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ADB:Hermann II. von Maltzan

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Artikel „Maltzan, Hermann von“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 154–155, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hermann_II._von_Maltzan&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 17:40 Uhr UTC)
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Maltzan: Hermann von M., nach alter Schreibweise Molzan (Potthast schreibt Maltsahn), war 1314 zum Bischofe von Schwerin in canonischer Weise gewählt, † am 7. Juli 1322. Er gehört dem altabotritischen Adelsgeschlechte an, das damals besonders mächtig, auch in den Besitz des Landes Loiz gelangt und unter den bischöflichen Ministerialen selbst das einflußreichste war. Als Dom-Thesaurar von Schwerin kommt er 1300, als Dompropst 1307 bis 1314 vor. Der Tod des Bischofs Gottfried I. (v. Bülow) am 1. Novbr. 1314 ließ die Wahl seines Nachfolgers in den schweren Streit des Bremer Erzbischofs Johannes I., Grant (Allg. D. Biogr. XIV, 181 ff.), mit seinen Suffraganen fallen. Die letzteren hatten noch unter Gottfried I. den Sieg über die Ansprüche jenes davon getragen; bei der Neuwahl suchte er daher wenigstens das Stift Schwerin pecuniär unter seine Obermacht zu beugen und verweigerte deshalb zunächst die Weihe des neuerwählten Bischofs, forderte aber dann dafür am 22. Mai 1315 die Zahlung von 1000 M. reinen Silbers, wodurch wohl die früher siegreich abgeschlagenen Forderungen an das Stift eingebracht werden [155] sollten. M. ließ sich weder durch dieses Manöver noch durch den folgenden Bannstrahl beirren. Gestützt auf sein Domcapitel und die Macht seiner Familie behauptete er das Stift und nannte sich Electus et Confirmatus in Episcopum Swerinensem; die erzwungene Aufhebung des Bannes ist vielleicht als Bestätigung aufgefaßt. Der vom Bremer Domcapitel im Mai 1316 mit Zuthun der transalbingischen Prälaten eingesetzte Administrator Johannes, Sohn Ottos des Strengen von Lüneburg, vollzog endlich die Weihe am Ende des Jahres, die der vom Papste wieder für mündig erklärte Erzbischof aber nicht anerkennen wollte. Am 24. Novbr. 1320 ließ er jenen als ohne seine Genehmigung consecrirt vom Vicar und Ratzeburger Presbyter Nicolaus Dartsowe abermals in den Bann thun, der vermuthlich erst 1322 durch den neuen Administrator der Erzdiöcese Bischof Nicolaus von Verden aus dem mecklenburgischen Geschlechte der Ketelhot aufgehoben wurde, womit der Streit überhaupt zu Ende war. Die Behauptung des Bisthums trotz des Bannes und der Sieg über das Erzbisthum hat thatsächlich für die Folgezeit die Suffraganen von letzterem fast unabhängig gemacht, und den Hauptantheil an dieser für die Geschichte Norddeutschlands nicht unwichtigen Thatsache werden wir der Zähigkeit Maltzan’s zuschreiben müssen. Sein Nachfolger Johannes I., Gans von Puttlitz (1322–1331) blieb schon fast unbehelligt.

Lisch, Urk.-Samml. zur Gesch. des Geschl. von Maltzan I u. II. Lisch, Jahrb. 8, 13 ff., wo Maltzan’s Siegel. Weitere Lit.: Allg. D. Biographie XIV, S. 183, Z. 5 ff.