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ADB:Gayling von Altheim, Christian Heinrich Freiherr

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Artikel „Gayling von Altheim, Christian Heinrich Freiherr“ von Friedrich von Weech in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 447, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gayling_von_Altheim,_Christian_Heinrich_Freiherr&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:04 Uhr UTC)
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Gayling von Altheim: Christian Heinrich Freiherr G. von A., geb. zu Buesweiler im Elsaß am 11. Oct. 1743, † zu Karlsruhe am 13. Jan. 1812. G. gehörte zu der auserlesenen Zahl tüchtiger und human gesinnter Staatsmänner, welche die weisen und wohlwollenden Absichten des damaligen Markgrafen, nachherigen Großherzogs Karl Friedrich von Baden in ihrer Verwaltung verwirklichten. Jung in badische Dienste getreten, erwarb er sich die besondere Zufriedenheit seines Landesherrn, da er am Hofe der Kaiserin Katharina von Rußland in den J. 1772 ff. die Interessen seines Hofes zu vertreten hatte, die durch die übelwollende Gesinnung der österreichischen Regierung bedroht waren. Denn diese gab den Intriguen der Jesuiten und ihres Anhangs in der an Baden-Durlach gefallenen streng katholischen Markgrafschaft Baden-Baden einen für die neue Landesherrschaft nicht unbedenklichen Rückhalt. Von Petersburg zurückgekehrt, diente G. seinem Fürsten in verschiedenen wichtigen Stellungen als Vicepräsident des Hof- und Kirchenrathes, als Präsident der Rentkammer (Finanzminister), als Gesandter beim schwäbischen Kreise. Die Biographen Karl Friedrichs, v. Drais und Nebenius, rühmen Gayling’s Geschäftskenntniß, Rechtlichkeit und Ordnungsliebe eben so sehr wie seine Milde und Billigkeit. Alle diese Eigenschaften aber reichten nicht aus, in den badischen Finanzen das erwünschte Gleichgewicht zu erhalten, als nach dem Eintritte Badens in den Rheinbund, die unerschwinglichen Forderungen an das Land herantraten, die Napoleon an seine Verbündeten zu stellen pflegte. Nicht geneigt, mit einem beständigen Deficit zu kämpfen, erbat G. 1807 seine Entlassung als Finanzminister und übernahm die Leitung des Justizministeriums, 1810 auch den Vorsitz in der Ministerconferenz. Noch einmal wurde im J. 1811 von seinem Patriotismus das Opfer verlangt, an die Spitze der in die größte Verwirrung gerathenen Finanzverwaltung zu treten, doch war ihm nicht mehr vergönnt, ruhigere Tage zu erleben, die ihm vielleicht ermöglicht hätten, das Mißverhältniß in den Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes zu beseitigen. Ein Nervenschlag machte seinem thätigen Leben ein plötzliches Ende. Von seinen beiden Söhnen war der ältere, Christian, nachdem er in der österreichischen und russischen Armee gedient hatte, seit 1806 Kammerherr der Erbprinzessin Stephanie, seit 1816 Oberhofmarschall, seit 1825 auch Vicepräsident der ersten Kammer und starb am 2. Novbr. 1832, während der jüngere, Wilhelm († am 13. Octbr. 1861), in der militärischen Laufbahn bis zum Gouverneur der Bundesfestung Rastatt vorrückte.

Bad. Biographien II. 558, vgl. I. 279. 280.