ADB:Großgebauer, Theophil
Varenius zum Mag. artium promovirt und gleichzeitig in die philosophische Facultät zu Rostock aufgenommen, wo er auch theologische Collegia las; er galt als tüchtiger Theolog und Hebräer, auch als Kenner der rabbinischen Commentare. Durch seine Kanzelberedtsamkeit war er von solchem Einfluß, daß er das gesammte, sonst so streng lutherische geistliche Ministerium Rostocks zur Empfehlung seines, einzig bei seinen Lebzeiten erschienenen, nachher der Zuneigung zum Calvinismus bezichtigten Buches vermochte. Dieses Werk: „Wächterstimme Auß dem Verwüsteten Zion“, 1661, kehrte sich gegen den geringen Einfluß der Predigt und suchte, was ihm sehr übel genommen wurde, die Schuld theils in den Predigern, theils in der Gemeindeverfassung und der Kirchenzucht. Er verwarf das von der lutherischen Kirche gehaltene, von Luther verworfene Schlüsselamt, wollte von Beichte und Absolution nichts wissen, forderte dagegen ein Laien-Presbyterium und sehr eingehende Kirchenbeaufsichtigung der Gemeindeglieder und strenge Kirchenzucht. Mit jenem näherte er sich thatsächlich der calvinistischen Kirchenverfassung. Hinsichtlich der Zucht kann man ihn einen Vorläufer Zinzendorf’s nennen, in seinen religiösen Anschauungen dagegen den Philipp Jacob Spener’s. Auf letzteren hat er ohne Frage durch seine Schrift lebhaft eingewirkt, denn derselbe hat noch 27 Jahre nach Großgebauer’s Tode eine empfehlende Vorrede zu dessen 26 Predigten geschrieben, die 1698 sein Sohn, der Güstrower Prediger M. Johannes Valentin G., herausgab. Ueber die „Wächterstimme“ hat auf Großgebauer’s Wunsch auch die Rostocker theologische Facultät ein Gutachten gegeben, welches recht vorsichtig gehalten ist. O. Krabbe, der noch neuerdings 1866 es für angezeigt hielt, gegen das Auftreten und einen Theil der Lehre Großgebauer’s zu polemisiren, gibt an, daß der Facultät actenmäßig der „Unterricht von der Wiedergeburt“ nicht mit vorgelegt [751] sei. G. war einer der ersten in den protestantischen Kirchen, welche eine Erneuerung des Taufbundes durch eine Confirmation, d. h. eine Wiederaufnahme der Firmung in entsprechender protestantischer Weise, forderten. Schwachen Leibes ist er schon im 35. Jahre gestorben; vermählt war er mit Margaretha († 4. Juli 1661), einer Tochter des Rostocker Pastors zu St. Nicolai, Poeta laureatus M. Johannes Stein (Diaconus 1616–64, Pastor 1664, † 1683).
Großgebauer: Theophil G., auch Großgebaur, Großgebawr geschrieben, geboren zu Ilmenau in Thüringen 1626 oder 1627, wurde 1653 im October zum Diaconus der Jacobikirche in Rostock erwählt, am 22. November vom Herzoge bestätigt, † am 8. Juli 1661. Am 24. October 1650 wurde er von- Das Parentationsprogr. von Laur. Bodock ist abgedruckt in Goetzii Elogia theol. Germ. II. S. 285. Rostocker Etwas IV. S. 380. Die weiteren Quellen und Nachweise: O. Krabbe, Heinrich Müller und seine Zeit, Rostock 1866, S. 187 ff. Doch setzt Krabbe den Todestag auf den 6. Juli 1661.