ADB:Glockendon
Albert G. der Aeltere, geb. um 1450 zu Nürnberg, Kupferstecher und Illuminist. Er kopirte einzelne Kupferstiche nach Schongauer und arbeitete im Stil dieses Meisters. Passavant, Peintre Graveur. Georg G. der Aeltere, ist der älteste bekannte Nürnberger Formschneider, zugleich Illuminist. Er malte Initialen (zum Theil auf Goldgrund, für Gesang- und Meßbücher, Wappenbriefe etc. Er starb 1515. Seine Söhne und Töchter übten dieselbe Kunst (Neudörfer, Nachrichten von Nürnbergischen Künstlern, Wien 1875). Georg G. der Jüngere, Sohn des Vorigen. Geb. 1492 zu Nürnberg, gest. daselbst 1553, übte das Geschäft des Vaters (wendete dabei auch Patronen an) und trieb einen Handel mit gemalten Kupfern und Miniaturen (s. Doppelmayr, Nachrichten von Nürnbergischen Künstlern, Nürnberg 1730). Nicolaus G., Sohn des vorigen, ist mit seinem Bruder Albrecht der berühmteste Miniaturmaler dieser Familie. N. arbeitete viel für den Kardinal Albrecht, Erzbischof von Mainz. Ein für denselben gefertigtes großes Missale vom J. 1524, dessen größere Bilder Copien nach Dürer sind, befindet sich jetzt in der Bibliothek zu Aschaffenburg. Von ihm sind auch noch ein Gebetbuch in Octav vom J. 1531 in derselben Bibliothek, ein neues Testament in der Bibliothek zu Wolfenbüttel, ein Gebetbuch in der Bibliothek zu Cassel, ein Missale und ein Passionale in der Stiftskirche zu Aschaffenburg. G. starb um das J. 1560. Er hatte zwölf Söhne, welche sämmtlich Künstler wurden (s. Doppelmayr, Nachrichten von Nürnbergischen Künstlern, Nürnberg 1730). Albrecht oder Albert G., der jüngere Bruder des vorigen, ebenfalls ein ausgezeichneter Miniaturmaler, lebte in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Von ihm ein Bilder-Kalender vom J. 1526 in der königl. Bibliothek zu Berlin.
Glockendon oder Glockenton ist der Name einer Nürnberger Künstler-Familie, deren Mitglieder in der zweiten Hälfte des 15. und der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts lebten und arbeiteten. Ihre Genealogie ist nicht ganz klar und ihre Werke sind zum großen Theil noch nicht mit Sicherheit bestimmt. Als der Ahn derselben gilt: