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ADB:Gottfried (Pfalzgraf bei Rhein)

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Artikel „Gottfried, Graf von Calw, rheinischer Pfalzgraf“ von Harry Breßlau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 475–476, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gottfried_(Pfalzgraf_bei_Rhein)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:21 Uhr UTC)
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Gottfried, Graf von Calw, rheinischer Pfalzgraf, † am 6. Febr. 1131 oder 1132. Das Geschlecht der Grafen, die man nach dem Städtchen Calw an der Nagold im würtembergischen Schwarzwaldkreis benennt, wo ihre Hauptburg stand, läßt sich mit einiger Wahrscheinlichkeit bis gegen die Mitte des 9. Jahrhunderts zurückverfolgen; bestimmt genannt wird aber ein Graf Adalbert von Calw erst 1037 in dem Stiftungsbrief des Klosters Oehringen. Sein gleichnamiger Sohn Adalbert II. († 1099) war vermählt mit Wiltrud, einer Tochter des vielberufenen Herzogs Gottfried von Lothringen, und nach diesem, seinem Schwiegervater, benannte er seinen zweiten Sohn G., welcher nach dem Tode seines älteren Bruders Adalbert III. der alleinige Erbe der Güter des Hauses wurde, und dadurch, sowie durch die Vogtei über die Klöster Hirschau, Sindelfingen und Lorsch, von welchem letzteren er sieben Volllehen besaß, einer der reichsten Herren Schwabens und Frankens wurde. Während sein Vater zu den Anhängern des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden gehört hatte, begegnet G. schon 1089 in der Umgebung Heinrichs IV. und schloß sich später aufs engste an Heinrich V. an, zu dessen intimsten Vertrauten er bald gehörte. Die große Zahl von Urkunden, welche seit 1106 auf die Intervention oder „auf den Rath und die Bitte“ Gottfrieds erlassen wurden, zeugt ebensosehr für das innige Verhältniß, welches zwischen dem Grafen und dem Kaiser bestand, wie die wichtigen und schwierigen Aufträge, deren er von Heinrich gewürdigt, und die hohen Gnadenbezeugungen, mit denen er von ihm beehrt wurde. G. begleitete 1110 Heinrich auf einem Römerzuge, gehörte 1111 zu den Bevollmächtigten, welche den Vertrag über das Investiturrecht mit Paschalis II. verhandelten, abschlossen und beschworen, kehrte dann mit dem Kaiser zurück und wohnte im August der Leichenfeier Heinrichs IV. zu Speier bei. Im J. 1113 wurde er, nachdem der Pfalzgraf Siegfried von Ballenstädt am 9. März gestorben war, mit der rheinischen Pfalzgrafschaft belehnt; als 1116 Heinrich abermals nach Italien zog, übertrug er G. neben dem Herzog Friedrich von Schwaben seine Stellvertretung in den deutschen Ländern; beide hielten namentlich in den rheinfränkischen Gegenden, den Bisthümern Worms und Mainz, mit der Aufbietung aller Kräfte [476] das kaiserliche Aufsehen aufrecht, ohne indeß in den vielfachen und wilden Kämpfen, die sie mit Heinrichs Gegnern zu bestehen hatten, immer die Oberhand zu behalten. Im Mai 1118 sprach der Kardinallegat Kuno von Präneste über beide den Bann aus. Auch bei den Verhandlungen, die 1119 zwischen Papst und Kaiser geführt wurden, spielte G. eine hervorragende Rolle, mußte es aber auch über sich ergehen lassen, daß nach dem Scheitern derselben Calixt II. auf dem Reimser Concil den Bannfluch gegen ihn erneuerte. Nichts destoweniger blieb er dem Kaiser getreu, und hatte die Genugthuung, trotzdem bei den Verhandlungen über das Concordat von Worms 1122 an der Wiederherstellung des kirchlichen Friedens in Deutschland mitwirken zu dürfen. Nach dem Hinscheiden eines kaiserlichen Freundes gehörte G. zu den Fürsten, welche nach der Leichenfeier zu Speier (Juni 1125) die nöthigen Anordnungen für die Wahrung des Landfriedens während des Interregnums trafen und den Wahltag bei Mainz auf den 24. August 1125 anberaumten. Trotz der engen Verbindung, in welcher er bei Lebzeiten Heinrichs mit Friedrich von Schwaben gestanden hatte, erkannte G. die Wahl Lothars an, fand sich im November zu Regensburg an dem Hofe desselben ein und wohnte auch der Straßburger Versammlung im December bei, auf welcher Herzog Friedrich des Hochverraths schuldig erklärt wurde. Ungeachtet dieser Fügsamkeit, blieb er nicht ganz in ungehindertem Besitz der Stellung, welche er Heinrichs V. Gunst verdankte; auch abgesehen davon, daß er im Rathe des neuen Königs entfernt nicht den Einfluß ausübte, wie während der Regierung des letzten Saliers, mußte er sich eine erhebliche Schmälerung seines Ansehens gefallen lassen. Denn seit dem J. 1126 erscheint neben G. Wilhelm, der Sohn des 1113 gestorbenen Siegfried von Ballenstädt in den Urkunden als rheinischer Pfalzgraf, der also nicht sowol zu seinem Nachfolger designirt war, sondern mit dem der noch lebende G. Rechte und Ehren des Amtes theilen mußte. Nach Gottfrieds Tode (am 6. Januar 1131 oder 1132) ging ein Antheil an demselben auf Otto von Rineck, den Stiefvater Wilhelms, über; erst unter Konrad III. kam der letztere in den alleinigen Besitz des Amtes. G. war vermählt mit Luitgard, einer Tochter Bertholds II. von Zähringen, sein gleichnamiger Sohn war vor dem Vater gestorben: seine reichen Besitzungen gingen auf seine Tochter Uta, die Gemahlin Welfs VI. über. Den Mannesstamm der Grafen von Calw pflanzte ein Neffe Gottfrieds, Graf Adalbert von Löwenstein, fort, der sich bald nach seines Oheims Tode der Burg Calw bemächtigte und diese auch gegen Welf behauptete.

Giesebrecht, Kaiserzeit III. IV. Stälin, Wirtemb. Geschichte I. 567 ff.; II. 367 ff.