ADB:Hüpsch, Adolf Baron
[428] Baron v. H. den Landgrafen Ludwig X. von Hessen-Darmstadt zum Erben seines „hier und im Auslande berühmten Kabinets“ eingesetzt habe. Jetzt fing man an den Verlust zu bejammern. „Köln, sagt ein anderer Zeitungsartikel, hat einen der vorzüglichsten und berühmtesten Gelehrten verloren, einen Mann von mannichfaltigen und sehr ausgebreiteten Kenntnissen, dessen Briefwechsel sich in alle Welttheile erstreckte und der mit unablässiger Mühe und Sorgfalt und mit sehr großem Kostenaufwande ein sehr reiches, in seiner Art wol einziges Kabinet von Seltenheiten der Natur und Kunst gesammelt hatte. Leider wird Köln diesen reichen Kunstschatz jetzt verlieren!“ Bald darauf brachte ein, wahrscheinlich von Wallraf verfaßter, Zeitungsartikel die Meldung, daß der Landgraf den Entschluß gefaßt habe, aus Rücksicht für die Gemeinde, worin der Verstorbene ein mehr als 50jähriger Mitbürger gewesen, die von der Mairie gewünschten für die Stadt besonders interessanten Gegenstände, mit wenigen Ausnahmen, derselben zu belassen. Auch auf das ihm durch das Testament ebenfalls anerfallene Wohnhaus des Barons verzichtete der Landgraf, damit dasselbe zu einem Schulhause verwendet werde. Zu den Gemälden, welche dann in die Darmstädter Gallerie gelangten, gehört das schöne Bild von Meister Stephan Lochner: Die Darbringung im Tempel, bezeichnet mit der Jahreszahl 1447, das ursprünglich der Deutschordenskirche zur heiligen Katharina zugehört hatte. Wie es bei Lebzeit des Barons in seinem Hause ausgesehen, darüber gibt Lang’s Reise auf dem Rhein folgenden interessanten Bericht: „Ich würde von Köln nichts gesagt haben, wenn ich das Natural- und Seltenheits-Kabinet des Freiherrn v. Hüpsch überginge – ein wahres philosophisches Quodlibet, das schon bei der Hausthüre seinen Anfang nimmt und beim obersten Speicherloch sich endiget. Alle Zimmer, alle Gänge, alle Winkel sind vollgepfropft; überall, wo man sich nur umwendet, sieht man Merkwürdigkeiten aus allen Reichen der Natur, Antiken, Vasen, Grabsteine, Mineralien, Conchylien, Vögel, Waffen, Trachten, Manuscripte, Codices, Edelgesteine, Seegewächse, Gemälde, Kupferstiche, Handzeichnungen etc., aber alles durcheinander, auch sogar die Küche ist nicht frei davon. Seine Haushälterin, eine wahre lebendige Encyklopädie dieser gemischten natürlichen Vielheiten, führt die Fremden mit vieler Bereitwilligkeit herum und detaillirt ein jedes Stück sehr richtig in der einem jeden Stücke eigenen Kunstsprache.“ Ein schönes Bildniß des Barons v. H., nach einem Gemälde von Beckenkamp, hat 1790 C. W. Bock in Nürnberg in Kupfer gestochen.
Hüpsch: Joh. Wilh. Karl Adolph v. H., Gelehrter und Sammler, geb. auf dem Hause Krichelhausen zu Lonzen in der Nähe von Aachen, † zu Köln, wo er sich um 1750 niedergelassen hatte, am 1. Januar 1805 im 76. Jahre seines Alters. 1789 erschien ein „Verzeichniß der verschiedenen gedruckten Werke des Herrn Baron v. Hüpsch“, welches deren 14 nennt. Sein Hauptwerk, die sehr schätzbare „Epigrammatographie. Inschriften der niederdeutschen Provinzen“ gab er erst 1801 heraus. Seine Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen genossen einen großen Ruf; ein Gleiches suchte und erreichte er durch von ihm entdeckte Heilmittel gegen mancherlei Krankheiten, die er in menschenfreundlicher Weise austheilte. Einen überschwänglichen Lobredner fand er an einem Franzosen C. L. J. de Brion, der 1792 eine Relation du fameux Cabinet et de la Bibliothèque rassemblés et consacrés à l’usage publique par M. le Baron de Hupsch veröffentlichte. Auf seinen Reisen in Italien, in Frankreich und anderen Ländern, sagt derselbe, habe er nigendwo eine Privatsammlung angetroffen, die so ausgedehnt, so interessant und so belehrend sei wie die des Baron v. H. in Köln. Hier öffne sich dem Naturforscher, dem Antiquar, dem Freunde der Künste, dem Geschichtsforscher, dem Litterator und selbst dem Liturgisten ein weites Gebiet der Beobachtungen. Und in der That, was da verzeichnet wird, ist ganz geeignet, eine großartige Vorstellung zu erregen. In einer anderen Schrift: Betrachtungen über die wahren Verdienste des Freiherrn v. H., versteigt sich de Brion zu der Behauptung, daß H. unter die größten Männer gezählt zu werden verdiene, die jemals gelebt haben. Nach dem Einrücken der Franzosen im J. 1794 tauchten im Kölner Publikum Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen H. auf, die ihn zu einer 1795 erschienenen Rechtfertigungsschrift veranlaßten. Die Anschwärzungen liefen hauptsächlich darauf hinaus, daß er sich Befreiung von Einquartierung und Kontributionen sowie die unentgeltliche Ueberweisung eines großen Hauses erwirkt habe, daß er von den Kunst- und wissenschaftlichen Schätzen der Abteien und Klöster Anzeige gemacht habe, daß er an Schriften gegen die Religion betheiligt sei, daß er bei den Franzosen viel gelte etc. Allerdings waren ihm einige Bevorzugungen zu Theil geworden, aber in einer für ihn völlig vorwurfsfreien Weise. Der französische Volksrepräsentant begründete dieselben damit, „daß Männer, welche arbeiten, um den Fortgang der Künste und Wissenschaften zu befördern, gerechte Ansprüche auf die öffentliche Erkenntlichkeit haben.“ H. erbot sich, seine Sammlungen, die von Kennern auf einen Werth von 100,000 Gulden geschätzt worden, in eine ewige Stiftung zu bestimmen, wenn der Magistrat ihm ein anständiges großes Gebäude dazu hergebe. Der Magistrat ging auf sein von äußerst bescheidenen Ansprüchen begleitetes hochherziges Anerbieten nicht ein. Der viel gereizte und erbitterte Mann fuhr nach dieser neuen Kränkung in seinem Sammlereifer zwar fort, aber seine Zuneigung für die Stadt Köln war gänzlich erloschen. Davon sollte man sich überzeugen, als er in Folge einer Abnehmungskrankheit am 1. Januar 1805 aus dem Leben geschieden war. Am 19. Januar meldete die Kölnische Zeitung, daß, kraft testamentarischer Verfügung, der verstorbene Herr