ADB:Heinichen, Eduard
Thibaut, zu dessen Lieblingsschülern er gehörte, bedeutenden Einfluß auf ihn ausübte. Nachdem er in Heidelberg promovirt, kehrte er Ende 1823 nach seiner Vaterstadt zurück, wo er bald als Advocat Gelegenheit fand, sich als scharfen juristischen Denker und gewandten Geschäftsmann zu zeigen. Am 31. August 1831 ward er zum Vice-Präses des Hamburger Handelsgerichtes und am 2. Januar 1849 zum Präses desselben Gerichtes gewählt, welches Amt er bis zu seinem am 24. Februar 1859 erfolgten Tode bekleidet hat. Während der 28 Jahre seiner richterlichen Thätigkeit war er, wie sein Amtsnachfolger in öffentlicher Sitzung des Handelsgerichtes aussprach, ein ausgezeichneter Richter, von hoher geistiger Begabung, von tiefem Wissen, von lebhaftester Gerechtigkeitsliebe; scharfen durchdringenden Geistes, wo es auf Entscheidung von Rechtsprincipien ankam, ohne je die Gesichtspunkte der Billigkeit und Verträglichkeit außer Augen zu lassen, die bei commerciellen Sachen von so großem Gewichte sind. So trug er viel dazu bei, die Rechtsprechung des Hamburger [367] Handelsgerichtes zu einer überall hoch geachteten und der commerciellen Bedeutung Hamburgs entsprechenden zu gestalten, und gebührt ihm im vollen Maße die Ehre, daß sein Bild im Audienzsaale des Gerichtes, an dessen Spitze er so lange gestanden, einen Platz gefunden hat. Zwei Jahre vor seinem Tode, 1857, begründete er zusammen mit dem damaligen Rath beim Oberappellationsgerichte zu Lübeck, späterem Reichsoberhandelsgerichtsrathe Dr. J. F. Voigt das „Neue Archiv für Handelsrecht“, welches bis zum Jahre 1866 in 4 Bänden in Hamburg erschienen ist.
Heinichen: Dr. Eduard H., Präses des Handelsgerichtes zu Hamburg, geb. daselbst am 27. März 1801, widmete sich in den Jahren 1820–23 dem Studium der Rechtswissenschaften auf den Universitäten Bonn und Heidelberg, wobei namentlich- Nekrolog im „Neuen Archiv f. Handelsrecht“. Bd. 2, p. 125 ff. (Hamburg 1860).