ADB:Kunth, Christian
Johann Sigismund K. aus dessen vierter Ehe, erhielt seine Vorbildung auf dem Pädagogium in Halle und begann dann in Leipzig die Rechte zu studiren. Vermögensverluste seiner Familie zwangen ihn aber sein Studium zu unterbrechen und sich nach einer Hofmeisterstelle umzusehen. Ein glücklicher Zufall führte ihn nach Schloß Tegel bei Berlin in das Haus des Kammerherrn v. Humboldt, wo man den kaum Zwanzigjährigen wegen seiner gewandten Manieren und seines vielseitigen Wissens zum Erzieher der beiden Söhne Wilhelm und Alexander bestellte. Zwölf Jahre hindurch, 1777–1789, leitete K. die Erziehung und den Unterricht der hochbegabten Brüder, indem er für die verschiedenen Zweige des Unterrichts die tüchtigsten Kräfte heranzog und sich bemühte seine Zöglinge in alle geistig bedeutenden Kreise der Hauptstadt einzuführen. Das Vertrauen der Eltern erwarb er sich in so hohem Grade, daß ihm nach dem frühen Tode des Vaters auch die Aufsicht über die Vermögens- und Güterverwaltung übertragen wurde. Die Betheiligung an den Studien seiner Schüler und der fortgesetzte Umgang mit hervorragenden Gelehrten und Staatsmännern ermöglichten ihm seine eigene Bildung zu vervollständigen, sie zugleich zu erweitern und zu vertiefen. Als beide Brüder die Universität bezogen hatten, trat K. in den preußischen Staatsdienst. Er wurde 1789 als Assessor beim Manufactur- und Commerzcollegium angestellt und gerieth so in die Verwaltung der Gewerbe- und Handelsangelegenheiten, bei der er während seiner ganzen amtlichen Laufbahn, 40 Jahre lang, verblieben ist und in der es ihm beschieden war, mit glücklichstem Erfolge für die Hebung der deutschen gewerblichen Thätigkeit zu wirken. Seine Uebung in praktischer Verwaltung, die naturwissenschaftlichen und namentlich die physikalischen Kenntnisse kamen ihm dabei zu statten und erleichterten es ihm, sich auch mit der technologischen Seite seines Faches vertraut zu machen, sich von der Betriebsart der verschiedenen Gewerbe genaue und gründliche Kenntnisse zu verschaffen. Er wurde deshalb bald zum Director der mit seinem Collegium verbundenen technischen Deputation, 1801 auch zum Director des [392] Collegiums ernannt und zugleich in die oberste Verwaltungsbehörde seines Faches, das Fabriken- und Commerzialdepartement des Generaldirectoriums berufen. Die preußische Regierung huldigte damals dem Prohibitiv- und Bevormundungssystem. K. konnte sich mit demselben nicht befreunden, er suchte ihm entgegenzutreten und es zu mildern, soweit dies innerhalb der Grenzen seiner Amtspflicht möglich war. Namentlich gelang es ihm erhebliche Erleichterungen für die Messe in Frankfurt a. O. durchzusetzen. Außerdem wirkte er mit Erfolg für die Anknüpfung besserer Verbindungen mit England, Frankreich und Italien, für die Verbreitung technologischer Kenntnisse, für die Gründung gewerblicher Fachschulen und solcher Unterrichtsanstalten, in denen die heranwachsende Generation der künftigen Gewerbtreibenden eine ihrem Berufe entsprechende höhere allgemeine Bildung erlangen könne. Diese Bemühungen wurden 1806 durch den Krieg unterbrochen; in Betreff der Schulen war K. erst 1816 in der Lage, sie mit Aussicht auf Erfolg wieder aufnehmen zu können. Auch die von ihm 1802 in Berlin begründete königliche Handlungsschule ist 1806 eingegangen. – Trotz seiner Opposition gegen die Handelspolitik der Regierung hatte sich K. in hohem Grade das Wohlwollen seines Chefs, des Staatsministers v. Struensee, erworben. Noch größer war das Vertrauen, mit dem ihn Struensee’s Nachfolger, der Minister v. Stein (1804–1806), beehrte, so daß sich allmählich eine herzliche Freundschaft entwickelte, welche alle Stürme der Zeit, auch die in späteren Jahren aus der Verschiedenheit der politischen Ansichten entstehenden Conflicte überdauerte. Als Stein im Januar 1809 flüchten mußte, bemühte sich K. in Verbindung mit einigen gleichgesinnten Freunden von Stein’s Vermögen soviel wie irgend möglich zu retten und führte alsdann in Stein’s Auftrage dessen weitere Verhandlungen mit der preußischen Regierung. Bei der Neuordnung der Behörden im December 1808 wurde K. als Staatsrath in die Section der Gewerbepolizei berufen. Er war das einzige Mitglied des Fabrikdepartements, das in die neue Oberbehörde eintrat. Er blieb in derselben trotz der mehrfachen Veränderungen, welche sie im Laufe der nächstfolgenden Jahre erlitt. Als sie im Mai 1815 zur Generalverwaltung für Handel und Gewerbe umgestaltet wurde, trat K. als Director an die Spitze derselben. Während dieser Zeit ist er nach allen Seiten hin bemüht gewesen die gewerbliche Thätigkeit zu heben, ihr neue Bahnen zu eröffnen, die Schranken zu beseitigen, welche in den Städten und auf dem Lande die freie Entwickelung und Verwerthung der Arbeitskraft hemmten, aber er ist andererseits ebenso eifrig dem Uebermaß der allzu hitzig betriebenen Reform entgegengetreten. Bereits im Sommer 1815 gerieth K. mit dem neuen Finanzminister Graf Bülow (vgl. Bd. III S. 533, Ludwig Friedrich Victor Hans Graf v. Bülow) in einen so heftigen Conflict. daß er seinen Abschied erbat. Er erhielt denselben aber nicht, es wurde vielmehr für ihn ein neues Amt eingerichtet, indem er mit dem Titel wirklicher geheimer Oberregierungsrath zum General-Handelscommissarius ernannt wurde. Der Wirkungskreis des neuen Amtes war nicht genau bestimmt. In der Cabinetsordre vom 7. Februar 1816 heißt es nur, „daß das Generalcommissariat künftig bei allen Berathungen über zu nehmende wichtige Maßregeln in dieser Partie zugezogen oder mit seinem Gutachten gehört werden soll“. Dennoch war die Einrichtung des neuen Amtes und die Ernennung Kunth’s zu demselben eine sehr glückliche und segensreiche Maßregel. Der Gewerbestand war durch die lange Bevormundung so unselbständig geworden, daß es ihm sehr schwer wurde sich in die neuen Verhältnisse hineinzufinden; die große Mehrzahl der Gewerbtreibenden, namentlich der zünftigen, besaß eine so geringe Bildung, daß sie von den industriellen Verhältnissen anderer Länder, ja selbst benachbarter Provinzen, von den Fortschritten der Technik wie von den Anforderungen des Weltmarktes gar keine oder doch nur [393] ungenügende Kenntniß besaßen. Unter diesen Umständen wurde K. ein Berather und Helfer der Gewerbtreibenden und zugleich ein Vermittler zwischen ihren Interessen und den Entscheidungen der Behörden. Seine milde Persönlichkeit, seine eminente Sachkenntniß und seine lange Erfahrung gaben ihm nach beiden Richtungen hin großes Ansehen. Wiederholte Reisen durch die verschiedenen Industriebezirke erhielten ihn in Verbindung mit den Gewerbtreibenden, setzten ihn in den Stand, ihre Wünsche zu vernehmen und ihnen Rathschläge zu ertheilen. Eine große Zahl neuer gewerblicher Anlagen sind auf seine Veranlassung und unter seiner Mitwirkung begründet worden. – Aus dieser zwar unscheinbaren, aber sehr erfolgreichen Thätigkeit ist K. nur einige Mal hervorgetreten. Namentlich war es ihm vergönnt bei der Einführung eines freieren Handelssystems in entscheidender Weise mitzuwirken. Als 1817 Graf Bülow’s Gesetzentwurf bekannt wurde, welcher das Prohibitivsystem beseitigen und den fremden Manufacturwaaren, allerdings gegen nicht unbedeutenden Zoll, den Zutritt gestatten wollte, rief derselbe in den Kreisen der schutzzöllnerisch gesinnten Fabrikanten die größte Erregung hervor. Viele fürchteten den Untergang der preußischen Industrie und wendeten sich mit ihren Bitten und Beschwerden an den König. Dieser ernannte zur Prüfung der Eingaben eine Specialcommission, die anfangs nur aus entschiedenen Gegnern des Gesetzentwurfes bestand. Auf Hardenberg’s Wunsch wurden aber in letzter Stunde noch K. und Geheimrath Maaßen, der spätere Finanzminister, zu Mitgliedern derselben ernannt. In der That entschied sich die Commission mit allen gegen diese zwei Stimmen zu Gunsten der Petenten und empfahl die unbedingte Ablehnung des Gesetzentwurfes. K. arbeitete aber ein ausführliches Separatvotum aus und suchte an der Hand der Erfahrung, gestützt auf seine genaue Kenntniß aller wirthschaftlichen Verhältnisse des preußischen Staates, die Nothwendigkeit des Ueberganges zu einem freieren System zu erweisen. Das Separatvotum hat in den damaligen Verhandlungen seinen Zweck erreicht, es war K. gelungen, in entscheidender Stunde das rechte Wort für das zu finden, was der preußischen Industrie noth that, es ist aber auch von allgemeinerer Bedeutung, weil es das erste staatsmännische Schriftstück ist, das die Frage des freieren oder des beschränkten Verkehrs nicht philosophisch untersucht, sondern dieselbe auf rein praktischem Boden zu lösen sucht, indem es das Für und Wider an den verschiedenen Berufszweigen der preußischen Bevölkerung erörtert und nach allen Gesichtspunkten beleuchtet. Der Staatsrath, dem sowol die Denkschrift der Commission als das Separatvotum überwiesen wurden, stellte sich mit großer Mehrheit auf die Seite des letzteren. In Folge dessen vollzog der König das Gesetz, das seitdem 60 Jahre hindurch die Grundlage der preußischen Handelspolitik gebildet, den Abschluß des Zollvereins vorbereitet und den mächtigen Aufschwung der deutschen Industrie wesentlich gefördert hat. – Ganz besonderen Werth legte K. darauf, daß die Jugend aus den gebildeten und wohlhabenden Kreisen sich mehr, als bis dahin zu geschehen pflegte, der Industrie widme und daß sie bereits in der Schule eine entsprechende Vorbildung erlangen könne. Er stieß damit zwar auf den Widerstand der Schulverwaltung, in Magdeburg (1819) und in Berlin (1824) aber wurden von den städtischen Behörden auf Kunth’s Anregung und nach seinen Vorschlägen Gewerbeschulen eingerichtet, nach deren Muster später andere Schulen derselben Art entstanden. – Mit Stein blieb K. bis zu seinem Tode in Correspondenz. Die Briefe aus den früheren Jahren (1809–1812) bieten vieles Interesse durch die Aufschlüsse, welche sie über Personen und Zustände geben; die der späteren Jahre (1821–1829) sind meist eingehende Erörterungen wirthschaftlicher Verhältnisse. Viele dieser Briefe sind von bleibendem Werthe, namentlich diejenigen, in denen darüber gestritten wird, ob auf staatlichem Zwange beruhende Zünfte oder freie [394] Associationen der Handwerker vorzuziehen sind. Von Stein’s Briefen sind leider nur wenige erhalten. Diese und die wichtigeren von Kunth’s Briefen sind theils von Pertz in der Biographie Stein’s, theils in der Biographie Kunth’s veröffentlicht worden. Kunth’s Grab befindet sich im Park von Tegel, wo Wilhelm v. Humboldt ihm ein würdiges Grabdenkmal errichtet hat.
Kunth: Gottlob Johann Christian K., geb. am 12. Juni 1757 in Baruth, † am 22. November 1829 in Berlin, preußischer Staatsmann, Sohn von- Vgl. Nekrolog K’s von J. G. Hoffmann, wieder abgedruckt in dessen nachgelassenen Schriften, Berlin 1847. Bruhns, Alexander v. Humboldt, Leipzig 1872, Bd. I. Pertz, Leben des Staatsministers Freiherrn v. Stein, Berlin 1849–1855. Goldschmidt, Leben des Staatsrath Kunth, Berlin 1881.