ADB:Kolowrat-Krakowský, Philipp Graf von (böhmischer Kreishauptmann)
vorigen, geb. am 17. April 1756. Sein Name wurde einst viel genannt wegen eines Processes, in welchen er durch die von Josef II. angeordnete Aufhebung des Prämonstratenser-Nonnenklosters zu Doxan in Böhmen verwickelt wurde. Trotz seiner Jugend – er zählte erst 26 Jahre – zum Kreishauptmann des Rakonitzer Kreises ernannt, und am 16. März 1782 mit der Aufhebung des genannten Klosters betraut, unterzog er sich diesem Geschäfte mit solchem Eifer, daß er selbst die Marienstatuen in den Kapellen des Klosters ihres aus silbernen und goldenen Kronen und Ketten bestehenden Schmuckes entkleidete und denselben an die Hofkammer einschickte; sein Verfahren glich in Folge dessen allerdings beinahe einer Bilderstürmerei. Daß er, wie nachher seine Feinde behaupteten, dabei auch schamlose, die Sittsamkeit der Nonnen beleidigende Reden geführt habe, ist niemals bewiesen worden, und zwei Fascikel mit Documenten und ein Paar dem Kloster gehörige Globen, die der Graf entwendet haben sollte, wurden nachher im Kloster selbst vorgefunden. Am meisten aber schadete dem Grafen, daß er auf das, wie sich nachher herausstellte, ganz ungegründete Gerücht hin, im Abort des Klosters seien Kinderknochen vorgefunden worden, eine förmliche Untersuchung veranstaltete, die zwar das Grundlose jenes Gerüchtes darthat, aber von den Bewohnern des Klosters als eine Beschimpfung ihrer Ehre empfunden wurde. Der darüber aufgebrachte Prälat von Doxan führte Beschwerde [488] beim Gubernium in Prag, und da auch der Referent der Klosteraufhebungscommission, Graf Clary, mit der Familie K.-K. verfeindet war, so gelang es leicht, die Abberufung des allzu eifrigen Commissärs und seine Ersetzung durch den Kreishauptmann von Kaurzim, Biener von Bienenberg, herbeizuführen; im weiteren Verlaufe des Prozesses erfolgte auch die Absetzung des Grafen von seiner Stelle als Kreishauptmann in Rakonitz (25. April 1782). Es gelang ihm auch trotz der hohen Stellung seines Vaters – dieser, Graf Leopold K.-K., war damals oberster Kanzler und dirigirender Minister, – und trotz wiederholter Bitten nicht, eine Zurücknahme dieses Urtheils zu erwirken; doch gestattete ihm Josef II. ohne Zweifel auch mit Rücksicht auf seine Jugend, welche einige Unbesonnenheit entschuldbar scheinen ließ, die Wiederanstellung beim Appellationsgerichte (17. August 1782). Sein weiteres Leben verfloß ohne bemerkenswerthe Ereignisse; das Jahr seines Todes ist ungewiß, nach einigen starb er 1819, nach anderen 1824. Ueber seinen Proceß gibt den besten Aufschluß die übrigens für den Grafen parteiische Schrift: (Steinsberger) Vollständiger Proceß und Vertheidigung des Grafen Philipp von K.-K. Als ein Beitrag zu den noch mächtigen Prälatenkniffen in Oesterreich. Amsterdam (Nürnberg) 1783; ein Auszug dieses Werkes findet sich in Gräffer, Josephinische Curiosa; 3. Bdchen., Wien 1848; die Darstellung der österreichischen Biedermannschronik (1784) ist durch des Grafen eigene Angaben in der zuerst genannten Quelle widerlegt.
Kolowrat-Krakowsky: Philipp Franz Graf K.-K., Enkel des