ADB:Henninges, Friedrich
Rotermund), gest. am 5. Decbr. 1563; bedeutender Theolog, war in Lüneburg geboren, Sommer 1509 in Rostock inscribirt, 1513 Mag. philos. unter dem Decanat seines Gönners Bartold Moller, wurde Pastor zu St. Petri in Hamburg, streng papistisch, daher 1527 mit Bartold Moller aus Hamburg vertrieben, nahm dann in Rostock Slüter’s Lehre an, ging nach Hamburg zurück und wurde 1529 als Pastor zu St. Nicolai nach Lüneburg berufen, wo er mit Heinrich Otto lutherisch predigte, 1532 dem Urbanus Rhegius respondirte und 1540 nach Hegendorf’s Tode (vierter) lutherischer Stadtsuperintendent wurde. 1548 nahm er im Auftrage der Stadt am Convente zu Möln von Hamburg, Lübeck und Lüneburg gegen das Interim Theil, aus dem sich später das sog. Consistorium Tripolitanum herausbildete, verfaßte 1549 das Lüneburgische, von der Stadt dem Kaiser überreichte Bekenntniß, unterschrieb die Braunschweiger Artikel gegen die Adiaphoristen, erklärte sich mit Flacius und Nic. Gallus gegen Major’s Lehre von den guten Werken und stritt in Sendschreiben gegen die Reformirten in Bremen. Trotz seiner großen Bedeutung ist wenig von ihm gedruckt. Lossius und Thomas Mauver haben ihn lateinisch besungen.
Henninges: Friedrich H. (nicht Henning, wie bei- v. Westphalen, Mon. ined. III. Sp. 1098 ff. Bertram, Evang. Lüneburg (ungenau). Rotermund, Gel. Hannover (z. Th. irrig).