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ADB:Georg (Graf zu Waldeck und Pyrmont und Limpurg-Gaildorf)

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Artikel „Waldeck und Pyrmont, Georg, Graf zu“ von Albert Eugen Adam in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 667–668, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Georg_(Graf_zu_Waldeck_und_Pyrmont_und_Limpurg-Gaildorf)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:06 Uhr UTC)
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Waldeck: Georg Friedrich Karl, Graf zu W. und Pyrmont auch Limpurg, geboren am 31. Mai 1785 in Bergheim im Fürstenthum Waldeck, Sohn des Grafen Wilh. Josias Leop. v. W. (geboren am 16. October 1733, Oberst des waldeckischen Contingentsbataillons im 7jährigen Krieg, † am 4. Juni 1788) und der Christine Wilh., des Grafen Gustav Friedrich zu Isenburg-Büdingen Tochter (geboren am 24. Juni 1756, † am 13. November 1826). Nach dem Besuch der Universität Göttingen nach Arolsen zurückgekehrt, ward er dort Geheimer Rath und Präsident der Armen- und Wohlthätigkeitscommission. Durch die Verheirathung seines Großvaters Josias (geboren 1696 † 1763) mit Gräfin Dorothea Sophie Wilh. v. Solms-Assenheim hatte die Familie Antheil an der Grafschaft Limpurg, welche 1806 als Standesherrschaft unter die Souveränität Württembergs kam. So berief ihn 1811 König Friedrich von Württemberg aus Heidelberg, wo Graf Georg damals privatisirte, zu sich und machte ihn zum Geheimen Rath und Landvogt (Präfecten) von Heilbronn, 1812 von Stuttgart. Er wird aus dieser Zeit als tüchtiger Verwaltungsbeamter gerühmt. Als König Friedrich im J. 1815 einen württembergischen Landtag berief, verwahrte zwar Graf W., der als Stimmführer mehrerer Theilhaber der Grafschaft Limpurg auf dem Landtag erschienen war, ebenfalls den Mediatisirten die Rechte, die ihnen der Wiener Congreß und die künftige Verfassung Deutschlands zuerkennen würden, griff aber doch sofort und in hervorragender Weise in die Verhandlungen ein. Er war der erste in der Versammlung, der sich gegen die vom König gegebene neue Verfassung erklärte; und die von ihm in diesem Sinne im voraus entworfene Adresse ward einmüthig angenommen. Auch in der Folge war er einer der lautesten Vorkämpfer für die Wiederherstellung der altwürttembergischen Verfassung und gegen König Friedrich’s autokratisches Regiment, sodaß er in alle wichtigeren Comités von den Ständen gewählt wurde. Nicht minder lebhaft verfocht er die Ansprüche der Mediatisirten, nicht bloß in der württemb. Ständeversammlung, sondern auch beim Bundestag in Frankfurt a. M. schriftlich und mündlich. Es läßt sich nicht verkennen, daß manche seiner Schritte der Mißdeutung sehr ausgesetzt, auch die Form manchmal anstößig war; in [668] einer an die königliche und ständische Vergleichscommission gerichteten Eingabe waren Wendungen gebraucht, worin ziemlich unverhüllt die fortdauernde Souveränität der Mediatisirten behauptet und das Maß ihrer künftigen Unterordnung unter Württemberg von ihrem guten Willen abhängig erklärt war. Er erregte dadurch den Argwohn und den Unwillen des Königs Friedrich und seines Nachfolgers, Königs Wilhelm, im höchsten Grade. Als ständischer Verhandlungscommissär beim Verfassungswerk ward er daher von König Friedrich als zu excentrisch zurückgewiesen, wegen seiner Schritte beim Bundestag wiederholt in Untersuchung gezogen, aus dem Staatsdienst entfernt und ihm der Geheimrathscharakter von König Wilhelm genommen. Als er im Juni 1817 mit der großen Mehrheit des Landtages den Verfassungsentwurf König Wilhelm’s abgelehnt hatte, wurden nicht bloß die auswärtigen Landtagsmitglieder, sondern auch Graf W. – obwol seit fünf Jahren in Stuttgart wohnhaft – aus Stuttgart ausgewiesen; als er nach drei Wochen zurückkehrte, abermals ausgewiesen. Gerichtliche Klage ward nicht angenommen, worauf er sich beim Bundestag beschwerte. Allein hier konnte er trotz aller Rührigkeit weder in dieser Sache, noch in der der Mediatisirten etwas erreichen. Andererseits gewann König Wilhelm’s feste, aber weise und wohlwollende Regierung allmählich auch sein Zutrauen; er machte persönlich seinen Frieden und erhielt in einer Declaration vom 25. August 1819 die standesherrlichen Verhältnisse seines Hauses festgestellt. Dem verfassungsberathenden Landtag von 1819 wohnte er zwar anfangs an, ergriff aber nur einmal das Wort; von den späteren Verhandlungen und der Unterzeichnung des Verfassungsantrages im September 1819 hielt ihn Krankheit in Gaildorf zurück. Von 1820 an Mitglied der Kammer der Standesherren und des weiteren ständischen Ausschusses bethätigte er einen regen Eifer auf allen Gebieten der Verwaltung (vgl. seine „Ansichten über die … Organisation der höheren Regierungs- und Finanzstellen“, Hall 1821). Allein schon am 18. Juni 1826 starb er, erst 41 Jahre alt, in Gaildorf nach langer Krankheit. – Von der in hunderte von Theilen zersplitterten Grafschaft Limpurg hat er den Antheil Gaildorf-Solms-Assenheim bis auf 5/18 ausschließlich an sich gebracht. Nach seinem kinderlosen Tode folgte ihm zunächst seine Frau Amalie, Tochter des Waldeckischen Bergamtmannes Joh. Reinh. Wirths (vermählt in Arolsen am 17. Juni 1809) in allen Besitzungen kraft des von Graf Georg erlassenen Erbstatutes. Nach deren Tod (29. September 1852) kam die Standesherrschaft an seinen Neffen Richard Graf zu W., und durch Vertrag vom 16. März 1863 an dessen Schwester Mechthilde, vermählte Gräfin Bentinck, deren zweiter Sohn Wilhelm Graf von Bentinck und Waldeck-Limpurg derzeit im Besitz ist.

Verhandlungen in der Versammlung der Landstände des Kgr. Württemberg 1815/17, 1819. – Graf Georg Waldeck, Schreiben an den kais. österr. u. die kgl. preuß., dänischen u. großbritann.-hannöverschen bevollmächtigten Gesandten am teutschen Bundestage (d. d. Frankf. a. M. 31. Aug. 1816 betr. die Garantie der württ. Verfassung). – Derselbe, Württembergs ständische Verhältnisse am Jahresschluß 1816. Teutschland. – Derselbe, Denkschrift an die Bundesversammlung (d. d. Frankf. a. M. 9. Aug. 1817 wegen Justizverweigerung). – Württ. Jahrbücher f. Statistik u. Landeskunde 1894, I, 32. – Cast, Württ. Adelsbuch 1839.