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ADB:Hermann (Graf von Orlamünde)

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Artikel „Hermann“ von Otto von Heinemann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 148–149, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hermann_(Graf_von_Orlam%C3%BCnde)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 08:24 Uhr UTC)
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Hermann, Sohn des Markgrafen Albrecht des Bären von Brandenburg, in der Reihe von dessen Söhnen muthmaßlich der zweite, erhielt nach dem Tode seines Vaters in der Erbtheilung mit seinen Brüdern die Orlamündischen Güter, welche beim Aussterben des älteren Grafenhauses von Weimar und Orlamünde zunächst an Albrechts Vettern, die Söhne seines Oheims, des Rheinischen Pfalzgrafen Siegfried, gekommen und später nach dem Erlöschen dieser Linie des [149] Ballenstädter Hauses durch den Frieden von Frankfurt im J. 1142 Albrecht zu Theil geworden waren. Es gehörten dazu Weimar und Orlamünde, die Burgen Rudolstadt a. d. Saale und Struf über dem Flecken Rodach, Tambach, Gemünd, Roda im Koburgischen und viele andere durch Thüringen, Franken und das Vogtland zerstreute Besitzungen. Indem H. diese Güter ererbte und sich nach der damals bedeutendsten und festesten Burg seines Gebietes, dem an dem Vereinigungspunkte der Saale und Orla gelegenen Orlamünde, benannte, ward er der Begründer und Ahnherr des jüngeren Hauses der Grafen von Orlamünde, deren Mannsstamm mit Friedrich VI. gegen Ausgang des 15. Jahrhunderts erlosch. H. erscheint häufig in den Urkunden des Kaisers Friedrich I., seines Vaters und anderer Fürsten seiner Zeit als Zeuge, zuerst im J. 1142, einige wenige Urkunden hat er selbst ausgestellt. Wahrscheinlich hat er die ihm später zufallende Herrschaft schon zu Lebzeiten seines Vaters verwaltet, er ist aber schon sechs Jahre nach dessen Tode (1176) gestorben. Seine Gemahlin nennt er in einer Urkunde des Jahres 1174 Ermegardis. Sie hieß also nicht, wie gewöhnlich angegeben wird, Adelheid, noch weniger ist er, wie v. Reitzenstein (Regesten der Grafen von Orlamünde) behauptet, zweimal verheirathet gewesen. Man weiß nicht, welchem Geschlechte diese seine Gemahlin angehört hat, schreibt ihm aber drei Söhne, Siegfried, Albert und Heinrich (Hesiko), den angeblichen Ahnherrn der Grafen von Hohnstein, zu. Sicher bezeugt ist indeß von ihnen nur der erste, welcher den Stamm der Grafen von Orlamünde fortsetzte.