ADB:Halle, Christian Hermann Adolf von
[419] zur Advocatur zugelassen. Hier ward er vermöge seiner hervorragenden Eigenschaften, seiner gründlichen juristischen Bildung, seiner schnellen Fassungskraft, seines großen Scharfsinnes und seiner lebendigen Darstellungsgabe bald ein angesehener, vielbeschäftigter und besonders im Handelsgericht, vor dem schon damals mündlich verhandelt ward, gern gehörter Sachführer. Nachdem er sich mehr als 10 Jahre mit Eifer und Liebe der Advocatur gewidmet, wurde er dann am 26. Januar 1831 zum Vicepräses und schon am 4. August desselben Jahres zum Präses des Hamburger Handelsgerichtes erwählt. Die Institution eines Ausnahmegerichts erster Instanz für Handelssachen war, nachdem man unter französischer Herrschaft die Vorzüge eines in Gemäßheit des Code de Commerce errichteten Commerz-Tribunals kennen und schätzen gelernt hatte, nach Vertreibung der Franzosen in Hamburg beibehalten worden. In dem 1816 errichteten Handelsgericht war die Rechtssprechung neben dem juristischen Vorsitzenden einer Anzahl angesehener Mitglieder der Kaufmannschaft als ein Ehrenamt übertragen worden und die überaus glückliche Zusammensetzung dieses Gerichtshofes, in welchem neben der juristischen Bildung des Vorsitzenden auch die gewiegte praktische Lebens- und Handelskenntniß der kaufmännischen Mitglieder zur gebührenden Geltung kam, hatte schon in den ersten Jahren seines Bestehens so vortreffliche Resultate erzielt, daß die Entscheidungen des Hamburger Handelsgerichts auch in nichthamburgischen und nichtdeutschen Kreisen mit großer Achtung aufgenommen wurden. An die Spitze dieses Gerichts ward nun im J. 1831 H. berufen und trug in dieser wichtigen Stellung 17 Jahre hindurch erheblich dazu bei, den guten Ruf desselben noch fester zu begründen und zu erhalten. Neben seiner eigentlich richterlichen Thätigkeit, in der er sich durch die Abgabe feinbegründeter und auch in der äußeren Form vortrefflicher Erkenntnisse auszeichnete, entwickelte er auch eine unermüdliche Thätigkeit in den beim Handelsgericht sehr häufig angeordneten Güteversuchen, den sogen. Commissionen, in denen ein bedeutender Theil der handelsgerichtlichen und gerade der weitläufigsten und wichtigsten Sachen vergleichsweise beigelegt wurde. Hier übte er den Parteien gegenüber die größte Geduld, veranlaßte dieselben, sich über die streitigen Angelegenheiten auszusprechen, suchte sie einander näher zu bringen, Mißverständnisse zu beseitigen und scheute kein Opfer von Zeit und Kräften, um einen Vergleich zu Stande zu bringen. Nachdem H. noch von October bis December 1847 als hamburgischer Commissar und gewiegter Kenner des Handels- und Wechselrechts an den zu Leipzig abgehaltenen Conferenzen über die Abfassung der allgemeinen deutschen Wechselordnung einen ebenso lebhaften, wie hervorragenden Antheil genommen hatte, kamen schon bald darauf, wie es scheint hervorgerufen oder doch begünstigt durch die ihn stark beunruhigenden Wirren des J. 1848, die Anfänge einer Gemüthskrankheit bei ihm zum Vorschein, in Folge deren er genöthigt war, zum großen Bedauern Hamburgs im December d. J. sein Amt niederzulegen. Später wieder hergestellt, vertrat er von April bis September 1858 noch ein Mal seine Vaterstadt bei den behufs Abfassung des seerechtlichen Theiles des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches in Hamburg stattfindenden Conferenzen, wurde jedoch, da er sich immer mehr körperlich wie geistig leidend fühlte, auf sein dringendes Verlangen bei den späteren Verhandlungen durch einen anderen Vertreter abgelöst. Er starb am 26. Januar 1866 zu Dresden im Alter von 68 Jahren.
Halle: Christian Hermann Adolph H., Dr., Präses des Hamburger Handelsgerichts, wurde als Sohn des Banquiers Emanuel Anton v. H. am 31. März 1798 zu Hamburg geboren, promovirte nach absolvirtem juristischen Studium im März 1819 zu Jena und wurde im Mai 1820 in seiner Vaterstadt