ADB:Hornstein, Hans Christoph von
Maximilians II. zum Assessor des Reichskammergerichts angenommen. Ende 1574 verließ er Speier und wurde Rath und Hofmeister des Bischofs Julius Echter von Würzburg. Dann diente er mehreren anderen Fürsten, bis er wieder in kaiserliche Dienste trat. 1590 erscheint er als Reichshofrath und kaiserlicher Commissar beim Reichsdeputationstage. 1594 wurde er Geheimrath des Kaisers. Er erlangte rasch dessen besondere Gunst. Schon am 6. Juni 1595 verlieh ihm Rudolf II. für seine treuen Dienste eine Reihe erblicher Privilegien. Seit dem Sturze der beiden ersten Minister Rumpf und Trautson, im September 1600, besaß er bei Rudolf von allen Ministern am meisten Vertrauen und Einfluß. 1605 wurde er Verweser des Oberhofmarschallamtes. Als solcher starb er plötzlich am 16. Juli 1606 unverheirathet. Er hinterließ 16 Bände eigenhändiger Aufzeichnungen, die jedoch später zu Grunde gingen. Die ihm zu Prag gehaltene Leichenrede rühmt seinen kirchlichen Eifer, scharfen Verstand, Fleiß und Gerechtigkeitssinn sowie seine Unbestechlichkeit. Im Gegensatze zur Hofsitte habe er nie Geschenke angenommen. Er sei wohlthätig und gegen seine Unterthanen milde gewesen. Seine freie Zeit habe er nicht dem Vergnügen und Gelagen, sondern dem Studium und dem Kirchenbesuche gewidmet. Ein Gesandter Venedigs am kaiserlichen Hofe bezeichnete ihn 1605 als einen der besten Minister des Kaisers.
Hornstein: Hans Christoph von H., zu Grüningen, aus altem schwäbischen Rittergeschlechte, ältester Sohn des Jakob Ernst von H. und der Felicitas Rennerin von Almendingen. Er wurde 1542 geboren. Ueber seine Jugend ist nichts überliefert, als daß er fleißig den Studien oblag. Den 2. März 1569 wurde er auf Präsentation Kaiser- Archiv zu Grüningen. Leichenpredigt des P. Caspar Questenberg, Prämonstratenser und Prediger des Klosters Strahow. Haeberlin, Neueste Teutsche Reichsgeschichte. Khevenhiller, Annales. Gropp, Wirzburger Chronik I, 314, 315. Archiv für Geschichte, Genealogie und Diplomatik I. s. v. Stieve, Verhandlungen über die Nachfolge Rudolfs II. in den Denkschriften der Akademie d. W. zu München, 1879 und ungedruckte Acten.