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ADB:Francken, François

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Artikel „Francken, Francois“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 243, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Francken,_Fran%C3%A7ois&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:30 Uhr UTC)
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Francken: Francois F., oder Vrancken, auch Vranck, niederländischer Staatsmann, war seit 1583 Pensionär der Stadt Gouda und als solcher Mitglied der Staaten von Holland. Ein treuer Gesinnungsgenosse Oldenbarnevelt’s, stand er dem großen Staatsmanne, der ihn zu seinem Adjuncten und Stellvertreter ausersah, als er, wie leider nicht geschah, die auf zu viele Theile der Verwaltung sich erstreckende Stelle des Landesadvocaten theilen wollte, in seinem Kampf gegen Leicester und die calvinistischen Demokraten zur Seite. 1587 ward ihm von den Staaten aufgetragen, dem Angriffe der Leicestrischen Faction auf ihre Souveränetät zu begegnen und er schrieb darum die bekannte Deduction der Rechte der Staaten, welche zwei Jahrhunderte lang der politische Catechismus der holländischen Regenten blieb und durch wunderliche Behauptungen, namentlich in der historischen Beweisführung, sich auszeichnet. Bei dem gänzlichen Mangel an historischem Wissen ward die sonst sehr tüchtige Arbeit als ein vernichtender Schlag für die Gegner allgemein anerkannt. 1592 ward F. Mitglied des Hohen Rathes, 1597 Präsident der juristischen Commission zur Schlichtung der Differenzen zwischen der Stadt Gröningen und den Ommelanden. Ein eifriger Beförderer der Errichtung einer westindischen Compagnie, entzweite er sich mit Oldenbarnevelt, der dieser als zu einem unheilbaren Bruche des angebahnten Stillstandes mit Spanien führend, entgegen war. Auch war F. ein eifriger Calvinist geworden und so in seinen alten Tagen ein offener Gegner seines alten Freundes. Glücklicherweise starb er 1617 vor dessen Sturz. Neben Oldenbarnevelt scheint F. längere Zeit den meisten Einfluß in den Staaten gehabt zu haben, doch seine Thätigkeit ist meistens im Dunkeln geblieben, während weder Briefe noch Memoiren bei ihm den Mangel an Personalia in den Resolutionen ersetzen. Nur daß er fortwährend in allen Commissionen ernannt ward, zeugt für sein persönliches Uebergewicht.