ADB:Lonneux, Martin Franz Joseph de
Rudolf Constantius v. Geyr zu Schweppenburg und wurde Mitglied des Aachener Schöppenstuhls und als solches Genosse, dann Haupt einer Anzahl akademisch gebildeter oder dem Kaufmannsstande angehörender junger Männer, welche freisinnigen Ideen huldigten, Entfernung von Mißbräuchen, gewissenhaftere Beobachtung der Verfassung bei den Raths- und Beamtenwahlen, gerechtere Vertheilung der öffentlichen Lasten u. s. f. verlangten. Aachen war in der Zeit, wo es dem Verluste seiner reichsständischen Selbständigkeit entgegenging, in einem Zustande starker politischer und bürgerlicher Auflösung, wie Fremde und Einheimische einstimmig berichten. (Man lese nur v. Dohm, Entwurf einer verbesserten Constitution der kaiserlichen Reichsstadt Aachen, 1790, Georg Forster, Ansichten vom Niederrhein, Berlin 1791, I. S. 169, Die Kreisdirection zur Unterdrückung der Unruhen in Aachen im J. 1781 ff., Haagen, II. S. 401 und die aus den achtbarsten Bürgern Aachens bestehende Wohlthätigkeits-Commission in der Zeit der französischen Occupation, 1803, bei Salm, Historische Darstellung des Armenwesens der Stadt nach amtlichen Quellen, Aachen 1870, S. 6 f.) Im ausschließlichen Besitze der Gewalt in der Reichsstadt Aachen war von 1777–86 ein Jahr um das andere Stephan Martin Dauven, Doctor der Rechte, welcher 1759 in Trier die Dissertation Instructio de solido ficto drucken ließ. Diesem machte der Schöffe L. und seine Gesinnungsgenossen Opposition, die besonders im J. 1784 hervortrat. In größeren und kleineren Preßerzeugnissen griff man sich gegenseitig an, schrieb Libellen, welche auf Befehl des Raths verbrannt oder gerichtlich verfolgt wurden. Der Streit nahm immer größere Dimensionen an, so daß die gesammte Bürgerschaft zuletzt in zwei Lagern getheilt stand. Vielfach ruhte die Arbeit und wurden die Werkstätten geschlossen, während müßiges oder arbeitscheues Gesindel die Straßen und freien Plätze singend und lärmend durchzog, die Häupter seiner Partei hochleben ließ oder auf deren Kosten in den Wirthshäusern bis tief in die Nacht hinein zechte. Mancher Ehrgeizige hat durch die Spenden an seine Anhänger sein Vermögen zerrüttet.
Lonneux: Martin Franz Joseph de L. gehörte einer Aachener Patricierfamilie an, welche zwischen 1725–54 durch ihr Haupt Martin Lambrecht de L. als Bürgermeister im Besitze der Gewalt in der Reichsstadt Aachen war. Martin Franz Joseph L. studirte in Löwen die Rechte, wo er 1770 „Dissertationes iuris“ drucken ließ. Er heirathete Maria Theresia v. Geyr, Schwester des Aachener VogtmeiersDie Opposition gegen das Dauven’sche Regiment ließ eine 80 Beschwerdepunkte gegen die Verwaltung enthaltende Schrift drucken, welche 18 der einflußreichsten Bürger unterzeichnet hatten, und sechs andere, L. an der Spitze, am 31. März 1786 dem Rath überreichten. Im Mai gaben die regierenden Bürgermeister, Steph. Dom. Dauven und Joh. Jak. v. Wylre, sechs Geschickten einer jeden der 14 Zünfte „Auskunft über die von einigen wenigen Bürgern in das Publicum ausgestreuten, auch dem hohen Rath am 31. März zugebrachtn Beschwerden, Fragen etc.“ In einer „Prüf= und Aufklärung“ hielten die Beschwerdeführer ihre Behauptungen aufrecht. Unterdessen nahten die Frühjahrswahlen in den Zunfthäusern und auf dem Rathhause heran. Außer Neumänner- oder Beamtengaffel wählte jede der übrigen 14 Zünfte zur Ersetzung des jedesmal zur Hälfte abgehenden Raths aus ihren Mitgliedern jährlich acht, wenigstens 24 Jahre alte unabhängige Personen, aus welchen der Große Rath, aus 127 Mitgliedern bestehend, am 23. Juni von jeder Zunftgaffel ein neues Mitglied zum Kleinen, aus 43 Mitgliedern bestehend, und drei neue Geschickte oder Gesendete zum Großen Rath wählte. Am 23. Juni jeden Jahres war daher der Große Rath erneut und am folgenden Morgen des Johannistages trat derselbe zum ersten Mal zusammen. An demselben Tage wurden vom [165] Großen Rath die Beamten gewählt. Zum Kleinen und zum Großen Rath gehörten die beiden regierenden und die beiden abgestandenen Bürgermeister. Beide Bürgermeister wurden zwischen dem 6. Januar und dem 25. Mai jedes Jahres gewählt und traten ihr Amt am 25. Mai an. Der erste derselben, der Schöffenbürgermeister, mußte aus den Mitgliedern des hohen Schöffenstuhles, der Bürgerbürgermeister aus den Adelichen oder anderen angesehenen Bürgern gewählt werden. Wurde ein Nichtaachener gewählt, so erhielt er mit dem Amt auch das Bürgerrecht. Unter Tumult und Gewaltthat schritten in den letzten Tagen Mai’s die Zünfte zu den Wahlen. Die Parteihäupter hielten offene Tafel oder gewährten ihren Anhängern andere Vortheile. Als in der Krämerzunft die alte Partei in der Minorität blieb und ihr Unterliegen auch bei den folgenden Wahlen voraussah, berichtete sie an den Kaiser nach Wien und verbot jede fernere Wahlhandlung, bevor eine Entscheidung eingetroffen sei. Wegen der tumultuarischen Vorgänge, Drohungen und Gefahren beim Hin- und Zurückgang vom Rathhause beschloß der Kleine Rath, dasselbe nicht eher wieder zu betreten, als bis der Kaiser die nöthigen Anordnungen getroffen habe. Durch ein sogen. Plebiscit wurde Dauven gezwungen, die beanstandete Wahl der Krämerzunft anzuerkennen. Der nun zu Stande gekommene Große Rath sollte am Johannistage den Kleinen Rath wählen. Haufen trunkener von L. gewonnener Stadtsoldaten, von lärmenden Pöbelhaufen begleitet, durchzogen unter dem Rufe „es lebe L., es lebe die neue Partei“ die Stadt und umlagerten das Rathhaus. Als L. gewahrte, daß die alte Partei mit 22 Stimmen mehr siegte, behauptete er, seine Gegner hätten doppelte Stimmen abgegeben. Darauf öffnete er ein Fenster des großen Rathhaussaales und rief hinaus: „Bürger herauf, sehet, wie man euch betrügt!“ Bewaffnete Haufen drangen herauf, erbrachen die Thüre des Wahlsaales, drangen auf ihre Gegner ein, verwundeten viele und vertrieben alle nicht blos aus dem Rathhause, sondern auch aus der Stadt. Die Bürgermeister wurden in ihren Wohnungen festgehalten, Dauven durch Drohungen zur Abdankung und v. Wylre zur abermaligen Berufung des Großen Raths gezwungen. Ein auf den 29. Juli 1786 datirter, auf einem Quartbogen unter dem Titel „Exposé succinct des troubles de la ville libre et impériale“ anonym gedruckter Brief nimmt in ruhiger Erörterung der Verhältnisse entschieden Partei für Dauven, den er la seule bonne tête de la ville nennt. Der Verfasser, kein Aachener, wol ein sorgfältig beobachtender Badegast, erzählt: „Die Neuerer erregten durch ihre Beschwerdeschrift Unwillen und es blieb ihnen nur noch das Mittel der Verführung. Jedes Haus der Neuen Partei war ein Wirthshaus geworden, wo man den ganzen Tag die Arbeiter unentgeltlich trinken ließ, deren Trunkenheit Unordnung veranlaßte, welche die strengste Polizei kaum verhüten konnte. Bei solchen Gelegenheiten wurden die Wahlstimmen oft zu hohen Preisen gewonnen. So sahen die Neuerer dem Wahltage mit Ruhe entgegen. Früher gab jede Zunft ruhig ihre Stimme ab und zog sich wieder zu ihrer Arbeit zurück; heute schüchtert man die Schwachen ein, bestärkt die Unschlüssigen, gewinnt die Unentschiedenen und rückt mit Knütteln gegen die Gegner vor … Selbst wenn die Klagen der Neuerer begründet wären, erscheine ihr Verfahren tadelnswerth, da die Verfassung ihnen den Weg angebe, denselben in gesetzlicher Weise abzuhelfen. Der Magistrat fürchte nicht, daß seine Verwaltung untersucht werde; und Stadtrechnungen wären vorgelegt und richtig befunden worden. Der Bürgermeister Dauven, welcher angeklagt werde, er habe Holz und andere der Stadt zugehörige Materialien zum Baue eines Hauses verwendet, habe am 9. Juni dem Rath die Quittungen über den Ankauf derselben und diejenigen der Arbeiter vorgelegt und erbiete sich auch, den anderen Einwürfen zu begegnen.“ Der Schreiber ermahnt die Bürger, vom Hader abzulassen, der zur [166] Feindschaft sogar zwischen Vater und Sohn und zum Untergange der Republik führe, und lobt den neuen Spielpächter, welcher das Spiel, welches früher nichts eingebracht, zur einträglichsten Einnahmequelle der Stadt gemacht habe. Er fordert die Bürger auf, welche über die Stadtschulden klagen, die Summen, welche sie zur Anfachung der bürgerlichen Unruhen mißbrauchen, dazu zu verwenden, die Stadt schuldenfrei zu machen. Ueber die Magistratswahlen vom 23. und 24. Juni sagt er: Man hoffte eine Wahl ohne Tumult. Die Partei Dauven hatte 22 Stimmen mehr; L. behauptete, es seien doppelte Stimmen abgegeben worden. Anstatt dieses zu constatiren, öffnet er ein Fenster des Rathhaussaales und es erfolgt, was oben erzählt wurde, mit dem Zusatze, daß der Schreiber den L. das Volk wegschicken, ihn auf die Freitreppe des Rathhauses treten und fragen läßt: Wollt ihr mich zum Bürgermeister? Ja! Ich verspreche euch alle Jahre ein Volksfest. Bravo! Man wird euch soviel Geld geben, als man kann. Bravissimo! fiat L.! jubelte das Volk. Dauven legte krank und vom Volke bedroht seine Würde nieder und der Rath ernannte unter den zweiten regierenden Bürgermeister Freiherrn v. Wylre, den vorjährigen oder abgestandenen Bürgermeister Brammertz, und unter dem Schöffen L. die Beamten und erklärte die Ruhe wieder hergestellt. Bürgercompagnien sollten auch fernerhin das Rathhaus bewachen! Der Schwager Lonneux’s, der Vogtmeier Freiherr Felix Arnold v. Geyr zu Schweppenburg ließ am 5. Juli den Rathsgliedern und der Bürgerschaft durch Anschlag an die Stadtthore und an das Rathhaus mittheilen, daß die Parteien ruhig den Bescheid des kaiserlichen Gerichts abwarten, und daß die abwesenden Rathsmitglieder und Bürger ohne Gefahr zurückkehren könnten, daß auch, wenn es verlangt würde, der Kurfürst von der Pfalz die nöthigen Truppen senden würde. Da der eine der am 24. Juni verdrängten Bürgermeister, Freiherr J. J. v. Wylre, mit mehreren Beamten sich nach dem zwei Stunden von Aachen entfernten Cornelimünster zurückgezogen hatte und von hier aus die Beschlüsse der faktischen Regierung in Aachen annullirte, so entstand große Verwirrung. Durch kaiserliches Patent d. d. Wetzlar 28. Juli wurden v. Wylre und die anderen Beamten aufgefordert, nach Aachen zurückzukehren, auch wurde in Aussicht gestellt, die Fürsten des westfälisch-niederrheinischen Kreises im Nothfalle zum Schutze aufzubieten. Am 3. August langte von Wien ein Erlaß, gez. Colloredo, an, welcher L. und den zehn anderen am 26. Juni gewählten angesehenen Bürgern gebot, ihre Stellen niederzulegen, und den alten Magistrat einlud, die Verwaltung fortzusetzen. Der Kaiser drückte seinen Unwillen über die Unordnungen aus und drohte sogar mit Todesstrafe. Da es bei Verordnungen und Drohungen blieb, so strömte von allen Seiten Gesindel nach Aachen. Beide Autoritäten, die nach Cornelimünster ausgewichene und die in Aachen befindliche, klagten über Verschleuderung der Einkünfte, der Accise, des Steinkohlen- und des Galmeibergwerkes.
Auf kaiserlichen Befehl wurde am 21. December L. nebst vier anderen von allen Amtsverrichtungen bis nach Erledigung der fiskalischen Klage suspendirt und ihnen alle Emolumente entzogen. J. J. v. Wylre machte vorstehenden Befehl am 4. Januar 1787 von Cornelimünster aus bekannt. Manche der Neuen Partei schauten nach außen, ja nach Frankreich um Hülfe um. Zu den aufrührerischen Bewegungen in den benachbarten Reichslanden, dem Hochstifte Lüttich und der gefürsteten Abtei Stablo-Malmedy scheint sie keine Beziehungen gehabt zu haben.
Während L. von den Anhängern seiner Partei in den Himmel gehoben wurde, griffen die Gegner ihn auf das rücksichtsloseste an. So heißt es in einem Gedichte von etwa 150 Versen, das am 9. Januar 1787 bei Gelegenheit der [167] Beerdigung des Freiherrn v. Birnes, Dechanten des Krönungsstiftes, unter dem Titel „Das Leichenconduct“ erschien, von ihm:
Ein Mann, den Weib und Bank verblendet,
Der durch des Goldes Reiz und Schein,
Um Bürgermeister blos zu sein,
Sein Hab und Gut und Ehr’ verschwendet.
Ein „Reichsstadt-Aachener Patriotenlied zum Neuen Jahr 1787“ in 25 Strophen sagt in der 17.:
Euch wird der deutsche Fürstenbund
Alsbald zur Seite steh’n,
Auch Frankreich werdet Ihr zur Stund
Als Euren Schutzpatron sehen,
Es ist ja Ludwigs eigne
Garant vom Münster Friedensband.
Strophe 23 lautet:
D’rum aufgericht’ von Marmor Stein
Ein Pyramid zu ehren,
An welcher soll geschrieben seyn,
Der Nachwelt zu belehren,
Wie Herr de Lonneux unsere Stadt
Vom schweren Fall gerettet hat.
Im April des Jahres 1787 erging vom kaiserlichen Reichskammergericht an die Fürsten des rheinisch-westfälischen Kreises die Aufforderung, den ergänzten und in seiner Autorität wieder hergestellten Magistrat auf dessen oder des Bürgermeisters v. Wylre geschehene Requisition mit Militärgewalt zu schützen. In einem kaiserlichen offenen Brief vom 15. Mai 1787, in welchem geklagt wird, daß ein großer Theil der Bürger und Eingesessenen sich am 30. April und am 2. Mai unbesonnen und tumultuarisch gegen die öffentliche Ruhe und Sicherheit benommen habe, wird an die Kreisfürsten sammt und sonders die Aufforderung erlassen, auf Requisition des Bürgermeisters v. Wylre ohne Verzug ein Commando von 300 Mann in Aachen einrücken zu lassen. An demselben Tage wurden die Subdelegirten des niederrheinisch-westfälischen Kreises durch zwei Stadtbeamten in Jülich empfangen, die darauf mit 300 Grenadieren nach Aachen zogen. v. Dohm, einer der Subdelegirten, berichtete Ende Juni nach Berlin, die gegenseitige Erbitterung der Parteien mache ihr Geschäft ungemein beschwerlich; die wichtigste Arbeit bis heran habe darin bestanden, zu bewirken, daß die diesjährigen Wahlen constitutionsgemäß und ohne Tumult stattgefunden Keine der Parteien ließ es an Attentaten und unerlaubten Mitteln fehlen. So ließ der faktisch waltende Magistrat andersgesinnte Bürger einziehen, um sie an der Ausübung ihres Wahlrechts zu verhindern, auch die Alte Partei ging mit Thätlichkeiten gegen ihre Gegner vor. In Folge der Untersuchungen wegen der Unruhen vom J. 1786 wurde der Schöffe L. am 3. October 1787 verhaftet und in das sogen. Grasgefängniß beim ältern Rathhaus mit dem mitangeklagten Dr. juris Vossen gebracht, wo er mehrere Jahre gefangen saß. Das kaiserliche Kammergericht in Wetzlar befahl am 21. November eine Specialuntersuchung gegen beide. Vermittelungsversuche angesehener Männer, des neuen Stiftsdechanten Cardell, des Erzpriesters v. Mylius, des Altbürgermeisters v. Strauch und anderer, die Getrennten zu versöhnen, blieben ohne Erfolg. Unordnungen und Wahlumtriebe währten die nächsten Jahre fort. Heftige Parteischriften, unter ihnen zu Gunsten Lonneux’, wurden gedruckt und verbreitet. Die Untersuchungscommission schloß eine große Anzahl Bürger, unter ihnen die angesehensten der Stadt, von dem Wahlrecht aus. Der Delegirte v. Dohm hatte seit dem J. 1788 eine revidirte Verfassung ausgearbeitet, die er im April 1790 drucken ließ. Dieselbe wurde von der Kreiscommission dem Reichskammergericht zur Begutachtung vorgelegt und von diesem der Stadt zur Annahme [168] empfohlen. Die Kreiscommission und die Kreistruppen wurden im J. 1791 von Aachen abberufen. Beide hatten der Stadt große Lasten und Kosten verursacht. Am 17. Februar 1792 erließ endlich das Reichskammergericht ein Urtheil in Sachen Aachen gegen Aachen, befahl die Annahme der revidirten Verfassung und gab den des activen und passiven Wahlrechts beraubten Bürgern dieses wieder zurück, damit bei vorzunehmenden Raths- und Beamtenwahlen kein Mangel an tüchtigen und brauchbaren Subjecten ferner vorgeschützt werden könne. Das Recht wird ihnen zurückgegeben vorbehaltlich jedoch des Processes und des künftigen Urtheils in der Tumultssache.
Am Ende des Jahres rückten die Franzosen in Aachen ein, machten dem sechs Jahre währenden Jammer ein Ende und brachten dem Schöffen Martin de L. die Freiheit.
- Man vgl. Friedr. Haagen’s Geschichte von Aachen, II. S. 373 ff.