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ADB:Langrehr, Ernst

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Artikel „Langrehr, Ernst“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 688–689, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Langrehr,_Ernst&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 10:39 Uhr UTC)
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Langrehr: Ernst Arnold Karl Friedrich L., geb. zu Celle am 3. October 1802, ließ sich 1827 in Lüneburg als Advocat nieder, wurde 1838 in den Rath gewählt und erhielt die Stelle als „Prätor und Gerichtsbefehlshaber“, eine Stellung, die mit der alten Stadtverfassung bis 1847 dauerte, dann war er erster Stadtrichter und wurde mit der hannoverschen Gerichtsorganisation von 1852 Obergerichtsrath, 1858 trat er in Ruhestand und starb am 17. October 1863. Er galt als guter Jurist und als Autorität im Stadtrechte, war dabei eine feurige, liebenswürdige Natur, voll dichterischer Begeisterung, mit einer gutmüthig humoristischen Ader und von feinem Gefühl für edle Kunstrichtung und Uebung. Seine Gedichte, meist Gelegenheitspoesie, sind als solche sehr anerkennenswerth; höheren Schwunges sind seine Helgolander Lieder, aus der Liebe zu der schönen Insel entstanden, die er alljährlich, wenn er konnte, aufsuchte. Er hat 1830 in Lüneburg eine Sammlung seiner Gedichte unter dem angenommenen Namen Isidor Bürger erscheinen lassen. Die Hoffnungen von 1848 [689] erregten ihn tief; Kaiser und Reich, den Sehnsuchtstraum aus seiner Jugend, sah er wieder erstehen, das Scheitern der Erwartung und gleichzeitig der Tod seines ältesten hochbegabten Sohnes beugten ihn tief. Während der Zeit des Frankfurter Parlaments nahm er an der Herausgabe eines politischen Wochenblattes, „Vorwärts“, von der Färbung des linken Centrums theil. Aus seiner Ehe mit einer Tochter des Lüneburger Oberbürgermeisters und letzten Dechanten des Domstiftes zu Bardowik, Kraut, hat ihn ein Sohn überlebt.