ADB:Hagenbach, Peter von
Albrecht erfolgte Ertheilung jener Lehen an Peter’s Bruder Stephan zu seinen, seiner Brüder Hans und Hans Ulrich und ihres Vetters Hans von Hagenbach’s Handen, wird Peter’s selbst nicht gedacht. Im J. 1443 verheirathete er sich (nach Duvernoy) mit der Tochter eines hochburgundischen Edelmanns, des Heinrich v. Accolans, Herrn zu Beveuges (eine zweite Ehe mit Barbara v. Thengen ist er kurz vor seinem Tode eingegangen). Im J. 1454 treffen wir ihn als Kammerherrn des Herzogs Johann I. von Cleve, eines Neffen Philipps des Guten, er betheiligt sich mit [346] seinem Herrn an dem berühmten Fasanengelübde, durch welches Herzog Philipp die bei einem glänzenden Feste in Lille vereinigten Fürsten, Herren und Ritter sich zu einem Kreuzzuge gegen die Türken verpflichten läßt. Im J. 1461 begegnet er uns im Dienste Philipps selbst, das Jahr darauf dagegen ist er am Hofe seines Sohnes, des damals mit dem Vater entzweiten Grafen Karl von Charolais und erwirbt sich das Verdienst, den gegen diesen gerichteten Vergiftungsversuch des Jehan Costain zu entdecken. Bald darauf erscheint er als Rath und Hofmeister Karls, und in dieser angesehenen Stellung ist er bis zu seinem Tode verblieben. Die nächsten Jahre zeigen ihn als Diplomaten wie als Kriegsmann für seinen Herrn thätig. 1465 schließt er als einer der Bevollmächtigten des Grafen zu St. Trond in dessen Namen einen Freundschaftsvertrag mit dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz ab, 1466 zwingt er durch das Geschick, mit welchem er als maistre de l’artillerie die Beschießung von Dinant leitet, diese Stadt zur Uebergabe. Zwischen 1465 und 69 hat er die Ritterwürde erlangt. Ein besonders wichtiger und für ihn verhängnißvoller Posten wurde ihm anvertraut, als in diesem letztgenannten Jahre Karl, der 1467 seinem Vater als Herzog von Burgund nachgefolgt war, ihn zum Landvogt seiner neu erworbenen oberrheinischen Lande erhob. Im Mai 1469 hatte Karl zu St. Omer den bekannten Vertrag mit Herzog Sigmund von Oesterreich abgeschlossen, in welchem ihm dieser die Landgrafschaft Oberelsaß, die Grafschaft Pfirt, die Stadt Breisach und die vier Waldstädte am Rhein nebst einigen anderen benachbarten Besitzungen verpfändete und ihm zugleich das Recht einräumte, alle zu diesen Gebieten gehörigen Gerechtsame, die anderweitig verpfändet waren, einzulösen. Nachdem Markgraf Rudolf von Röteln die Lande für Karl in Besitz genommen und während der ersten Monate deren Verwaltung geführt hatte, trat gegen Ende des Jahres H. sein Amt als Landvogt an. Das hohe Vertrauen, das ihm Karl bewies, indem er dasselbe in seine Hände legte, gab sich auch darin kund, daß er ihn nach wie vor zu wichtigen diplomatischen Geschäften verwendete, so namentlich zu den Unterhandlungen mit dem Kaiser, welche der Zusammenkunft in Trier vorangingen und bei welchen es sich um die weitgehendsten Pläne handelte. Im J. 1471 hatte er Gelegenheit, in einem kleinen Feldzuge nach Lothringen seine militärische Tüchtigkeit aufs neue zu beweisen. Die Stellung, welche Burgund durch den Vertrag von St. Omer am Oberrheine gewann, mußte bei der von dessen Herrschern seit längerer Zeit mit ebenso viel Geschick als Erfolg betriebenen Vergrößerungs- und Reunionspolitik die Nachbarn in ernste Besorgniß versetzen; namentlich die elsässischen Reichsstädte und mit ihnen auch die mächtigeren freien Städte Straßburg und Basel fingen an, für ihre Unabhängigkeit zu fürchten. Die Art, wie H. bemüht war, die gewonnene Stellung zu befestigen und auszunutzen, war nicht geeignet diese Befürchtungen zu verscheuchen. Bei Einlösung verpfändeter Gerechtsame, bei Feststellung streitiger Befugnisse, bei Wahrung der Rechte und Ansprüche der Herrschaftsangehörigen gegen Auswärtige und bei Forderung von Genugthuung für Verletzung solcher ging er mit rücksichtsloser Energie vor. Durch Schirmverträge mit kleineren Nachbarn erweiterte er das burgundische Machtgebiet über die Grenzen der Pfandschaftslande hinaus. Den Bischof von Straßburg, dessen oberelsässisches Gebiet, die sogen. obere Mundat, sich mit dem Pfandschaftsgebiete vielfach berührte, nöthigte er, ihm ein Dienstgeld zur Handhabung des Landfriedens zu geben, auch das Gebiet des Bischofs von Basel, das zwischen den Pfandschaftslanden und den hochburgundischen Erblanden des Herzogs eingekeilt war, versuchte er in Abhängigkeit herabzudrücken. Den schwersten Stand hatte die stark verschuldete Reichsstadt Mülhausen, deren Bedrängniß ihren Gläubigern gegenüber er auszubeuten suchte, um sie zur Unterwerfung unter burgundische [347] Hoheit zu bewegen. Die Befürchtungen gipfelten sich zur Zeit der Zusammenkunft des Herzogs mit dem Kaiser zu Trier im Herbste 1473. Wenn auch die dortigen Verhandlungen sich zerschlugen, so war dafür der Besuch, den Karl zu Ende des Jahres in den Pfandlanden machte, geeignet, die Aufregung zu befördern, und am 31. März 1474 kamen unter dem Einflusse des französischen Königs die entscheidenden Verträge zwischen Herzog Sigmund, den oberrheinischen Bischöfen und Städten und den Eidgenossen zu Stande, welche die Beseitigung der burgundischen Herrschaft über die Pfandschaftslande bezweckten. Von durchschlagender Bedeutung war es, daß, durch Bern mit fortgerissen, die Eidgenossen sich in die Sache einließen und außer der ewigen Richtung mit dem Herzog noch ein Schutzbündniß mit ihm und jenen Bischöfen und Städten abschlossen. Daß das Vorgehen Hagenbach’s gegen das mit Bern verbündete Mülhausen und sein beleidigendes Auftreten gegen die eidgenössischen Boten bei Gelegenheit des Aufenthalts des Kaisers in Basel im September 1473 dazu beigetragen haben, der Kriegspartei in Bern die Erreichung ihrer Zwecke zu erleichtern, unterliegt keinem Zweifel. Nicht minder hatte er durch sein Benehmen als Landvogt die burgundische Herrschaft bei den Unterthanen verhaßt gemacht und den Feinden den Weg zur Eroberung der Pfandlande gebahnt. In seinem Bestreben, eine geordnete, einheitliche Verwaltung durchzuführen und für feste Handhabung des Landfriedens zu sorgen, kam es ihm nicht darauf an, in bestehende Rechte und Freiheiten einzugreifen; willkürlich legte er neue Steuern auf und eine Empörung, welche dies in Thann hervorrief, bestrafte er aufs strengste, indem er u. a. vier angesehene Bürger ohne Urtheil und Recht hinrichten ließ. Daneben erregte er durch sein ausschweifendes Leben und die Leichtfertigkeit, mit der er sich auch über das Heilige hinwegsetzte, Aergerniß und Erbitterung. Schon mehrere Wochen, bevor die Verträge zu Constanz abgeschlossen waren, regte sich der Abfall. Die vier Waldstädte Rheinfelden, Seckingen, Laufenburg und Waldshut schwuren zusammen und entzogen sich seinem Gehorsam. Die Neuenburger im Breisgau konnten es wagen, über den Rhein zu setzen, den Landweibel in seiner Wohnung in Ottmarsheim aufzusuchen und zu erschlagen, ja Mitte März machten die Freiburger im Einverständniß mit einigen Bürgern von Breisach einen Anschlag auf diese Stadt, der indessen mißlang. H. eilte zu Karl nach Luxeuil, ihn um Hülfe zu bitten. Karl, der den Ernst der Lage nicht eingesehen zu haben scheint und von seinen Absichten auf das Erzstift Köln erfüllt war, begnügte sich, ihm einige hundert picardische Reisige zur Verfügung zu stellen. Schon war inzwischen auch Ensisheim auf die Kunde von dem Abschluß der Constanzer Verträge abgefallen, und die Versuche, die H. erst mit List, dann mit Gewalt machte, es wieder zu unterwerfen, scheiterten, wie früher ein Anschlag auf Seckingen. Er warf sich mit seinen Picarden nach Breisach, aber auch hier wankte der Boden unter seinen Füßen. Seine deutschen Söldner begannen mit der unzufriedenen Bürgerschaft gemeinsame Sache zu machen und nöthigten ihn durch einen Auflauf am Abend des 10. April, des Ostersonntags, die Picarden aus der Stadt zu entfernen, am folgenden Morgen wurde er in einem neuen Auflaufe gefangen genommen und, nachdem er einige Tage in seiner Wohnung erst in anständiger Haft, dann in Fesseln gehalten worden war, am 15. April in das Stadtgefängniß abgeführt. Inzwischen hatte Herzog Sigmund in ganz vertragswidriger Weise dem Herzog von Burgund die Pfandschaft gekündet, am 20. April erschien er in Basel und ließ durch seinen neubestellten Landvogt Hermann von Eptingen die Lande in Besitz nehmen. Niemand leistete Widerstand als die Besatzung des Schlosses Thann, die aber nach wenigen Tagen zur Uebergabe gezwungen wurde. Mit ebenso wenig Rücksicht, wie gegen den Herrn, wurde gegen den Diener verfahren. Die Beseitigung des gefährlichen [348] und verhaßten Landvogtes war bei den Verbündeten eine beschlossene Sache, es handelte sich nur darum, gesetzliche Formen für dieselbe aufzufinden. Nachdem H. am 5. Mai gefoltert und verhört worden war, wurde am 9. Mai in Breisach ein Gericht niedergesetzt, dessen 24 Beisitzer zum Drittel aus den Städten Straßburg, Basel, Colmar und Schlettstadt, zum Drittel aus Breisach und zum Drittel aus den herrschaftlichen Städten des Elsaß genommen waren. Den Vorsitz führte der Schultheiß von Ensisheim, die Klage wurde im Namen des österreichischen Landvogtes vorgebracht. Die Gerichtsverhandlungen dauerten beinahe den ganzen Tag und endeten damit, daß H. wegen der Uebelthaten, die er sich in der Verwaltung seiner Landvogtei habe zu Schulden kommen lassen, und unter welchen namentlich die Hinrichtung jener Bürger von Thann hervorgehoben wurde, zum Tode verurtheilt ward. Noch an demselben Abend fand seine Enthauptung statt. Er mußte es büßen, daß er an den damals noch verfrühten Versuch, das Elsaß einer fremden Macht zu unterwerfen, seine Kräfte gesetzt hatte.
Hagenbach: Peter v. H., burgundischer Hofmeister und Landvogt im Elsaß, gehörte einem wenig begüterten Adelsgeschlechte an, dessen Stammsitz im westlichen Theile des Sundgaus, unfern der deutsch-französischen Sprachgrenze gelegen ist. Er wurde in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts geboren als Sohn des Anton v. H., der durch seine Vermählung mit Katharina v. Belmont in den Besitz des Schlosses Belmont bei L’Isle sur le Doubs in Hochburgund gekommen war. Als Besitzer des Schlosses und Dorfes Hagenbach bei Altkirch in der Grafschaft Pfirt und einiger anderer Güter und Rechte in der Nachbarschaft, waren die Hagenbach Lehensträger Oesterreichs; bei H. wiegen aber, soweit wir seine Laufbahn verfolgen können, die Beziehungen zu Burgund vor, wir erfahren sogar, daß er in Folge eines Landfriedensbruches, den er in seinen jüngeren Jahren durch die Gefangennahme des Ritters Markward von Baldeck verübte, aus dem österreichischen Gebiete längere Zeit flüchtig geworden. In der Urkunde über die im J. 1453 zu Ensisheim durch Erzherzog- Mémoires d’Olivier de la Marche I, chap. 30. 34. 36. Mémoires de Jacques du Clercq, chap. 15. L. Gollut, Mémoires historiques de la république Séquanoise. Neue Ausgabe von Duvernoy und Bousson de Mairet, 1856. Reimchronik über Peter v. Hagenbach, herausgegeben von Fridegar Mone im 3. Bande der Quellensammlung zur badischen Landesgeschichte; Tagebuch des Caplans Johannes Knebel, herausgegeben von der historischen und antiquarischen Gesellschaft zu Basel (Bd. II. der Basler Chroniken), sowie die übrigen Quellen und Bearbeitungen der Geschichte Karls des Kühnen.