ADB:Gerhard, Andreas
Johann G. – Andreas G. erhielt nach vollendeten Studien die juristische Doctorwürde in Jena. Wir finden ihn sodann als Beisitzer des Leipziger, als Ordinarius des Coburger Schöppenstuhls, als Weimarischen Hofrath und 1616 als solchen in Rudolstadt bei dem Grafen Karl Günther, von wo aus er als Kanzler nach Arnstadt berufen wurde. In dieser Stellung wirkte er bis an seinen Tod. Hier hat er sich neben seiner amtlichen Thätigkeit durch wohlthätige Stiftungen um die Arnstädter Schule sehr verdient gemacht. Außer den von ihm verfaßten juristischen Schriften, meist Dissertationen und Disputationen, welche man in Hesse’s Verzeichniß schwarzburgischer Gelehrten aus dem Auslande, 3. St. 1833, Schulprogramm, verzeichnet findet, soll er nach Hellbach (Geschichte der Frauenkirche zu Arnstadt, S. VI f.) in seinen Manuscripten merkwürdige Nachrichten von Arnstädtischen Klöstern hinterlassen haben. Leider konnten diese noch nicht wieder aufgefunden werden. Ueber ihn sind außer dem Angeführten noch zu vergleichen: Jöcher; Treiber’s Schulprogramm von 1695, Arnstadt; Treiber’s schwarzburgische Genealogie und Chorographie, S. 81; Robst, Leben des Superint. Lappe, S. 68, 171; Nicolai’s Inschriften zu Arnstadt, VI. Samml. Arnstadt 1825.
Gerhard: Andreas G., geb. 29. Septbr. 1580 in Radenburg (nach der Geneal. Gerhard.: Rodefurt) bei Quedliburg, † den 17. Septbr. 1623 als Kanzler zu Arnstadt. Sein Vater war Bartholomäus G., sein Bruder der besonders durch seine loci theologici berühmte Jenenser Theolog