ADB:König, Gustav Georg von
Franz I. 1759 in den Adelstand erhoben, war er 1768 zur Kammergerichtsvisitation von der Stadt Nürnberg subdelegirt, hatte auch eine Präsentation ans Kammergericht, starb aber, ehe eine Assessorstelle erledigt wurde, am 8. Januar 1771. – Viel gebraucht wurde seiner Zeit seine „Capitulatio harmonica, d. i. Kaiser Josephs und Karls VI. Wahlcapitu1ationen sammt deren Uebereinstimmung, Veränderungen und Zusätzen“, Nürnberg 1741. Er schrieb eine Deduction für Oettingen-Wallerstein gegen die Abtei Neresheim unter dem Titel: „Sublimis statuum advocatia“, Wetzl. 1755. – „Nachlese von den Reichsgeschichten, bestehend in einer Sammlung von ungedruckten Reichstags- und insbesondere von den reichsstädtischen Collegialhandlungen unter König Friedrich III.“, Frankf. 1759. – „Corp. jur. Germanici ex bibliotheca Senkenbergiana“, 1760, 1766. – „Evangelisch gemeynte Gedanken über das jus eundi in partes“, Frankf. u. Leipz. 1765.
König von Königsthal: Gustav Georg K., Rechtsgelehrter, geb. den 30. April 1717 zu Altdorf, studirte daselbst und in Jena, machte als Hofmeister eines Nürnberger Patriciersohnes größere Reisen, wurde Nürnbergischer Consulent, promovirte 1741 zu Altdorf als Dr. juris und hielt sich seit 1742 meist zu Wetzlar auf. Von verschiedenen Reichsfürsten mit dem Charakter eines Legations- und Hofraths beehrt, von Kaiser