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ADB:Klüpfel, Heinrich Immanuel

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Artikel „Klüpfel, Heinrich Immanuel“ von Karl August Klüpfel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 257–258, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kl%C3%BCpfel,_Heinrich_Immanuel&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 13:45 Uhr UTC)
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Klüpfel: Heinrich Immanuel K., Rechtsgelehrter, Neffe des obigen Emanuel Christoph K., wurde am 15. Juli 1758 zu Stuttgart geboren, wo sein Vater das Amt eines Stadtschreibers bekleidete. Er erhielt seine wissenschaftliche Vorbildung auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt, bezog im Frühjahr 1777 die Universität Tübingen, um Rechtswissenschaft zu studiren und ging im Frühjahr 1779 nach Göttingen, wo er ein eifriger Schüler Pütter’s war, dem er viel zu verdanken bekannte. Nach Beendigung seiner Universitätsstudien konnte er sich nicht entschließen, die Laufbahn des Staatsdienstes zu betreten, weil er von dem damals in Württemberg unter Herzog Karl Eugens Regiment üblichen Weg zu einer Anstellung, dem Kauf einer amtlichen Stelle grundsätzlich keinen Gebrauch machen wollte. Er ließ sich zunächst unter die Advokaten aufnehmen, wurde 1787 Stadtconsulent und da er sich allgemeines Vertrauen erworben hatte, 1796 zum Bürgermeister der Stadt Stuttgart erwählt. Als solcher wurde er auch zum Vertreter der Stadt bei der Landesvertretung und 1797 zum Mitglied des engeren landschaftlichen Ausschusses gewählt. In dieser Stellung betheiligte er sich lebhaft an dem Kampf der Landschaft gegen die Eingriffe des damaligen Herzogs, späteren Kurfürsten und Königs Friedrichs II. in die Verfassung. Als der König im J. 1815 wieder eine Landesvertretung einberief, um ihr statt der aufgehobenen alten Verfassung eine neue zur Annahme vorzulegen, wählte die Stadt Stuttgart ihren Bürgermeister zu ihrem Vertreter auf dem Landtag. K. hielt sich auf demselben zur Partei derjenigen, welche auf Wiederherstellung der alten Verfassung bestanden und erst nach deren Anerkennung auf Unterhandlangen über die neue sich einlassen wollten. Er war einer der Führer der ständischen Opposition und als solchen hat ihn Ludwig Uhland in einem Festgedicht auf den 18. October 1815 besungen als

Den Mann, der, unserer Stadt entsprossen,
Stets ihres Wohles treu gedacht,
Dem wir uns innigst angeschlossen,
Der unser Theuerstes bewacht;
Der unerschüttert ausgehalten
Im Sturm der schreckenvollen Zeit,
Und der auch jetzt mit kräft’gem Walten
Dem neuen Werk sein Leben weiht.

Als nach dem Regierungsantritt König Wilhelms das Justizwesen neu organisirt und 1817 das Obertribunal als höchstes Landesgericht eingesetzt ward, wurde K. als einer der ersten Juristen des Landes zum Obertribunalrath ernannt und widmete sich nun mit großem Eifer seinem neuen, ihm sehr willkommenen Beruf, starb aber schon nach 6 Jahren, den 31. Decbr. 1823. K. [258] hat einige juristische Monographien veröffentlicht: „Ueber die Vielfachheit der Verwandtschaft und ihre Wirkungen", Stuttgart 1792; „Die Ascendentenfolge nach longobardischem Recht“, 1804; „Ueber einzelne Theile des bürgerlichen Rechts“, 1817.