ADB:Frosch, Franz
Zasius’ vertrauter Schüler ward. Als dieser ihn 1520 für die Abhaltung seiner Vorlesungen wegen Kränklichkeit substituirte, erhob der Senat Einsprache, weil F. sich an tumultuarischen Bewegungen in der Studentenschaft betheiligt hatte. F. ging dann nach Nürnberg, an B. Pirkheimer, wie es scheint, durch Zasius empfohlen. 1522 schreibt ihm Zasius, um durch seine und Pirkheimer’s Vermittlung als Consulent nach Nürnberg gerufen zu werden. 1525 ist er Doctor und Kanzler des Bischofs von Würzburg; 1530 Beisitzer des Reichskammergerichts und als solcher 1531 bei der Redaction einer „Ordnung und Reformation“, welche vom Regensburger Reichstage 1532 mit geringen Aenderungen angenommen wurde, betheiligt; 1533 ist er Advocat in Straßburg, später Syndicus der Stadt. Als Schriftsteller ist er bekannt durch die „Isagoge in juris civilis studium“. Er hat sie als eine Instruction für Dr. Felix Rayter, den Begleiter seiner Söhne, die er 1533 zum Studium der Jurisprudenz nach Bourges schickte, entworfen. Gedruckt ist sie bei Winckel, Varia opuscula de exercitatione jurisconsultorum, Argentor. 1553. 8. p. [147] 275–444. Sie ist bemerkenswerth durch die Erörterungen über das in Justinians Pandecten befolgte System und die Ordnung der Fragmente.
Frosch: Franz F., Jurist, geboren um 1490 in Nürnberg, gestorben 1540 in Straßburg, studirte in Ingolstadt, besuchte italienische Universitäten, kam dann nach Freiburg, wo er- Will, Nürnberg. Gelehrten-Lexikon, 5, 372 ff. – Winckel, Varia opuscula, p. 601: Declamatio funebris A. Buchii in mortem Froschii. – Riegger, Vita Zasii p. 41. 70. Zasii epistolae p. 259. 340. 448. 449. 513. – Bluhme, Ueber die Ordnung der Fragmente. Zeitschr. f. gesch. R.-W. 4, 383 f. – Schreiber, Gesch. d. Univers. Freiburg, 2, 100. – Stobbe, Gesch. d. d. Rechtsquellen, 2, 195.