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ADB:Heverlingh, Tilemann

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Artikel „Heverlingh, Tileman“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 344, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heverlingh,_Tilemann&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:09 Uhr UTC)
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Tileman Heverlingh in Wikidata
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Heverlingh: Tileman H. (auch Heverlingk, Heverlingus), in Göttingen geboren, lehrte 1501–1506 als Mag. artium und Baccalarius theol. in Rostock und war Rector der Regentie Rubeus Leo, aber nicht der Universität. Er galt für einen der gelehrtesten Rostocker Docenten, Bartold Moller (Molitor), Albert Krantz, der Poeta Laureatus Heinrich Boger, der Theolog Gherard Frilde (Vrilde, Frildius, sechsmal Rostocker Rector zwischen 1495 und 1512) suchten seine poetische Empfehlung für ihre Werke und er gewährte sie für Moller’s Rostocker Donat von 1505, zu dem er wahrscheinlich auch die Correcturen lieferte, für Krantz Spirantissimum opusculum in officium Misse von 1506, für Frilden’s Exercitium veteris artis und Boger’s Etherologium von 1506. Am Schlusse des Donat übersetzte er seinen Namen in Humanistenweise Levaneus. Seine Verse sind wie der anderen Lateindichter jener Zeit. Er las und erklärte die lateinischen Dichter, namentlich Juvenal, in niedersächsischer Sprache; leider ist uns davon kein Rest erhalten. Am bekanntesten ist er durch seinen Streit mit dem etwas hochfahrenden, wandernden Humanisten Hermann Buschius (Allg. Deutsch. Biogr. III. S. 637 „von dem Busch“, richtiger: von dem Bussche) geworden, der wahrscheinlich 1501 (jedenfalls nicht 1503 wie Krabbe will) in Rostock war und mit H. in Streit gerieth, weil er durch die lateinische Interpretation derselben Schriftsteller dessen Doziren störte. Bussche scheint weggewiesen zu sein und rächte sich durch eine Serie von 53 Epigrammen, die er erst 1507 in Leipzig als „Oestrus in Tilemannum Heuerlingium Rubei Leonis Rectorem Rostockiensem“ drucken ließ. Vielleicht hat er, die Schreibweise der Zeit benutzend, absichtlich statt Heverling Heuerling (Miethling) drucken lassen. In der Humanisten-Litteratur, die ständig Partei gegen H. genommen, wird stets „Oestrum“ oder „Oestrum poëticum“ citirt. Die übrigen Lebensumstände Heverlingh’s sind unbekannt, er könnte vielleicht nach Boger’s Etherol. Fol. 62 Archiregens in Braunschweig vor seiner Rostocker Stellung gewesen sein. Mohnike (Ulr. Hutten’s Jugendleben) und Ed. Böcking (Hutteni Opera III. p. 52) stimmen darin überein, daß die 5. Elegie von Hutten’s 2. Buch der Querelae etc., von 1510 „Ad Philopompum quendam“, an Tilemann Heuerling gerichtet sein werde. Da H. Heverlingh heißt, ist die Sache sicher, Hutten übersetzte den Namen als „den sich brüstenden, überhebenden“ in Philopompum, wirft ihm eine bissige Zunge und anscheinend auch Brotneid vor.

S. die Nachrichten bei Krabbe, Univers. Rostock, S. 261, der aber Levaneus nicht erkannte. Lisch, Jahrb. 4, S. 78 u. 79; 9, S. 481. Ueber den Streit mit Buschius s. Allg. Deutsch. Biogr. III, 638[WS 1] mit den Correcturen IV, 795. – Daß Buschius ein von dem Bussche sei, beweist noch Boger, Etherol. (Allg. Deutsch. Biogr. III, 39), Fol. 106 ff., wo in der panegiris ad lepidissimum Hermannum Buschium die Verse vorkommen: „Hic est Clamorides Hermannus, Buschia in Aula precipuus valido stemmate patris ovans“ und „Clamoris inde nepos“ etc. Der Vorname Clamor herrscht noch im Geschlechte von dem Bussche. Das Gedicht war von Boger 1503 in Bologna Hermann überreicht.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 636