ADB:Georgii, Eberhard Friedrich von
folgenden und Sohn des würtembergischen Generalmajors G. Auf den Universitäten Tübingen und Göttingen gebildet, wurde er im J. 1780 für kurze Zeit Professor der Rechte an der berühmten Karlsschule, später Regierungs- und Consistorialrath, auch Kirchenkastensadvocat, in den J. 1797–99 landständischer Consulent und in dieser Eigenschaft ständischer Deputirter auf dem Congreß zu Rastatt. Nachdem er wieder in seine früheren Aemter zurückgekehrt, erfolgte zu Ende des J. 1805 der Umsturz der altwürtembergischen Verfassung durch König Friedrich. In Folge dieses Ereignisses verweigerte G. aus Gewissenspflicht den, den Beamten statt des verfassungsmäßigen Diensteids nunmehr abverlangten unbedingten Eid und zog sich daher ins Privatleben zurück. Nach einiger Zeit jedoch wieder in den Justizdienst eingetreten, wurde er im Verlaufe einiger Jahre Präsident des würtembergischen Obertribunals. Er war auch im Gebiet des Civilrechts, sowie speciell des würtemb. Kirchenrechts schriftstellerisch thätig.
Georgii: Eberhard Friedrich G., verdienter würtembergischer Staatsmann, geb. am 18. Jan. 1757, † am 13. April 1830, Enkel des- Vgl. Schwäbische Chronik von 1830, S. 439 f., 443 f., Sammlung von Lebensbeschreibungen etc. betr. die Georgii’sche Familie, Stuttg. 1876, S. 81–92.