ADB:Hermes, Hermann Daniel
Hecker in Berlin gestifteten Realschule. Von dort wurde er 1756 als Pastor nach Dierberg bei Ruppin, 1760 als Archidiaconus nach Zossen und 1766 als Professor an das Magdalenäum nach Breslau berufen. Aus besonderer Gunst des Raths 1771 zum Propst in der Neustadt befördert, ascendirte er in regelmäßiger Tour 1775 in das Pastorat von Maria Magdalena. Niemand ahnte damals in ihm den unversöhnlichen Feind der Neologie, als welcher er sich später unter Wöllner entpuppte. Der Kirchen- und Ketzeralmanach von 1781 nennt ihn neben seinem Bruder Timotheus, ohne indeß in seiner Abhandlung über „Die große Lehre vom Gewissen“, 1769 erschienen, in seiner „Sammlung kleiner Schriften“ und den veröffentlichten Auszügen aus seinen Predigten, etwas Besonderes im Guten oder Schlimmen zu finden; um so befremdlicher war es, daß H. 1787 dem [197] Breslauer Oberconsistorium als außorordentlicher Rath beigegeben und für seine Bemühungen am Schulhalterseminarium mit einem besonderen Gehalte bedacht wurde, während Gerhard (s. Bd. VIII. S. 759), der Stifter desselben, für seine Verdienste um die Anstalt leer ausging; auch wurde ihm die Inspection über eine Anzahl Kirchen im Fürstenthum Breslau übertragen, welche Gerhard gleichfalls abtreten mußte. H. stieg noch höher; als er 1790 dem Könige bei dessen Aufenthalte in Breslau persönlich bekannt geworden war, wurde er „aus besonderer Gnade“ 1791 nach Berlin berufen und zum Präsidenten der neu errichteten königl. Geistlichen-Immediat-Examinationscommission ungesegneten Andenkens ernannt. Als solcher erließ er 1794 eine „Umständliche Anweisung für die evangelisch-lutherischen Prediger in den königl. preußischen Landen zur gewissenhaften und zweckmäßigen Führung ihres Amtes“, in welcher ganz im Geist des Religionsedictes symbolgemäßes Predigen aufs strengste anbefohlen war; zur Sicherung des Erfolges mußten von jetzt an sämmtliche bei den in Preußen üblichen Kirchenvisitationen gehaltenen Predigten der Examinationscommission in Berlin zur Prüfung eingereicht werden, die Consistorien in den Provinzen hatten gar nichts mehr zu disponiren, selbst die Predigttexte für die Visitationen nicht mehr zu bestimmen; die Commission in Berlin sorgte für alles und jedes sie hielt schließlich auch den Versuch für an der Zeit, die Universitätslehrer ihrer Censur zu unterwerfen; Niemeyer und Nösselt in Halle wurden in scharfen Rescripten mit Cassation bedroht, wenn sie fortführen, den Theologie Studirenden, wie bisher geschehen, ihre neologischen Lehren einzuimpfen. Die Gemaßregelten antworteten männlich und würdig, und als H. und Hillmer persönlich 1795 zur Revision der theologischen Facultät in Halle erschienen, belehrte sie ein von Studenten aller Facultäten wider sie erregter Tumult, wie die akademische Jugend über diese Attentate auf die Lehrfreiheit dachte. Bei der Stimmung der Bürgerschaft war das ärgste zu besorgen und schleunige Abreise das einzige Mittel, größeres Unheil zu verhüten. Glücklicherweise waren die Tage des Wöllner’schen Regimtents gezählt. Friedrich Wilhelm III. setzte nach seiner Thronbesteigung das Religionsedict außer Kraft; Wöllner wurde entlassen, die Examinationscommission aufgelöst, der Versuch, die alte Orthodoxie zu repristiniren, war gescheitert. Die Zeitgenossen haben hart über H. geurtheilt und schwerlich kann er dem Verdachte entgehen, sich um zeitlicher Vortheile willen wider bessere Ueberzeugung zum Handlanger Wöllner’s hergegeben zu haben. Seit seiner Verabschiedung hört man nichts weiter von ihm, als daß er am 12. Nov. 1807 gestorben ist.
Hermes: Hermann Daniel H., Oberconsistorialrath in Berlin, war der Sohn eines Geistlichen und 1734 am 24. Januar in Petznik bei Stargard geboren. Auf der Schule in Wernigerode vorbereitet, bezog er 1750 die Universität Halle und übernahm nach beendeten Studien eine Lehrerstelle an der von- Ehrhardt, Presbyterol., I. 329. Gerhard, Autobiographie, S. 94, 96. Ferd. Chr. Baur, Geschichte der christlichen Kirche, IV. 606 ff.