ADB:Köppen, Johann von (1531 bis 1611)
Joachim an das brandenburgische Kammergericht, später in den geheimen Rath nach Berlin gerufen, von Kaiser Rudolph II. in den erblichen Adelstand erhoben, und starb zu Berlin am 15. Juli 1611. Seit Mitte des 16. Jahrhunderts war es Uebung geworden, daß Rechtsgelehrte von ihnen oder von juristischen Facultäten gefertigte Gutachten und Entscheidungen zum Gebrauche für die Praxis – ähnlich unseren heutigen Präjudiziensammlungen – veröffentlichten; solche Sammlungen hießen „decisiones, consilia“ (auch quaestiones, responsa etc.) und galt K. gleich seinem Sohne als ein angesehener Decisionen-Schriftsteller. Seine „Decisiones quaestionum illustrium“ enthalten Entscheidungen wichtiger, in Deutschland häufig auftauchender Rechtsfragen, unter besonderer Berücksichtigung des gemeinen, sächsischen und Gewohnheitsrechtes der Mark bearbeitet. Die Sammlung enthält 63 Quästionen, ist nach damaliger Sitte dem Kurfürsten Joachim Friedrich gewidmet und erschien zuerst zu Magdeburg 1600 ff. Nach des Verfassers Tode wurde das durch ein zweites Buch wesentlich bereicherte Werk 1617 abermals zu Magdeburg aufgelegt, dann 1663 in Jena, endlich 1712 zu Frankfurt.
Köppen: Johann v. K. (senior), Rechtsgelehrter, geb. zu Treuenbriezen 1531, erwarb nach vollendeten Studien zu Frankfurt a. O. den Grad eines Doctors beider Rechte, wurde dortselbst 1560 Ordinarius in der Juristenfacultät, bekleidete 1563 das Amt eines Rectors, wurde 1572 von KurfürstJohann v. K., des vorgenannten Sohn, geb. den 11. Febr. 1564 zu Frankfurt a. O., machte dortselbst seine Studien, wurde Professor der Rechte an der Universität seiner Vaterstadt, Mitglied des Kammergerichtes zu Berlin, kaiserlicher Pfalzgraf, Präsident des brandenburgischen Consistoriums, 1627 Vicekanzler und starb am 26. Januar 1630 zu Berlin. 1617 erbat er wegen eines geringfügigen dienstlichen Confliktes seine Entlassung, die er jedoch nicht erhielt. Wir besitzen von ihm in 3 Decaden (1. Dekade Leipzig 1621; 2. Frankfurt 1623; 3. Leipzig 1623) „Enucleationum ad quaestiones juris haud vulgares in formam consiliorum et decisionum conscriptarum“, welchen einige Decisionen aus dem handschriftlichen Nachlasse seines Vaters beigefügt sind. Mehrere Decisionen des Vaters Köppen sind auch im 3. Bande der sog. „Consultationes constitutionum Saxonicarum“, Francof. 1606 abgedruckt, welcher Band eine Compilation von Quästionen aus bereits gedruckten Decisionensammlungen enthält.
Gleichzeitig mit vorgenannten lebte ein dritter Johann K., der gleichfalls als juristischer Schriftsteller wirkte: geb. am 25. Octbr. 1584 zu Zerbst, studirte [700] er von 1610–1612 in Heidelberg, nahm dort den Grad eines magister philosophiae, wurde im October 1614 Conrector in seiner Vaterstadt, 1619 zum fürstlichen Rath „angenommen“, im Mai 1628 mit der Justizverwaltung über die 3 anhaltinischen Aemter betraut, und starb nach schmerzhaftem Gichtleiden zu Zerbst am 12. Septbr. 1641. Er schrieb: „Observationum practicabilium libri duo secundum seriem Institutionum imperialium“, Lips. 1622, fol., – Francof. 1678 sq., welche damals günstig besprochen wurden. Dann: „Juris feudalis observat. decas“, Francof. 1630. 8°; – endlich als Manuscript einen Commentar über die fürstlich anhaltinische Landesordnung, welchen die Leipziger Juristenfacultät sehr beifällig begutachtete. Der Umstand, daß ziemlich gleichzeitig drei Johann Köppen (Stepf, Gallerie etc. IV, 474 nennt irriger Weise sogar vier) auf verwandten Rechtsgebieten Arbeiten veröffentlichten, gab bei den Biographen zu häufigen Verwechselungen ihrer Schriften Anlaß.