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ADB:Hoffmann, Theodor

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Artikel „Hoffmann, Theodor“ von Ferdinand Sander in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 770–771, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hoffmann,_Theodor&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:17 Uhr UTC)
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Hoffmann *): Theodor H., verdienter hamburgischer Schulmann, † am 28. Juni 1890. Geboren am 2. August 1807 in Hamburg, verlor der Knabe bereits mit sieben Jahren den Vater, wurde aber von der verwittweten Mutter sorgfältig erzogen und durch ihr Vorbild, da sie zum Unterhalte der zahlreichen Familie eine Mädchenschule errichtete und leitete, für den Lehrerberuf gewonnen. Er selbst besuchte von 1815–1822 die Schule der deutschreformirten Gemeinde seiner Vaterstadt und wirkte dann, damaliger Praxis gemäß, sofort nach seiner Confirmation drei Jahre lang als „Gehilfslehrer“ an Privatschulen (1822–25). Erst hierauf trat er für einige Zeit in eine der damals das fehlende Seminar nothdürftig ersetzenden Vereinsanstalten für Lehrerbildung ein, in der er sich vorzugsweise dem Studium der neueren Sprachen widmete, um so gerüstet weiter sein Heil als Privatlehrer zu versuchen. In dieser Thätigkeit erwarb er sich bald solches Vertrauen, daß das Presbyterium der reformirten Kirche den Achtundzwanzigjährigen [771] 1835 zum Leiter seiner Gemeindeschule erkor. Neben seinem Hauptamte betheiligte er sich eifrig und erfolgreich an dem jungen Vereinswesen und besonders an dem damals noch durch keine staatlichen Ansprüche beengten und ebensowenig durch staatliche Anstalten unterstützten Bildungsstreben der hamburgischen Lehrer, vertrat aber in den Bewegungen von 1842 und 1848 mit Nachdruck die Nothwendigkeit staatlicher Organisation des Schul- und besonders des Volksschulwesens. Als Mitglied der Reformdeputation arbeitete er 1848 den Entwurf eines Schulgesetzes aus, der damals noch nicht zur Annahme gelangte, aber bei der nachmaligen gesetzlichen Regelung des Schulwesens wesentliche Dienste geleistet hat. Inzwischen betheiligte sich H. auch an der Gründung und den öffentlichen Versammlungen des „Allgemeinen Deutschen Lehrervereins“. In einer langen Reihe dieser Versammlungen fungirte er mit großem Geschick und anerkannter Autorität als leitender Vorsitzer und war dadurch bereits zu hohem Ansehen in der gesammten deutschen Lehrerschaft gelangt, als 1859 durch die neue Verfassung in Hamburg die Schulfrage in neuen Fluß kam. Gleich 1859 in die Bürgerschaft gewählt, trat H. nun mit Nachdruck in die Arbeit an der Lösung dieses wichtigen Problemes ein. Von der Bürgerschaft in die 1862 ins Leben tretende provisorische Schulbehörde deputirt, hatte er in dieser den neuen Schulgesetzentwurf vorzubereiten, was er mit Benutzung seiner Vorarbeiten derart leistete, daß seine Vorschläge mindestens für das Volksschulwesen in allen Hauptsachen durchgingen und demnach durch Erlaß des Gesetzes für das Unterrichtswesen vom 11. November 1870 ins Leben traten. Da sich bald herausstellte, daß der bereits 1869 eingesetzte eine Schulrath (Lorenz Harms) für das vorhandene Bedürfniß nicht genügte, wurde diesem 1873 H. als zweiter, besonders für Volksschulen und Seminar berufener Schulrath zur Seite gestellt. Was er durch Jahrzehnte ersehnt und erstrebt hatte, war nun erreicht und ihm die schöne Aufgabe zugefallen, seine eigenen Ideen in ruhigerer Arbeit praktisch durchzuführen. Noch neun Jahre konnte der Alternde mit milder Besonnenheit sich dieser Aufgabe widmen. Im J. 1882 entschloß er sich, den wohlverdienten Ruhestand aufzusuchen, in dem er noch acht Jahre – zuletzt von mancherlei Leiden heimgesucht – verbrachte. Mit der ersten Geschichte des modernen Hamburger Schulwesens bleibt das Bild des kleinen, freundlichen Mannes, dem man äußerlich kaum anmerkte, welche zähe Thatkraft ihm innewohnte, für alle Zeiten ehrenvoll verbunden. H. starb am 28. Juni 1890 in seiner Vaterstadt, der sein ganzes Leben gewidmet war.


[770] *) Zu S. 424.