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ADB:Friedrich der Streitbare

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Artikel „Friedrich der Streitbare, Graf von Arnsberg“ von Wilhelm Crecelius in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 456–457, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_der_Streitbare&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:37 Uhr UTC)
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Friedrich der Streitbare, Graf von Arnsberg. In dem westfälischen Süderlande, auf dem Hellwege und im Dreingau lag seit dem Ende des 10. Jahrhunderts (978 wird zuerst urkundlich ein Graf Hermann genannt) die Grafengewalt in den Händen eines reichbegüterten Geschlechtes, das in Werl residirte und entweder nach diesem seinem Sitz sich benannte oder den Titel von „Grafen in Westfalen“ führte. Durch mehrfache Theilungen und große Schenkungen kam der Familienbesitz theils an andere Geschlechter (wie die Grafen von der Mark), theils in die Hände der Kirche, namentlich des Erzstiftes Köln. So war dem Grafen F. dem Streitbaren (er ist wahrscheinlich ein Sohn des Grafen Konrad von Werl, der 1092 gegen die Friesen fiel) von den großen Besitzungen der Ahnen nur ein kleiner Theil, noch dazu in dem wenig fruchtbaren Berglande im Süden des Westfalengaues, übrig geblieben. Er benannte sich nach der, zuerst 1114 in einer Urkunde erwähnten Burg Arnsberg. Daß F. von heftigem Ingrimm gegen die Geistlichkeit, namentlich gegen die Kölner Kirchenfürsten erfüllt war, kann nicht auffallen; mußte ihm doch stets vor Augen stehen, wie die Macht seines Geschlechts durch das unbesonnene Verschenken des Familienguts an die Kirche in so hohem Grade geschwächt war; daher seine, freilich vergeblichen Versuche, von dem verlorenen Besitz möglichst viel wieder zu gewinnen. Schon 1102 sehen wir ihn in Fehde mit Erzbischof Friedrich von Köln. Der letztere erwiderte sie durch einen Einfall in des Grafen Gebiet und bewog den Kaiser Heinrich IV. über denselben die Reichsacht auszusprechen. Indeß muß der Graf bald wieder vom Kaiser zu Gnaden angenommen worden sein, denn 1106 überzog er den von Heinrich IV. abgefallenen Bischof Burchard von Münster mit Krieg, nahm denselben gefangen und lieferte ihn an den Kaiser aus, welcher bei seinem herannahenden Tode dem Bischof die Reichsinsignien übergab und seinem Sohne Heinrich V. überbringen ließ. Auch dem neuen Kaiser scheint F. anfangs ergeben gewesen zu sein; später aber nahm er, diesmal an der Seite des Erzbischofs von Köln, an dem Aufstand Theil, welchen Herzog Lothar von Sachsen gegen die Strenge des Reichsoberhauptes erregte. Er scheint sich sogar in hervorragendem Maße daran betheiligt zu haben. So kam er 1114 mit seinem Bruder Heinrich und anderen Verbündeten der Stadt Köln und dem Erzbischof zu Hülfe und vereitelte den Angriff des Kaisers auf die Stadt. Dafür fiel Heinrich V. im October desselben Jahres in das Arnsbergische ein, verheerte das Land und erbaute in ihm eine Feste, um die Burg des Grafen in Schach zu halten. 1115 war der Graf in der siegreichen Schlacht am Welfesholz zugegen. In Folge diesess Sieges zog der Erzbischof von Köln gegen die von den Kaiserlichen besetzten Burgen in Westfalen und brach sie. Uebrigens söhnte sich Graf F. bald mit dem Kaiser aus, während Andere, namentlich Lothar, im Aufstand verharrten; ja er ließ die Gegner desselben in Westfalen, wie der Annal. Sax. berichtet, auf das Schwerste seine Hand fühlen, und namentlich hatte das Stift Osnabrück, welches den vom Kaiser ernannten Bischof nicht aufnahm, fünf Jahre lang unter den Einfällen des Grafen zu leiden. Bei der Stellung, welche F. zur Geistlichkeit einnahm, kann man sich denken, wie schmerzlich es ihn berühren mußte, als Norbert, der Stifter des weißen Prämonstratenserordens, den Grafen Gotfried von Cappenberg, den Gemahl von Friedrichs Tochter Jutta, so begeisterte, daß er alle seine Güter dem Orden schenkte und selbst eintrat. Der Arnsberger suchte dies zu hindern und soll Norbert [457] selbst gefangen genommen und bis zu seinem eigenen Tode im Gefängniß gehalten haben. Allein die 1123 bereits durch den Kaiser erfolgte Bestätigung der Stiftung von Cappenberg schützte dieselbe vor den Gewaltmaßregeln des Arnsbergers. Kein Wunder, wenn die Kirche den 1124 plötzlich bei einer Mahlzeit eingetretenen Tod Friedrichs als eine Strafe des Himmels ansah. F. hinterließ aus seiner Ehe mit einer Tochter des Herzogs von Limburg zwei Töchter, von denen die älteste, Sophie, ihrem Gemahl, dem Grafen Gotfried von Cuich die Besitzungen ihres Vaters zubrachte. Sie ist die Stammmutter der späteren Grafen von Arnsberg. Die jüngere Tochter Jutta, trat auf Anregung ihres Gemahls, des Grafen von Cappenberg, in den geistlichen Stand.

J. S. Seibertz, Diplomat. Familiengeschichte der alten Grafen von Westfalen zu Werl und Arnsberg (Arnsberg 1845); Erste Abtheilung der Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen.