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ADB:Heimes, Valentin

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Artikel „Heimes, Valentin“ von Karl Georg Bockenheimer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 330–331, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heimes,_Valentin&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:05 Uhr UTC)
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Heimes: Valentin H., geboren zu Hattenheim im Rheingau den 11. März 1741, begann nach vollendeten theologischen Studien seine Laufbahn als Pfarrer in der damals mit Mainz verbundenen Diöcese Worms, in welcher er durch seinen Fleiß, seine große Begabung und Geschäftsgewandtheit sich so vortheilhaft auszeichnete, daß er früh zum geistlichen Rathe befördert wurde. Bald nach dem Regierungsantritte des letzten Kurfürsten-Erzbischofs von Mainz Friedrich Karl (Bd. VII. S. 552 ff.) wurde er auch zu den Mainzer Staatsgeschäften, erst als geh. Referendar (1776), dann als geh. Staatsrath (1780) herangezogen. Bei der großen Uebereinstimmung, welche in Bezug auf Charakter und Geistesrichtung [331] zwischen dem Erzbischofe und H. bestand, war es erklärlich, daß Letzterer rasch von Stufe zu Stufe aufstieg, erst Weihbischof in Worms (1780) – als Bischof von Vallona i. p. –, dann in Mainz und Generalvicar wurde. Ihm, dem vertrautesten Rathgeber von Friedrich Karl, ist vorzugsweise die Betreibung der Emser Verhandlungen, bei denen es sich wesentlich um größere Unabhängigkeit des deutschen Episcopates handelte, zuzuschreiben, wie ihm denn auch an dem Zustandekommen der Beschlüsse vom 25. August 1786 ein hervorragender Antheil zufiel (Stigloher, Die Errichtung der päpstl. Nunt. in München, S. 66; Brück, Die ration. Bestrebungen, S. 114). In gleicher Weise war H. thätig bei Durchführung der in Ems angebahnten Reformen, zu welchem Behufe er die Berufung einer Diöcesansynode betrieb (Brück l. c. 124). Während diese Arbeiten noch in vollem Gange waren, trieb der Zug Custine’s nach dem Rhein den Kurfürsten aus seiner Residenz, ein Ereigniß, das in der Richtung des Kurfürsten in politischen wie in religiösen Dingen einen bedeutenden Umschwung herbeiführte. Wiederum war es, nach Wiedereinzug der alten Regierung, der Weihbischof H., welcher der neuen Richtung Ausdruck gab, wie dies zwei Erlasse vom 3. und 31. August 1793 beweisen, von denen der erstere die während der Occupationszeit von den weltlichen Beamten und von nicht autorisirten Geistlichen abgeschlossenen Ehen, der letztere die Behandlung der Fälle, in welchen von abgefallenen Geistlichen die Sacramente der Taufe, der Buße und der Ehe waren gespendet worden, zum Gegenstande hatte, Verordnungen, die nicht geringe Beunruhigung der Gemüther im Gefolge hatten. Dann begann die Verfolgung der abgefallenen Geistlichen, deren Bestrebungen vorher theilweise die Billigung von oben gefunden. Nur kurze Zeit dauerte der Aufenthalt der Regierung in Mainz; von 1797 an blieb der Hof und mit ihm H. in Aschaffenburg, woselbst am 25. Juli 1802 der letzte Kurfürst verstarb. Mit ihm verlor H. einen Herrn, der in unausgesetzter Liberalität die geleisteten Dienste reichlich vergolten, mit dem Weihbischofe auch dessen Angehörige zu den einflußreichsten Stellen befördert und damit den Grund zu dem Reichthum der Familie gelegt hatte. Von Dalberg in den bisherigen Stellungen bestätigt, überlebte H. seinen alten Herrn nicht lange, indem er am 23. Juli 1806 auf seinem Gute in Hattenheim verstarb.

Rhein. Antiq., II. Abthl., Bd. 11, S. 305. Zaun, Beitr. z. Gesch. d. Landcapitels Rheingau S. 166 u. 168.