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ADB:Hünersdorf, Karl Heinrich

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Artikel „Hünersdorf, Karl Heinrich“ von Max Berbig in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 513, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:H%C3%BCnersdorf,_Karl_Heinrich&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 10:56 Uhr UTC)
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Hünersdorf: Karl Heinrich H., Oberbürgermeister von Gotha, hochverdienter Staats– und Communalbeamter. Derselbe wurde geboren am 21. September 1817 in Zierenberg in Kurhessen als Sohn des späteren hessischen Landrathes Friedrich Ludwig H. und seiner Gattin Katharine Wilhelmine geb. Piton, und starb am 21. Februar 1897. Nach zurückgelegtem Studium der Rechtswissenschaft auf den Universitäten Marburg und Heidelberg trat er in den kurhessischen Staatsdienst. Vom 1. Mai 1844 bis 1. December 1850 war er Richter, zuletzt Obergerichtsrath in Hanau. In dem kurhessischen Verfassungsconflict (Hassenpflug) weigerte er sich die berüchtigte rechtswidrige Steuerverordnung vom 5. September 1850 anzuerkennen und legte freiwillig das Richteramt nieder, obgleich er – nun stellenlos – in ziemlich bedrängte Verhältnisse gerieth. Nach einiger Zeit fand er Beschäftigung bei einem befreundeten Rechtsanwalt, bis er im Herbste 1854 zum ersten Bürgermeister in Gotha gewählt wurde. Ausgestattet mit umfassendem Wissen, unermüdlicher Arbeitskraft, von makellos reinem Charakter und vornehmer Gesinnung, leitete er nun fast 36 Jahre lang in fortschrittlichem Sinne die ganze neuzeitliche Entwicklung dieser Stadt. Obgleich er infolge seiner Geradheit manche Anfeindung zu bestehen hatte, ging er doch unbeirrt seinen Weg und setzte es so durch, daß ihm an seinem Lebensabend die allgemeinste Verehrung zu Theil ward. Am 1. Januar 1882 ward ihm das Prädicat „Oberbürgermeister“ verliehen, am 21. September 1887 sein 70. Geburtstag durch die städtischen Körperschaften feierlich begangen und bei seinem Ausscheiden aus der Verwaltung am 1. April 1890 erfolgte die Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Stadt an ihn. An der gedeihlichen Entwicklung des gothaischen Landes nahm er insofern Theil, als er eine lange Reihe von Jahren dem Landtage des Herzogthums angehörte und hier durch eine Reihe gediegener Arbeiten sich Verdienste erwarb. Namentlich war er ein Freund der Schule und einem Antrage von ihm zufolge entstand das Volksschulgesetz des Landes, das erste in Deutschland, im J. 1863. Ferner war H. ein eifriger Anhänger der Leichenverbrennung und seinen Bemühungen gelang es, daß in Gotha im J. 1878 das erste Crematorium eröffnet werden konnte. Infolge dessen ernannten ihn auch zahlreiche crematistische Vereine Deutschlands und Oesterreichs zum Ehrenmitgliede. H. war vermählt mit Sophie geb. Breidenbach. Das einzige Kind dieser Ehe, ein hoffnungsvoller Sohn, starb im Beginn der Jünglingsjahre.

Vgl. Phönix, Jahrg. 1897, Nr. 4. – Verbess. Gothaischer Historienkalender, Jahrg. 1888, 1891 u. 1898.