ADB:Jenichen, Gottlob August
Weidlich zählt im 2. Theil seiner zuverlässigen Nachrichten von jetzt lebenden Gelehrten (S. 312–345) fünfzig von J. veröffentlichte Schriften auf. Außerdem hat er die Zeitschrift „Juristischer Büchersaal etc.“ von 1737 bis 1739 in 16 Theilen herausgegeben und von deren aus 80 Theilen oder 10 Bänden bestehenden Fortsetzung „Allerneuste Nachrichten von juristischen Büchern, academischen Abhandlungen, Deductionen etc.“ (Jena 1739 u. ff.) [768] 46 Theile gefertigt. Von seinen eigenen Werken bewegen sich mehrere auf dem Gebiete der juristischen Biographie und Bibliographie; außerdem veröffentlichte er ziemlich gleichzeitig mit Senkenberg und dem Hallenser Zopernik unter dem Titel „Thesaurus juris feudalis“, Francof. ad M.. 1750, 1751, 1754, 4°. 3 Bücher Lehnrechtsquellen, und erwarb sich hierdurch um die im Allgemeinen spärlich gepflegte Disciplin des Lehenrechtes immerhin einige Verdienste. Von fremden Schriftstellern sind es namentlich Nikol. Hieron. Gundling, Augustin Leyser, Gregor Majansius, Martin Lipen, Salomon Brunnquell, Joh. Heinr. Mylius, welche dem fleißigen J. die neue Auflage einzelner ihrer Schriften zu danken haben. Ferner besorgte J. zwei neue Ausgaben von Joh. Christ. Lünig’s „neueröffnetem Staatstitularbuch“ (Leipzig 1743 und 1750), eine „durchaus verbesserte und ansehnlich vermehrte“ von dessen Deductionsbibliothek (Leipzig 1745), und verfaßte in einem 11. Bande zu Leyser’s Meditationes ad pandectas mit vieler Genauigkeit ein vollständiges fünffaches Register, dem er einige Abhandlungen aus seiner Feder anreihte. Jenichen’s Arbeiten verrathen eine gewisse Selbsteingenommenheit, und verfallen ab und zu bei Beurtheilung der Leistungen Anderer in einen scharfen und polemischen Ton. Diese Umstände mögen erklären, daß es ihm nach eigenem Geständnisse „an Feinden, Neidern und Widersachern nie gemangelt habe“. Er sei jedoch, bemerkt er weiter, – nie in einen Zweikampf eingetreten, habe vielmehr die Zeit der Lesung eines guten Buches und der Fertigung eines brauchbaren Werkes gewidmet. Nach dem heutigen Stande der Wissenschaft sind seine meistentheils schwerfällig geschriebenen Arbeiten mit Ausnahme der biographischen veraltet.
Jenichen: Gottlob August J., Rechtslehrer, geb. zu Leipzig am 9. Juli 1709, † zu Gießen am 1. April 1759. – Verlor seinen Vater, den Rechtsanwalt Dr. Gottlieb August J. schon einige Monate nach seiner Geburt, am 25. April 1710, bald darauf auch seine Mutter und wurde im Hause seines väterlichen Oheims, des Professors der Moral und Politik in Leipzig Gottlob Friedrich Jenichen erzogen. 1723 kam er nach Schulpforta; nach dreijährigem Aufenthalte dortselbst wurde er zu Anfang des J. 1726 unter dem Rectorate seines Oheims und Vormundes, des Professors Gottl. Fr. J. zu Leipzig unter die Zahl der akademischen Bürger aufgenommen. Dort hörte er philosophische, geschichtliche und rechtswissenschaftliche Fächer, vertheidigte 1727 die Abhandlung „De feudo inofficiose quaesito“, und hielt am ersten Ostertage desselben Jahres in der akademischen Kirche eine geistliche Rede. – 1729 wurde er kaiserlicher geschworener Notarius, 1730 ertheilte ihm die philosophische Fakultät in Leipzig die Magisterwürde, und im gleichen Jahre die Juristenfacultät auf Grund seiner Inauguralschrift „De clerico nepote exule successionis in geradam aviae maternae“ (Lips. 1730) den Grad eines Doktors beider Rechte. 1735 erging an ihn ein Ruf aus Wittenberg, 1736 aus Greifswalde, 1737 aus Upsala. Er lehnte wegen schwächlicher Gesundheit diese Anerbieten ab, trat als Rechtsbeistand in Mündelsachen bei Gericht auf, hielt als Docent juristische Vorträge und widmete sich hauptsächlich schriftstellerischer Thätigkeit. 1747 bekam er abermals einen Ruf und zwar nach Gießen als ordentl. Professor des Codex und der Novellen. Diesem Rufe leistete er Folge und übersiedelte am 12. Decbr. mit seiner Familie nach Gießen. Seine am 28. Decbr. dort gehaltene Antrittsrede preist die hervorragenden Tugenden des erlauchten hessischen Fürstenhauses und führt den Titel „De eminentissimis Seren. Principum gentis Hasso-Darmstadt. virtutibus“. Später erhielt er zu genannten Fächern noch die Professur für canonisches Recht und juristische Praxis, 1755 den Titel eines Hofrathes; die kurmainzische Akademie nützlicher Wissenschaften, die Duisburgische Gelehrten-Gesellschaft und die Jenaische lateinische Gesellschaft erkoren ihn zu ihrem Mitglied. Rastlos thätig starb J. vor dem Eintritte in sein 50. Lebensjahr am 1. April 1759. – J. war ein sehr eifriger Schriftsteller, der sowol eigene Werke schrieb, als auch neue Ausgaben von Werken Anderer besorgte, die er mit Vorreden und Anmerkungen versah.- Ueber sein Leben: 1) Vorrede zu D. G. A. Jenichen’s Abhandlung von Wittwencassen, Leipzig 1740. – 2) Jenichen’s Nachr. aus dem Leben der jetztlebenden RGel. S. 105–109 (in beiden Schriften ist Jenichen’s Leben von ihm selbst erzählt). – 3) Gottl. Stollens Anmerk. über Heumann’s Consp. Rep. liter. 1063–67. – 4) Weidlich, Geschichte der jetzt lebenden Rechtsgel. Thl. I. S. 417–427. – 5) Hirsching’s Handb. Bd. 3. Abth. 2. S. 36. – 6) Strieder, Grundl. zu einer hess. Gel. Gesch. Bd. 6. S. 251–58 (woselbst gleichfalls ein Verzeichniß von Jenichen’s Werken u. den hierüber erschienenen Recensionen).