Zum Inhalt springen

ADB:Helfert, Joseph

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Helfert, Joseph“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 688–690, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Helfert,_Joseph&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:43 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Heling, Moritz
Band 11 (1880), S. 688–690 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Joseph Helfert in der Wikipedia
Joseph Helfert in Wikidata
GND-Nummer 100291570
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|11|688|690|Helfert, Joseph|Johann Friedrich von Schulte|ADB:Helfert, Joseph}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100291570}}    

Helfert: Joseph H., Canonist, geb. zu Plan in Böhmen am 28. Oct. 1791, gest. zu Jungbunzlau am 9. Sept. 1847. Sohn eines Weißgerbermeisters, erhielt er von einem Geistlichen den ersten lateinischen Unterricht, [689] studirte dann am Gymnasium zu Eger und bezog 1807 die Universität Prag. Er hatte mit solcher Noth zu kämpfen, daß er die Kosten der Heizung nicht aufbringen und im Winter die Stunden auf seinem Zimmer nur im Bette zubringen konnte. Nach zurückgelegten „philosophischen Studien“ nahm er eine Hauslehrerstelle außerhalb Prags an, studirte die Rechte privatim, das letzte Semester in Prag, trat als Praktikant ein, machte die Richterprüfung, wurde in Wien 1817 Dr. jur. utr. und von Dolliner als Substitut für römisches und canonisches Recht aufgenommen. Er war jetzt in Folge lohnender Privatissima bereits in der Lage zurückzulegen, bewarb sich in Concursen um alle möglichen Professuren in Lemberg, Innsbruck, Padua, Olmütz und Prag, bis er, bereits „Supplent“ der Lehrkanzel des Lehn-, Handels- und Wechselrechts in Wien, am 31. Oct. 1818 die Professur des österreichischen Privatrechts in Olmütz erhielt, die er im April 1819 antrat. Er kränkelte in Folge der früheren Entbehrungen und Ueberanstrengungen dergestalt, daß er nach der Erzählung seines Sohnes einmal sich durch einen Fenstersturz, ein zweitesmal durch Einnehmen von Opiumpülverchen das Leben zu nehmen im Begriffe war. Am 15. Mai 1820 wurde er zum Professor des römischen und canonischen Rechts in Prag ernannt, welchen Posten er bis zu seinem auf der Rückreise aus Marienbad am Schlagflusse erfolgten Tode versah, daneben den eines wirklichen fürsterzbisch. Consistorialraths. Im Hinblicke auf die vielen Arbeiten des letzteren Amtes (wöchentliche Sitzungen, Referate, Prüfung aller Candidaten des Pfarramts) und die vielen zeitraubenden des österreichischen Professors, muß man die große Arbeitskraft und treffliche Zeitbenutzung hoch schätzen. H. war nach dem Urtheile von Collegen und Schülern anregend, soweit die damalige offizielle Methode das zuließ, wegen Leidenschaftlichkeit und ungleicher Behandlung aber gefürchtet. Auf die Ansichten über ihn wirft es kein gutes Licht, daß der Sohn ihn vor dem Vorwurfe der Bestechlichkeit zu reinigen für nöthig findet. H. gehört zu den wenigen Juristen seiner Zeit in Oesterreich, die wirklich wissenschaftlich waren; er hat die nächstliegenden Quellen selbst studirt, bei dem Bestreben, brauchbare und rentable Bücher zu liefern, den Schwerpunkt stets auf die k. k. österr. Verordnungen in publico-ecclesiasticis gelegt. Die Censurverhältnisse und sein devoter Charakter verboten eine eigentliche Kritik an bestehenden Einrichtungen und Gesetzen; gleichwol merkt man vielfach, daß er mit ihnen nicht harmonirt und ein sehr gemäßigter Josephiner war. Keine seiner Schriften gewinnt dem Gegenstande eine neue Seite ab, keine führt die Wissenschaft weiter, fast alle sind antiquirt, gleichwol behält er eine ehrenvolle Stelle in der Litteraturgeschichte, weil seine Schriften für jenen Zeitraum das Beste und Erschöpfendste waren, was Oesterreich damals auf diesem Gebiete aufzuweisen hatte. – Schriften: „Handbuch des Kirchenrechts aus d. gemeinen u. österr. Quellen zusammengest.“ 1845, 4. Ausg. bes. von J. A. v. Helfert 1848. „Anleitung zum geistlichen Geschäftsstyle“, 1837, 8. Aufl., herausgegeben von J. A. v. Helfert 1858. „Darstellung der Rechte, welche in Ansehung der heiligen Handlungen und religiösen Sachen sowol nach kirchlichen als österreichischen bürgerlichen Gesetzen Statt finden.“ 1826, 43. „Die Rechte und Verfassung der Akatholiken in dem österreichischen Kaiserstaate.“ 1827, 43. „Von der Besetzung, Erledigung und dem Ledigstehen der Beneficien nach dem gemeinen und besonderen österreichischen Kirchenrechte.“ 1828. „Von der Erbauung, Erhaltung und Herstellung der kirchlichen Gebäude“ u. s. w. 1823, 3. Aufl. 1834. „Von den Einkünften, Abgaben und Verlassenschaften geistlicher Personen,“ 1825, 34 (die beiden letztern auch unter dem Titel: „Von dem Kirchenvermögen“, I. und II. Theil). „Von den Rechten und Pflichten der Bischöfe und Pfarrer, dann deren beiderseitigen Gehülfen und Stellvertretern.“ [690] 1832. Aufsätze in Wagners Zeitschrift, Frint, Theologische Zeitschrift, Pletz, Theologische Zeitschrift u. s. w.

Joh. Al. Freiherr v. Helfert im Jahrb. „Libussa“, Prag 1856 (Separatdruck: Josef Helfert. Biogr. Denkmal. Mit dem gestochenen Bildnisse. Prag und Leipzig 1856).