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ADB:Hames, Nicolaus de

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Artikel „Hames, Nicolaus de“ von Karl Theodor Wenzelburger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 476–477, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hames,_Nicolaus_de&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:51 Uhr UTC)
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Hames: Nicolaus de H. auch Hammes, der uneheliche Sohn eines französischen Priesters oder eines Befehlshabers der Festung Ham in der Picardie; seine Mutter Agnes van Schoore, war eine Flamänderin, mit der er schon in zartem Kindesalter in die Niederlande kam. Seine Studien machte er in Löwen, im J. 1551 erhielt er von Karl V. das niederländische Bürgerrecht und von nun an sehen wir ihn ununterbrochen bis zu seinem Tode im Dienste des Staates. Philipp II. ernannte ihn 1559 zum Edelmann, d. h. zum Unterbefehlshaber der Artillerie und 1561 zum Wappenkönig des goldnen Vliesordens. Daß er für einen der besten Artillerieoffiziere seiner Zeit galt, geht aus der Thatsache hervor, daß der deutsche Kaiser Maximilian II. sich an die Statthalterin Margaretha von Parma mit dem Ansuchen wandte, daß sie H. die Erlaubniß geben möchte, in kaiserliche Dienste zu treten, um in dem Kriege gegen die Türken die Artillerie zu leiten, eine Bitte, welche der kaiserliche Oberbefehlshaber Lazarus v. Schwendy sehr nachdrücklich unterstützte, der aber Margarethe nur sehr ungern willfahrte. H. sollte aber nicht in die Lage kommen, die ihm zugedachte Rolle zu spielen, denn er hatte indessen zu der in den Niederlanden um diese Zeit mehr und mehr an Boden gewinnenden Reformation eine Stellung eingenommen, welche ihn in den Augen der Statthalterin und des Kaisers im höchsten Grade verdächtig machen mußten. Denn nicht nur war er einer der ersten Unterzeichner des Bundes der Edlen gewesen, sondern er bekannte sich ganz offen als einen eifrigen Anhänger der neuen Lehre. Im J. 1566 wurde er von dem Prinzen von Oranien mit Johann von Marninx nach Antwerpen geschickt, um die Reformirten daselbst zu bewegen, daß sie sich vorderhand mit der Erlaubniß, in der Neustadt Predigten halten und besuchen zu dürfen, begnügen sollten. Mit aller Energie trat er der Statthalterin gegenüber für die Rechte der Reformirten ein und er scheute sich nicht, mit den reformirten Bürgern in Brüssel unter den Augen Margarethens die Predigten zu besuchen. Die letztere weigerte sich deshalb ihn an den kaiserlichen Hof abreisen zu lassen, hielt es aber vorderhand noch für gerathen, keine directe Verfolgung gegen ihn einzuleiten, sondern begnügte sich damit, ihm den Befehl zukommen zu lassen, sich aus den Niederlanden zu entfernen. H. begab sich aber dennoch an den kaiserlichen Hof, konnte aber beim Heere, da man dem Calvinisten überall mißtraute, keine ersprießlichen Dienste leisten und bat deshalb freiwillig um seine Entlassung, die ihm auch bereitwilligst gewährt wurde. Seinem Aufenthalt in Wien wurde durch einen Ausweisungsbefehl des Kaisers ein Ende gemacht. Seine Lage wäre in der Folge vielleicht eine sehr gefährliche geworden, wenn sich nicht Graf Günther von Schwarzburg, der Schwager des Prinzen von Oranien, seiner angenommen hätte. Dieser sandte ihn mit einem Theile des Heeres, das zur Belagerung Gotha’s bestimmt war, nach Sachsen und gab ihm in demselben trotz der Vorstellungen des Kaisers eine bedeutendere Stelle. Sein Aufenthaltsort während der Belagerung von Gotha ist nicht bekannt, jedenfalls scheint er während dieser Zeit Schritte gethan zu haben, um sich die Rückkehr in die Niederlande wieder zu ermöglichen, aber die von ihm an die Statthalterin gerichteten Briefe blieben unbeantwortet und im J. 1567 ließ der Herzog Alba seine Güter einziehen. Der Plan des Grafen Günther von Schwarzburg, um den auch H. gewußt haben wird, die unter [477] seinem Befehle stehenden Truppen nach der Beendigung der Belagerung von Gotha dem Prinzen von Oranien zu Hülfe zu schicken, der unterdessen offen gegen Spanien aufgetreten war, mißlang zwar, dagegen berief dieser H. zu sich und übertrug ihm den Oberbefehl über seine Artillerie. Er sollte aber nicht in die Lage kommen, seine Fähigkeiten zu bethätigen, denn bei einer Meuterei, die im Heere des Prinzen wegen Mangels an Lebensmitteln ausgebrochen war, wurde er getödtet, als er eben beschäftigt war, einen Kampf zwischen deutschen und wallonischen Soldaten zu schlichten. Im J. 1570 hob Philipp II. die gegen ihn verhängte Güterconfiscation zu Gunsten seiner Schwester auf.

Groen van Prinsterer, Archives de Maison d’Orange-Nassau T. II, p. 34 u. ff., T. III, p. 202, 262, 292; Bor, Ned. Oorl. Band II. p. 62; Wagenaar, Vaderl. Hist. VI. Th. p. 123 und 287; Kroniek van het Historisch Genootschap te Utrecht VII. Th. p. 330.