ADB:Franck, Moritz von
[678] in den Landtag der Provinz. Nachdem er seine Abstammung von Johann Jakob Franck, der von der Kaiserin Maria Theresia am 17. Juli 1773 in den Ritterstand erhoben und in das Consortium des niederösterreichischen Ritterstandes aufgenommen worden, nachgewiesen hatte, und da er auch alle anderen statutenmäßigen Eigenschaften besaß, wurde ihm das steiermärkische Incolat sammt den damit verbundenen Prägorativen verliehen, d. h. er wurde Mitglied des steiermärkisch-ständischen Landtages und zwar in der Gruppe des Ritterstandes. Gerade damals erwachte der steiermärkische Ständelandtag nach mehr als 200jährigem politischem Schlafe zu frischerem Leben; aus intelligenten, den höheren Kreisen der Bevölkerung angehörigen Männern bildete sich eine Partei, welche sich der staatsrechtlichen Bedeutung des Landtages wieder erinnerte und es kam in der Landstube zu Graz zu Verhandlungen und Beschlüssen, welche von der Erkenntniß der Nothwendigkeit von Reformen im Staatsleben Zeugniß geben, ja auch von Opposition gegen die Regierung getragen sind. Der Reihe dieser Männer gesellte sich schon von Anfang an F. zu. Seine hervorragende Geistes- und Arbeitskraft fand rasch Anerkennung; schon 1846 wurde er von dem Landtage zum Ausschußrath des steiermärkischen Ritterstandes gewählt und gelangte dadurch in jene Körperschaft, welche den permanenten kleinen Landtag bildete und im Namen des großen Landtages, wenn dieser nicht versammelt war, verhandelte und beschloß.
Franck: Moriz Ritter von F., Parlamentarier, Bürgermeister von Graz, geboren zu Wien am 26. September 1814, trat jung in das k. k. Heer, in dem er zum Lieutenant und Oberlieutenant avancirte, er schied jedoch bald aus demselben, übersiedelte 1840 von Niederösterreich nach Steiermark und kaufte sich hier die Herrschaft Finkenegg bei Wildon südlich von Graz an. Als Ritter und landtäflicher Gutsbesitzer bewarb er sich 1843 um die Aufnahme in die Reihe der Stände des Herzogthums Steiermark und demgemäßZum ersten Male ergriff F. im Landtage das Wort, als es sich (22. April 1847) darum handelte, den Ansprüchen Ungarns auf Abtretung der steirischen Gemeinden Oberwaldbauern und Sinnersdorf entgegenzutreten und hielt eine glänzende, von patriotischem Geiste durchwehte Rede, welche den gesammten Landtag derart ergriff, daß sich alle Mitglieder von ihren Sitzen erhoben, um seinem Antrage – Protest an den Kaiser gegen die Ansprüche Ungarns – einhellig zuzustimmen. – In der Sitzung vom 3. Jänner 1848 unterstützte F. durch eine große Rede den Antrag des ständischen Ausschusses auf Erbauung einer Eisenbahn von Bruck an der Mur nach Salzburg, eine Linie, welche allerdings erst viele Jahre später zu Stande kam. – In der bedeutungsvollen Frage der Ablösung der Grundlasten (Zehent, Robot, Laudemium u. s. w.), welche schon 1846 den steirischen Landtag beschäftigte, trat F. für das gegenseitige Provocationsrecht (das Recht sowol der Herrschaften als der Unterthanen, die Ablösung der Grundlasten zu fordern) ein. Als die ersten Nachrichten von dem Ausbruche der Märzrevolution 1848 in Wien nach Graz gelangten, stellte F. in der Sitzung vom 18. März den Antrag, der alte ständische Landtag, der nur aus den drei privilegirten Ständen (dem hohen Adel, dem Ritterstande, den Prälaten) und einer schwachen Vertretung des Bürgerstandes bestand, solle selbst, wenigstens provisorisch eine erweiterte Repräsentation schaffen, wonach in derselben der Bürger- und der Bauernstand eine ausgiebige Vertretung erhalten solle. Diese Anregung Franck’s war in der That die Veranlassung, daß der ständische Landtag in den folgenden Sitzungen beschloß, einen provisorischen Landtag einzuberufen, welcher aus 90 Abgeordneten, und zwar 3 des Prälatenstandes, 17 des Herren- und Ritterstandes, 10 der nichtlandständischen Gutsbesitzer, aus 30 Vertretern der Intelligenz, der Industrie und der bürgerlichen Gemeinden und aus 30 Abgeordneten des Bauernstandes gebildet war. An den Vorarbeiten für diesen Landtag, als Mitglied eines Comités zur Abfassung eines Entwurfes für eine Gemeindeordnung nahm F. regen Antheil.
Diesem provisorischen Landtage jedoch, der für den 13. Juni 1848 einberufen wurde, gehörte F. nicht an, denn er war bereits am 3. Mai von dem Bezirke Wildon zum Abgeordneten in die deutsche Nationalversammlung zu [679] Frankfurt a. M. gewählt worden und hatte sich sogleich in die alte Kaiserstadt begeben.
Nachdem er von dort zurückgekehrt war, hatte bereits 1849 die Reaction gegen die freiheitlichen Bewegungen begonnen und verstärkte sich von Jahr zu Jahr. F. sowol, als die ihm befreundeten bedeutendsten Männer der Steiermark Graf Gleispach, Moriz v. Kaiserfeld, Dr. Karl Rechbauer, Anton Alexander Graf Auersperg (Anastasius Grün), Dr. Karl v. Stremayr zogen sich in die Stille des Privatlebens zurück, hoffend, daß das durch den Hochadel und Clerus geforderte und geförderte absolutistische Regiment mit ausgesprochen clericaler Färbung nicht allzu lange werde währen können, daß es an sich selbst werde zu Grunde gehen und daß die Zeit kommen werde, in der die Patrioten altliberaler Gesinnung wieder werden benöthigt und gesucht werden. Und das war auch der Fall, nachdem durch den Sturz des Ministeriums Bach der erste Anlaß gegeben war, den alten Kaiserstaat in constitutionelle Bahnen zu lenken. Dies erfolgte durch das Patent vom 20. October 1860, noch mehr aber durch die Verfassungsurkunde vom 26. Februar 1861 und durch die gleichzeitig erschienenen Landesordnungen für die einzelnen Provinzen.
Jetzt war wieder die Zeit für das Auftreten dieser Männer und so auch Franck’s auf dem Felde des politischen Lebens gekommen. Er wurde auch schon bei den ersten Wahlen für den Landtag nach der Landesordnung von 1861 vom Landgemeindebezirke Leibnitz gewählt, für 1867–1869 wiedergewählt und war 1870 Vertreter der Vorstädte der Landeshauptstadt Graz im steiermärkischen Landtage. In demselben nahm er an allen wichtigen Verhandlungen tiefeingreifenden Antheil.
Mit der Wiederherstellung der Rechtsordnung im Staate nach den Jahren der wüsten Reaction trat das Gemeindegesetz vom 17. März 1849, das in seinen wichtigsten die autonome Stellung der Gemeinden betreffenden Bestimmungen durch 10 Jahre war suspendirt gewesen, wieder in Kraft und Graz erhielt ein eigenes Gemeindestatut. Nach diesem wählten die wahlberechtigten Bewohner der Stadt den Gemeinderath und dieser aus seiner Mitte den Bürgermeister. Diese Wahl traf am 17. März 1861 F., er war also der erste freigewählte Bürgermeister von Graz, zunächst für drei Jahre, bis Mai 1864, erklärte eine Wiederwahl nicht wieder annehmen zu wollen und ließ sich dem allgemeinen Wunsche seiner Mitbürger folgend erst nach Ablauf einer Wahlperiode und zwar für die Zeit vom 4. Jänner 1867 bis 10. Mai 1870 wieder zum Bürgermeister wählen. Seine Verwaltung der Stadt Graz war eine geradezu glänzende, der Gemeinderath, an dessen Spitze er stand, zählte die angesehensten Bürger der Stadt in sich, genoß daher allgemeines Ansehen. Franck’s klarer, praktischer Blick und sein fester Wille gaben in großen Fragen zumeist den Ausschlag. Durch seine Initiative und unter seiner Leitung wurde das Bürgerspital (Versorgungshaus für verarmte Bürger und Bürgerinnen) bedeutend erweitert, der Ausgleich der Gemeinde mit dem Stadtarmenvereine (eine schwierige wirthschaftliche und Rechtsfrage) getroffen und vor allem der herrliche Stadtpark, eine prächtige Zierde der Stadt, durch einen ungemein rasch durchgeführten, außerordentlich billigen Vergleich mit dem Militärärar gegründet. 1871 trat F. in die Stille des Privatlebens zurück, nahm an öffentlichen Angelegenheiten keinen Antheil mehr. Er widmete seine Kräfte nur noch dem Stadtverschönerungsvereine, als dessen Obmann er seine Lieblingsschöpfung, den Stadtpark, unablässig verschönern und erweitern ließ, und dem großen ungemein wohlthätig wirkenden Geldinstitute, der steiermärkischen Sparkasse, als deren Vicepräsident; seiner Anregung ist es zu danken, daß diese Anstalt Stipendien für arme brave Dienstboten stiftete. [680] Ihm zu Ehren widmete dieselbe Anstalt, zur Feier seines 80. Geburtstages, am 26. September 1894 aus dem Reservefonds ein Capital von 25 000 fl. zur bleibenden Erhaltung des Stadtparks.
Stets dankbar erwiesen sich ihm seine Mitbürger. Schon am 10. April 1864 wurde er von dem Gemeinderathe zum Ehrenbürger der Landeshauptstadt Graz erwählt, ihm zu Ehren wurde im Stadtpark eine Eiche gepflanzt, die „Franck-Eiche“, wie die Inschrift daneben zeigt, und bald nach seinem Tode – er starb am 7. September 1895 – schritt man zur Errichtung einer Statue Franck’s, welche 1900 im Stadtparke fertiggestellt und unter allgemeiner Theilnahme enthüllt wurde.
- Ilwof, Moriz Ritter von Franck, als Mitglied des steiermärkisch-ständischen Landtages von 1843–1848. (Grazer Tagespost, 1896, Nr. 98, 99, 100.) – Grazer Tagespost, 1895, Nr. 247. – Ilwof, Der provisorische Landtag des Herzogthums Steiermark im Jahre 1848, Graz 1901, S. 16, 17, 21, 145. – Selbsterlebtes.