Zum Inhalt springen

ADB:Heinrich III. (Herzog von Schlesien-Breslau)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Heinrich III. Herzog von Schlesien (Breslau)“ von Colmar Grünhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 606–607, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_III._(Herzog_von_Schlesien-Breslau)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 07:11 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 11 (1880), S. 606–607 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Heinrich III. (Schlesien) in der Wikipedia
Heinrich III. in Wikidata
GND-Nummer 135868483
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|11|606|607|Heinrich III. Herzog von Schlesien (Breslau)|Colmar Grünhagen|ADB:Heinrich III. (Herzog von Schlesien-Breslau)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=135868483}}    

Heinrich III. Herzog von Schlesien (Breslau) stirbt am 1. Decbr. 1266. Nach dem Falle Heinrichs II. in der Mongolenschlacht am 9. April 1242, kam dessen Land an seine 5 Söhne Mesko, Boleslaw, Heinrich, Konrad und Wladislaw, von denen jedoch Mesko bald nach dem Vater gestorben zu sein scheint. Da aber abgesehen von diesem Letzteren nur Boleslaw bei dem Tode des Vaters volljährig war, so führte dieser zunächst die Regierung allein über das ganze Land, welches allerdings schnell zusammenschmolz. Das ursprünglich Mesko zugedachte Lebuser Land oder wenigstens Theile desselben verkaufte der verschwenderische Boleslaw an den Markgrafen von Brandenburg und den Erzbischof von Magdeburg, und die groß- und kleinpolnischen Landestheile benutzten die Verwirrung nach dem jähen Tode Heinrichs II. um sich der deutschen Herrschaft zu entziehen. Dagegen sollten nach einer letztwilligen Verfügung Heinrichs II., damit eine allzugroße Zersplitterung des Landes vermieden werde, zwei der Brüder, nämlich Konrad und Wladislaw den geistlichen Stand erwählen, so daß, als Heinrich, der schon 1247 neben Boleslaw als Aussteller von Urkunden mehrfach genannt erscheint, mündig wird (vermuthlich 1248), es nur in zwei Theile getheilt zu werden braucht, wo dann H. Liegnitz und Glogau erhielt, das er aber bald auf Andringen seines Bruders gegen dessen Antheil Mittelschlesien mit Breslau vertauscht. Doch entgeht er durch diese Nachgiebigkeit neuem Streite mit dem unruhigen und gewaltthätigen Bruder nicht, welcher das von den deutschen Bürgern tapfer vertheidigte Breslau dreimal vergeblich bestürmt und namentlich das Neumarkter Gebiet schrecklich verwüstet. Neuer Streit entspann sich dann, als einer der Brüder, Konrad, der erwählte Bischof von Passau, das geistliche Kleid abwerfend Ansprüche auf einen Landantheil erhob, wo dann auch H. zu seiner Abfindung beisteuern sollte. Umsonst machte H. geltend, daß er nach den früheren Verträgen den anderen Bruder Wladislaw zugewiesen erhalten, mit dem er sich auch zu beiderseitiger Zufriedenheit auseinandergesetzt habe und daher die Abfindung Konrads wohl dem Bruder überlassen möge, Boleslaw und Konrad überzogen sein Land mit Krieg. Aber obwohl es dem Letzteren gelingt Herzog H. gefangen zu nehmen (1249), vermag dieser doch, wie es scheint, einer Verkürzung seines Erbes zu entgehen. Dagegen gelingt es nach erfolgter Aussöhnung [607] Boleslaw, den sparsamen Bruder durch Uebernahme einer Bürgschaft in seine Geldhändel zu verwickeln. H. hatte, wie eine gleichzeitige Quelle klagt, erklärt, er wolle die Erbgüter seines Vaters zurückhaben und bestritt nun an vielen Orten die Gültigkeit dessen, was sein leichtsinniger Bruder verschleudert, oder was auch hier und da Geistliche und Weltliche in der Zeit der Anarchie nach Heinrichs II. Tode sich willkürlich angemaßt hatten. Auch seine aufblühende Hauptstadt Breslau hat von dieser Praxis zu leiden gehabt, und doch darf sie H. als einen ihrer Gründer ansehen. Das Verhältniß der Stadt zu dem Landesherrn ward jetzt erst (1261) für die Dauer begründet, die Bürgerschaft auch dem Adel gegenüber auf eigene Füße gestellt und mit allerlei Handelsprivilegien begnadet, ein umfangreiches Stadtrecht aus Magdeburg für das deutsche Gemeinwesen verschrieben, die Verbindung der deutschen Stadt mit den alten Sitzen auf den Oderinseln hergestellt und in dieser Richtung ein neuer Marktplatz, der Neumarkt, angelegt, bald auch die Neustadt selbständig zu deutschem Rechte ausgesetzt. Auch Brieg verdankt H. sein eigentliches Stadtrecht. Im Gegensatze zu Vater und Großvater, welche in gewisser Weise eine welthistorische Stellung einnehmen, ist H. eben nur ein Territorialfürst, über ein bescheidenes Gebiet herrschend, aber mit ordnendem haushälterischem Sinn, ein Vater seiner Lande. H. heirathet 1252 Jutta, die Tochter Konrads von Masowien und Wittwe des oberschles. Herzogs Mesko, die ihm als Erben einen Sohn gebiert, den nachmaligen Heinrich IV. Nach ihrem Tode (ungefähr um 1260) heirathet er eine sächsische Prinzessin, die spätere Quellen Agnes nennen, während Grotefend, auf eine Combination fußend, ihr den Namen Helena beigelegt wissen will (Zur Genealogie der Breslauer Piasten: Abhandlungen der vaterl. Gesellsch. 1872). Heinrich III. wird im Clarenkloster zu Breslau beigesetzt.

Zusammenstellung des chronikalischen und urkundlichen Materials in Grünhagens Regesten zur schles. Geschichte, cod. dipl. Siles. VII.