtete. 1643 bezog er die Universität Königsberg, um die Rechte zu studiren, konnte aber seiner beschränkten Mittel wegen nur ein Jahr lang bleiben und mußte, 21 Jahr alt, daß ihm angebotene Rectorat an der Stadtschule seiner Vaterstadt übernehmen, das er bis 1650 bekleidet hat. Dann wandte er sich zur juristischen Praxis, wurde 1651 beim Hofgericht zu Stettin als Advocat immatriculirt, in demselben Jahre in Greifenberg zum Rathsherrn und am 1. October 1657 zum Kämmerer und Bürgermeister gewählt. Nach dem Landtagsreceß vom 11. Juli 1654 war Greifenberg die vierte, später die dritte der auf den hinterpommerschen Landtagen den Vorsitz führenden Städte und M. daher eine einflußreiche Persönlichkeit, zumal die angesehenen Geschlechter der v. d. Osten und v. Blücher auf Plate und v. Borcke auf Regenwalde ihn auch zu ihrem Gerichtsverweser wählten. 1669 war M. im Pfandbesitz des Gutes Pribbernow. Einen bleibenderen Namen hat er sich aber gemacht durch Stiftung einer zu damaliger Zeit in Pommern wol einzig dastehenden Gesellschaft, eines Gesangvereins, der unter dem Namen „Die Gottsingende Gesellschaft“ in Greifenberg seinen Sitz hatte und aus Mitgliedern des Raths und der umwohnenden Adelsgeschlechter bestand. Die Zeit der Stiftung ist unbekannt, die Gesellschaft sang neben geistlichen auch weltliche, „jedoch höfliche“ Lieder; ein großes Brandunglück, das die Stadt im J. 1658 heimsuchte, wurde als Fingerzeig angesehen, daß Gott nur geistliche Lieder wolle. In der nunmehr gebrauchten Liedersammlung „Greifenbergische Psalter- und Harfenlust“, 4 Theile in Folio, 1673–75 gedruckt bei Dan. Starke in Stettin, sind die Texte meist von M. gedichtet, die Melodien vom Pastor Theodor Hoppe in Rensekow für mehrstimmigen Gesang und Instrumentalbegleitung componirt. Die meisten Lieder verdanken ihre Entstehung besonderen Veranlassungen, einem Gewitter, einer Feuersbrunst etc., andere sind das Resultat frommer Betrachtung der Natur, in einigen kommt auch das patriotische Gefühl zum Ausdruck, nach dem entsetzlichen- Th. Hoppe, Prediger in Colberg, Leichenpredigt auf Johann M., gedruckt bei Berger Campe in Stargard. Riemann, Geschichte der Stadt Greifenberg. Ein Exemplar der „Greifenbergischen Psalter- und Harfenlust“ mit handschriftlichen Nachträgen befindet sich im Besitz der Gesellschaft f. pomm. Gesch. u. Alterthumskunde in Stettin.