ADB:Kannler, Konrad
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Kannler: Konrad K., ketzerischer Mystiker, um 1380. – Im Januar 1381 wurde der Laie Konrad K., über dessen Lebensstellung nichts näheres bekannt ist, zu Eichstädt von dem dortigen bischöflichen Inquisitor, dem Domherrn Eberhard von Freyenhausen, wegen Ketzerei belangt. Bei dem mit ihm angestellten Verhöre berief er sich auf ihm gewordene göttliche Offenbarungen, durch die er völlige Sündlosigkeit zugesichert erhalten habe und von dem Empfang der Sacramente für immer entbunden worden sei. Durch Versenkung in die Gottheit habe er es dahin gebracht, daß er mit Gott eins und damit in den Zustand absoluter Vollkommenheit versetzt worden sei; auch durch die schwersten sittlichen Vergehen würde diese seine Vollkommenheit nicht beeinträchtigt. Als zweiter Adam und Antichrist werde er nach gewisser Zeit die Welt predigend und Wunder wirkend durchwandern und das jüngste Gericht abhalten; dann werde der Beginn eines dritten Menschenalters folgen, das alle Gerechten ins Paradies führen solle. Nachdem K. bei dem ersten Verhör die Aufforderung zum Widerruf seiner Ketzereien aufs entschiedenste abgelehnt hatte, ließ er sich nach Ablauf weniger Tage bei einer zweiten Verhandlung zur Abschwörung aller ketzerischen Sätze bestimmen und bezeichnete die ihm gewordenen Visionen als teuflisches Blendwerk. Der Inquisitor ließ sich daran genügen und nahm K., über dessen normalen Geisteszustand man billig im Zweifel sein kann, unter Verhängung von kirchlichen Bußen wieder in den Schoß der Kirche auf.
- H. Haupt, Ein Beghardenprozeß in Eichstädt vom Jahre 1381, in der Zeitschrift für Kirchengeschichte V, 487 ff.; – Derselbe, Artikel Brüder des freien Geistes, in der Realencykl. f. prot. Theol. u. Kirche S. 471, 50 ff.