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ADB:Heer, Cosmus

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Artikel „Heer, Kosmus“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 238–239, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heer,_Cosmus&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:47 Uhr UTC)
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Heer: Kosmus H., Landammann in Glarus, Vater des vorgenannten schweiz. Bundespräsidenten Joachim; geb. 11. März 1790, † 29. August 1837; – war ein Enkel des ersten glarnerischen Landammanns aus der Familie H., Kosmus (geb. 1727, † 1791), eines durch juristische Bildung und Verdienste um das Gemeinwesen ausgezeichneten Mannes, und Sohn des gewesenen helvetischen Regierungsstatthalters Joachim H. († 1799). In Glarus, Straßburg und auf Reisen gebildet, trat H. unter der Leitung seines Oheims, des Landammannes und eidgenössischen Oberstkriegscommissärs Niklaus Heer (s. unten) 1809 in den Staatsdienst, wurde 1811 Landmajor in Glarus, bald auch Kommandant des Kontingents und Verwalter des Zeughauses seines Kantons, später Mitglied des Appellationsgerichtes und zugleich verschiedener Administrativbehörden. Als Mitglied der gemeinnützigen Gesellschaft (1812), als Stifter der Hülfsgesellschaft nahm er sich der Erziehung verwahrloster Kinder, der Errichtung von Schulen, der Einführung neuer Erwerbszweige im Lande kräftig an, um dem durch die Revolutions- und Kriegsjahre erzeugten Pauperismus zu steuern. Seinen unablässigen Bemühungen verdankte man 1816 die Gründung und das Gedeihen der Linthcolonie (Armenschule auf den durch die Linthcorrection dem Anbau wiedergewonnenen Ländereien), die einen von H.s Konr. Escher von der Linth (s. d. A.) angeregten Gedanken, wenigstens in gewissem Umfange, verwirklichte. 1824 Landshauptmann, 1826 Landstatthalter und 1828 Landammann in Glarus geworden, trat H. auch in die eidgenössischen Geschäfte ein, theils als Gesandter seines Kantons auf den Tagsatzungen von 1824–1833, theils als Mitglied des Verwaltungsrathes des eidgenössischen Kriegsfonds, der Linthschifffahrts-Kommission, insbesondere aber als einer der Repräsentanten der Eidgenossenschaft in den Baslerwirren von 1831 und als Mitglied der Kommission für Entwerfung einer neuen Bundesverfassung im J. 1832/3. Die allgemeine Anerkennung, die ihm hierbei gerade von Seite der bedeutendsten Männer entgegenkam, konnte ihn freilich vor mancherlei unverdienten Angriffen durch leidenschaftliche Demagogen nicht schützen und nach den vergeblichen Versuchen eidgenössischer Vermittelung zwischen Baselstadt und Baselland und dem Falle des Bundesprojectes von 1833 wollte er auch keiner Tagsatzung mehr beiwohnen. Befriedigender war für H. die Wirksamkeit in Glarus, wo seine Amtsführung so allgemeinen Beifall hatte, daß die Landsgemeinde 1831 seinem dringenden Verlangen nach Entlassung vom Landammannamte nicht willfahren wollte, sondern ihn nöthigte, für weitere fünf Jahre an der Spitze des Gemeinwesens zu bleiben. Von frühe an mit [239] Vorliebe historische Studien pflegend, hatte H. zu diesem Zwecke nach und nach eine umfangreiche Sammlung von Materialien zur glarnerischen und schweizerischen Geschichte, insbesondere der neueren Zeit angelegt und zu großer Vollständigkeit gebracht, auch viele Verbindungen wissenschaftlicher Art mit Magistraten und Historikern anderer Kantone, vornehmlich mit J. C. Zellweger in Trogen (s. d. A.), angeknüpft; es war sein Lieblingswunsch, sich in Muße der Ausarbeitung eines auf seine Sammlungen gestützten Werkes widmen zu können. Allein es sollte ihm nicht so gut werden. Zwar entließ ihn die Landsgemeinde im Frühjahr 1836 des obersten Amtes, aber nur gegen sein Versprechen Mitglied der Standeskommission zu bleiben, und da sie ihn zugleich zum Präsidenten eines Ausschusses bezeichnete, der eine umfassende Revision der Landesverfassung vorberathen sollte, so sah sich H. vor eine neue Aufgabe gestellt, die keine geringe Anstrengung erforderte. Denn diese Revision war, wie H. vorausgesehen, nicht ohne schwere Kämpfe durchzusetzen, und wenn er in dieser Befürchtung den Gedanken einer Revision nicht unbedingt unterstützt hatte, so lag ihm nun die Pflicht ob, Alles zu thun, damit das Werk in einer den wirklichen Bedürfnissen des Landes gemäßen, wohlbegründete hergebrachte Einrichtungen nicht zerstörenden, sondern verbessernden Weise zum Ziele geführt werde. Heer’s Einfluß trug hauptsächlich dazu bei, dem Entwurfe wirklich diesen Charakter zu sichern. In Abwesenheit der auf der Tagsatzung befindlichen beiden neuen Landeshäupter leitete H. auch die Landsgemeinde vom 2. October 1836, bei welcher diese neue Verfassung zur Annahme kam. Er betheiligte sich auch in thätigster Weise bei der Entwerfung der organischen Gesetze, die ihrer Einführung noch voranzugehen hatte. Alle diese Arbeiten erschöpften Heer’s Kräfte und als ein in Glarus herrschendes Nervenfieber ihn im Mai 1837 ergriff, erlag er den Folgen dieser Krankheit am 29. August. Noch hatte er die Freude zu vernehmen, daß die Verfassung friedlich zur Einführung gekommen sei, und durch seine einstimmige Wiederwahl zum ersten Mitgliede der Standeskommission einen rührenden Beweis des einmüthigen Zutrauens seiner Landsleute zu empfangen. Das Schicksal seiner Sammlungen im Brande von Glarus vom 10./11. Mai 1861 ist oben gemeldet.

Erinnerungen an den sel. Herrn Landammann Kosmus Heer von Glarus. (Von Dr. J. J. Blumer.) Glarus, Schmid. 1837.