ADB:Kern, Karl Ferdinand
[633] fatuitatis cura medica et paedagogica consocianda“, sowie ein in der Allgemeinen Zeitschrift für Psychiatrie erschienener Artikel „Gegenwart und Zukunft der Blödsinnigenbildung“ erwarben sich volle Anerkennung der fachkundigen Kreise. Mit zunehmendem Rufe und Erfolge vergrößerte sich seine Anstalt immer mehr, so daß er sie 1854 nach Gohlis und 1859 nach Möckern verlegen mußte. Unausgesetzt war er bestrebt, die Einrichtungen der Anstalt, die Hausordnung, die Unterrichts- und Heilmethoden zu verbessern und zu vervollkommnen. Aber auch über das Gebiet seines Institutes hinaus wirkte er für Förderung und Hebung der Idiotenpflege, insbesondere war er bestrebt, die Vertreter dieses Faches in Deutschland zu corporativem Zusammenarbeiten anzuregen, wozu ihm vor allem die Naturforscher- und Aerzteversammlungen willkommene Gelegenheit boten.
Kern: Karl Ferdinand K., Gründer der Idiotenanstalt Möckern, geb. zu Eisenach am 7. Juni 1814, † am 10. December 1868 in Möckern, wandte sich anfangs dem Lehrerberufe zu. Auf dem Gymnasium und Schullehrerseminar seiner Vaterstadt vorgebildet, wies ihn nach überstandenem Schulamtscandidatenexamen der Zufall der Idiotenerziehung zu. Er begab sich deshalb Ostern 1836 zu seiner weiteren Ausbildung an die Taubstummenbildungsanstalt zu Weimar und 3 Monate später nach Leipzig unter Reichs specielle Leitung, welcher ihn nach fehlgeschlagenen Versuchen, in der Heimath ein Institut zu gründen, als Lehrer an die Leipziger Taubstummenanstalt zog. 1839 gelang es ihm dann, ein solches Institut in Eisenach zu gründen, in welchem er gleichzeitig auch geistesschwache und blödsinnige Kinder unterrichtete und erzog. Als immer mehr solche Zöglinge ihm zugewiesen wurden und seine Thätigkeit allseitig berufene Anerkennung fand, verlegte er seine Anstalt 1847 nach Leipzig und ließ sich Ende des Jahres an der Universität in Leipzig als Mediciner inscribiren. Am 16. März 1852 wurde er zum Doctor promovirt. Seine Dissertation „De- Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie, Bd. XXVI, S. 261.