ADB:Jester, Sigmund Christoph
Jester: Sigmund Christoph J., Rechtsgelehrter, geb. am 9. Januar 1715 zu Königsberg, † daselbst 1773, stammt aus einer ostpreußischen Pastorenfamilie. Sein Vater Erhard Christian war Pastor an der Sackheimer Kirche in Königsberg und starb 1767 im 91. Lebensjahre. – J. hat seine ganze Lebenszeit in Königsberg zugebracht. Nach dort vollendeten Gymnasial- und Universitätsstudien wurde er 1734 Hof-Hals-Gerichtsadvokat, am 7. September 1735 nach vertheidigter Inauguraldissertation: „de exiguo usu querelae inofficosi testamenti in foro Prutencio“ (Regiomont. 1736, 4°) Doctor beider Rechte, 1739 außerordentlicher Professor; in demselben Jahre heirathete er Maria Charlotte, die Tochter des Professors der Rechte Dr. Reinh. Fr. Sahme, aus welchem Anlasse ihm seine Collegen 18, in der Universitätsbibliothek aufbewahrte Hochzeitscarmina widmeten. 1745 wurde er Hofrath, 1752 vierter ordentlicher Professor der Rechte und Criminalrath, 1771 trat er in den Ruhestand, in welchem er 1773 starb. – Er hinterließ eine Reihe von Dissertationen, deren Stoff großentheils dem Pandektenrechte entnommen ist. Die Dissertation De eo quod justum est etc. ist die Jubelschrift auf den greisen Vater Erhard Christian. – Außerdem lieferte J. in die „wöchentlichen Königsberger Frag- und Anzeigungsnachrichten, darinnen seit 1736 (nach dem Muster der Hallischen, Intelligenz-Zettul) von den sämmtlichen Professoribus gelehrte Observationes und Anmerkungen inserirt werden sollen“, – mehrere Abhandlungen, so 1736 Nr. 46 über cessio bonorum und wie solche jetzt in Preußen geschehe, – 1737 Nr. 51 über Appellation eines Litisconsorten, – 1744 Nr. 8 u. 9 vom Schaltjahre und Tage, – 1753 Nr. 7–13 über Lehngut-Veräußerungen, – 1756 Nr. 5 u. folg. über Vormundschafts-Wesen u. A. m.
Wilhelm Bernhard J., Rechtsgelehrter (nach Weidlich irrig ein Sohn des Vorgenannten) ist ein jüngerer Verwandter desselben und (nach Adelung) ein Sohn des Advocaten Joh. Bernh. J. Am 14. Januar 1736 gleichfalls zu Königsberg geboren, bezog er 1754 die Hochschule seiner Vaterstadt und wurde später Mitglied der königl. deutschen Gesellschaft daselbst. Nach Ausbruch des siebenjährigen Krieges ging er als Secretär des preußischen Ministers und Kanzlers von Trettau nach Magdeburg und blieb dort bis zum Abschluß des Hubertusburger Friedens, der ihn 1763 nach Königsberg zurückführte. Noch in [791] demselben Jahre Hofgerichtsadvocat erwarb er 1764 die juristische Doctorwürde (Dissertation: De transactionibus validae consectariis. Regiom.. 1764) und die Erlaubniß, an der Hochschule rechtswissenschaftliche Vorträge zu halten. 1765 wurde er zum Criminalrath, 1773 zum ordentlichen Professor befördert und bekleidete nach L’Estoq’s[WS 1] Abgang von 1779 bis zu seinem Tode (8. Febr. 1785) die Stelle eines Primarius, Kanzlers und Directors der Universität; zugleich wurde ihm die Aufsicht über die Wallenrodt’sche Bibliothek und das Stipendienwesen übertragen. Bei seinen vielen und mannigfachen Amtsgeschäften blieb ihm wenig Muße zu schriftstellerischen Arbeiten und hat er nur einige kleinere akademische Schriften veröffentlicht.
- Schriftenverzeichniß der beiden Jester bei Meusel, Lexik. der verstorbenen teutschen Schriftsteller, Bd. 6, S. 263 u. 264. (Ueber Sigm. Christoph:) Meusel a. a. O. – Weidlich, Gel.-Lex., Th. I, S. 428. – Arnold, Hist. d. Universität Königsberg, Thl. II, 279 u. Zusätze. – Akten der Universität Königsberg. Goldbeck, liter. Nachr. von Preußen, I. S. 60–230. – (Ueber Wilhelm Bernhard:) Weidlich, biogr. Nachr. von jetzt lebenden Gelehrten, Bd. 3, S. 166, Bd. 4, S. 142, Bd. 5, S. 141.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Johann Ludwig von L’Estocq.